27. November 2014

Vergabe der staatlichen Fördermittel für den Ausbau des Skigebiets am Sudelfeld

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 29.09.2014 mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 27.11.2014 (kursiv dargestellt)

Gemäß der Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage auf Drucksache 16/16314, Frage 4.c, befindet sich im Rahmen des Seilbahnprogramms, bzw. im Rahmen der GRW/BRF neben vier anderen Förderanträgen auch das Skigebiet Sudelfeld in Bearbeitung. Laut Zeitungsberichten (u.a. Merkur-Online vom 28.06.2014) steigt auch der Tiroler Investor Anton Pletzer, der auch in Bayern durch naturschutzrechtlich bedenkliche Investments, wie dem Lanserhof Tegernsee, Bekanntheit errang, als Gesellschafter in die antragsstellende Bergbahnen Sudelfeld GmbH ein. Dessen Firmengruppe habe laut eigenen Angaben rund 800 Mitarbeiter*innen und erwirtschafte einen Jahresumsatz von ca. 120 Millionen Euro. Zweifelsohne sind bereits beträchtliche Investitionen in die erste Bauphase geflossen. Zeitgleich teilt das zuständige Ministerium mit, dass noch kein förderfähiger Antrag eingegangen sei, die Prüfung jedoch aufgrund einer „komplexeren Unternehmensstruktur“ „intensiven Prüfaufwand“ erfordere.

Vor diesem Hintergrund frage ich hiermit die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 29.09.2014 beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt:

1. a) Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung die vom Bund Naturschutz angekündigte Musterklage vor dem Europäischen Gerichtshof?
zu Frage 1a): Zu der vom BUND angekündigten Musterklage kann sich die Staatsregierung nicht äußern, da ihr der Inhalt nicht bekannt ist.

1. b) Wird die Einschätzung der Problematik geteilt, wonach Planfeststellungsbescheide bei laufenden juristischen Prozessen nicht stetig nachgebessert werden sollten und es im Umkehrschluss auch Kläger*innen zugestanden werden sollte, neue Gutachten in das Verfahren einzuführen?
c) Falls nein, warum nicht?
zu den Fragen 1. b und c): Die verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Planergänzung und zum ergänzenden Verfahren im Planfeststellungsrecht haben den Zweck, der Behörde angesichts des komplexen und aufwendigen Verfahrens der Planfeststellung die Heilung von erheblichen Mängeln bei der Abwägung ohne Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zu ermöglichen. Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses in diesem Rahmen sind auch möglich, während gerichtliche Verfahren gegen den Beschluss noch anhängig sind. Die Vorschriften über die Präklusion von Einwendungen dienen der Herstellung von Rechts- und Planungssicherheit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind sie mit dem Unionsrecht vereinbar (vgl. hierzu BVerwG vom 03.03.2011, Az. 9 A 8/10). Die Vorschriften zur Planergänzung und zum ergänzenden Verfahren sowie diejenigen zur Präklusion sind im Interesse der Effektivität des Verfahrens erforderlich und zweckmäßig.

2. a) Wann wurde der/die in meiner Anfrage auf Drucksache 16/16314 erfragte/n Förderantrag/Förderanträge für das Skigebiet Sudelfeld gestellt?
b) Wie oft kam es seitdem zu Antragsänderungen?
c) Welche Änderungen beinhalteten diese Anträge?
zum Fragenkomplex 2.: Am 01.03.2013 wurde von der Bergbahnen Sudelfeld GmbH &Co. KG bei der Antragsbearbeitungs- und bewilligungsstelle, der Regierung von Oberbayern, ein überarbeiteter Antrag eingereicht, der, wie der „Vorantrag“ vom Mai 2010 trotz der dem Antrag beigefügten umfangreichen Unterlagen nicht entscheidungsreif war. Auf Grundlage dieses Antrages hatte die Regierung einem beihilfeunschädlichen Maßnahmebeginn ab dem 01.03.2013 zugestimmt, allerdings mit der Maßgabe, dass mit dieser Zustimmung keine Entscheidung über den Förderfall getroffen werde und kein Rechtsanspruch auf eine Förderung dieses Vorhabens abgeleitet werden könne. Zudem wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Förderung unter dem wesentlichen Vorbehalt steht, dass eine detaillierte Prüfung der Unterlagen die Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit des Vorhabens bestätigt.
Am 21. Mai 2014 legte die Bergbahnen Sudelfeld GmbH &Co. KG der Regierung von Oberbayern im Nachgang zum o.a. Antrag ein aktualisiertes Konzept für die Modernisierung des Sudelfelds vor. In diesem Konzept wurden die geplanten Investitionsmaßnahmen – im Wesentlichen der Bau von 6er-Sesselbahnen, Errichtung eines Speicherteichs inkl. künstlicher Beschneiung – konkretisiert. Änderungen ergaben sich hinsichtlich der vorgesehenen Gesellschafterstruktur, der kalkulierten Investitionskosten und der beantragten Fördersumme.

3. a) Gibt es bereits Vereinbarungen mit den Betreibern des Skigebiets am Sudelfeld, die die in Zeitungsberichten angesprochene Finanzierung des Freistaats in Höhe von 35% der Gesamtinvestitionen von geschätzt 25 Millionen Euro bestätigen?
b) Aus welchen Töpfen soll dieser Betrag finanziert werden?
zu 3. a und b): Es gibt weder Vereinbarungen noch Zusagen über Umfang und Höhe einer eventuellen Förderung für die geplante Modernisierungsmaßnahme am Sudelfeld. Im Fall einer Förderung würde die Maßnahme voraussichtlich anteilig aus dem Seilbahn-Programm und dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (BRF) finanziert werden.

3. c) Wie kommt das Ministerium laut benanntem Zeitungsbericht zu der Ansicht, dass die etwaige Verbescheidung einen “intensiven Prüfaufwand“ aufgrund “komplexer Unternehmensstruktur” erfordere, obwohl noch kein entscheidungsfähiger Prüfantrag eingereicht worden sei?
zu 3. c): Von der Bergbahnen Sudelfeld GmbH &Co.KG wurde zwar kein entscheidungsreifer aber ein grundsätzlich prüffähiger Förderantrag vorgelegt. In den von dem Antragsteller eingereichten umfangreichen Unterlagen wurde auch die geplante Gesellschaftsstruktur vorgestellt. Im Hinblick auf die verschiedenen Beteiligungsverhältnisse der Sudelfeld GmbH ist für die Beurteilung der Förderfähigkeit des Vorhabens von entscheidender Bedeutung, ob die Bergbahnen Sudelfeld GmbH ein kleines, mittleres oder großes Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission ist. Bei der Beurteilung des KMU-Kriteriums ist insbesondere zu prüfen, ob durch die Beteiligung von Herrn Pletzer, der gleichzeitig der Pletzer-Unternehmensgruppe vorsteht, möglicherweise das Unabhängigkeitskriterium der KMU-Eigenschaft verletzt wird.

4. a) Sind der Staatsregierung in der Bearbeitung befindliche Bauanträge oder Vorbescheide der Firmengruppe um Anton Pletzer in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim bekannt?
zu 4. a): Unter der „Firmengruppe um Anton Pletzer“ werden Herr Anton Pletzer selbst sowie die unter www.pletzer-gruppe.at aufgeführten Unternehmen verstanden. Auch unter Miteinbeziehung der geplanten Beteiligung von Herrn Pletzer an der Bergbahnen Sudelfeld GmbH sind der Staatsregierung in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim in Bearbeitung befindliche Bauanträge der Unternehmensgruppe oder Vorbescheide nicht bekannt.

4. b) Welche Bau- oder Vorbescheidsanträge hat Anton Pletzer oder Teile seiner Firmengruppe in den vergangenen 10 Jahren in den beiden Landkreisen gestellt?
zu 4. b): In den vergangenen zehn Jahren stellte lediglich die Bergbahnen Sudelfeld GmbH beim Landratsamt Rosenheim Anträge für folgende Vorhaben:
– Pistenverbesserungen im Bereich Waldkopf
– Parkplatzvergrößerung Waldkopfbahn

– Pistenverbindung Kitzlahner – Waldkopf

– Errichtung einer Talstation Waldkopf
– Errichtung einer Bergstation Waldkopf.
Beim Landratsamt Miesbach stellte die Bergbahnen Sudelfeld GmbH im Fachbereich Wasser, Abwasser und Bodenschutz jeweils einen Antrag auf Beschneiung und Vergrößerung der bestehenden Verrohrung am Larchbach.

4. c) Wie wurden diese jeweils beurteilt?
zu 4. c): Die Anträge wurden jeweils genehmigt.

5. a) Kann vor dem Hintergrund des Einstiegs des neuen Gesellschafters Anton Pletzer in die Bergbahnen Sudelfeld GmbH noch von einer „kleinen“ Unternehmensstruktur ausgegangen werden, die eine Höchstförderung von 35% der Investitionskosten nach dem Bayerischen Seilbahnprogramm erhalten kann?
b) Falls ja, warum?
zu 5. a und b): Nach derzeitigem Sachstand liegt der Gesellschaftsanteil von Herrn Pletzer unter der definierten 25%-Grenze für Partnerunternehmen und ist entsprechend den Bestimmungen der KMU-Definition der Europäischen Kommission somit rein formalrechtlich nicht KMU-relevant. Allerdings wird derzeit noch geprüft, ob über die reine gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Herrn Pletzer an der Antragstellerin hinaus möglicherweise finanzielle und/oder rechtliche Verflechtungen mit der Unternehmensgruppe Pletzer bestehen, die faktische Einflussmöglichkeiten ermöglichen und im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung eventuell KMU-schädlich sind.

6. Welche Komplikationen ergaben sich bei den bisherigen Prüfungen des/der Förderantrags/Förderanträge der Bergbahnen Sudelfeld GmbH?
zu 6.: Hauptproblematik des Förderantrags vom 01.03.2013 war und ist zum einen die geplante gesellschaftsrechtliche Konstruktion und zum anderen das Finanzierungskonzept. D.h. bislang konnten im Wesentlichen die erforderliche KMU-Eigenschaft der Antragstellerin sowie die Durchfinanzierung der Maßnahme nicht nachgewiesen werden.

7. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die im Vorwort skizzierte Gesellschafterstruktur prozentual nach dem Einstieg Anton Pletzers verändert hat?
b) Welche Gesellschafter halten nun jeweils welchen Anteil?
zu 7. a und b): Entsprechend der der Regierung von Oberbayern zuletzt vorgelegten Unterlagen bzw. Nachweise ist folgende Gesellschaftsstruktur vorgesehen:
(Anmerkung: Absatz gestrichen)
Abschließender Hinweis: Es wird gebeten, insbesondere die Daten zu der Frage 7b streng vertraulich zu behandeln, diese ausschließlich intern im Rahmen der Funktion als Abgeordneter des Bayerischen Landtags zu nutzen. Für eine vorgesehene allgemein zugängliche Landtagsdrucksache wird gebeten, die in der Antwort zur Frage 7b) genannten Gesellschafteranteile und die benannten Personenangaben zu schwärzen.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.