9. Juni 2015

Umweltkriminalität bekämpfen – unabhängige Ermittlungseinheit einrichten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 09.06.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest:

Das illegale Töten von Luchsen im Bayerischen Wald stellt eine schwere Form der Artenschutzkriminalität dar. Die wiederholten Fälle der Jagdwilderei schaden dem Ansehen der ganzen Region und werden vom Landtag entschieden missbilligt.

Er bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Ermittlung der Täter.

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

– Unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der aktuelle Vorfall von brutaler Wilderei im Lamer Winkel, bei dem vier Luchspfoten aufgefunden worden sind, von den zuständigen Ermittlungsbehörden schnell und vollständig aufgeklärt werden kann,

– zur wirksamen Bekämpfung von Wilderei, Naturschutz- und Umweltkriminalität eine fachkundige, regional unabhängige Sonderermittlungseinheit beim Landeskriminalamt sowie eine beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angesiedelte Koordinierungsstelle für Umweltkriminalität einzurichten.

Begründung:

Selbst die Staatsregierung teilt die Einschätzung, dass illegale Tötungen die Luchspopulation negativ beeinflussen. In den 2012 und 2013 bekannt gewordenen Fällen illegaler Tötungen von Luchsen ermittelten die örtlichen Polizeiinspektionen. Die beiden Fälle von Naturschutzkriminalität blieben unaufgeklärt. Naturschutzverbände haben dabei die Ermittlungstätigkeiten kritisiert und eine unabhängige Ermittlungsein- heit gefordert. Der jüngste Fall, bei dem vier abgetrennte Luchsvorderpfoten unweit des Wohnhauses des für große Beutegreifer wie den Luchs zuständigen LfU-Mitarbeiters gefunden wurden, zeigt, dass hier Täter mit außerordentlicher Brutalität und krimineller Energie am Werk sind. Dementsprechend muss mit Nachdruck ermittelt werden, um die Straftäter dingfest zu machen. Tatsächlich herrscht in Bayern bei der Verfolgung von Naturschutzkriminalität großer Nachholbedarf. Im Nachbarland Österreich ist für die kriminalpolizeiliche Aufarbeitung von Naturschutzvergehen in jedem Bundesland eine Ermittlungseinheit „Umwelt“ am LKA zuständig. Dabei konnten die Ermittler der Abteilung Umweltkriminalität am Landeskriminalamt Oberösterreich im Fall einer illegalen Luchstötung Ermittlungserfolge erzielen. Die ergebnislosen Untersuchungen der beiden bisherigen Luchstötungen aus den Jahren 2012 und 2013 sowie die vielen illegalen Greifvogeltötungen in ganz Bayern zeigen, dass die bisherigen Ermittlungsbemühungen offenbar nicht geeignet sind, um weitere Straftaten in diesem Bereich zu verhindern.

++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 10.06.2015 leider in namentlicher Abstimmung mit 51:76 Stimmen, bei 14 Enthaltungen, abgelehnt.