17. August 2015

Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 5: Bergwald

Unsere Interpellation vom 15.10.2014 mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.05.2015, uns zugegangen am 08.06.2015, veröffentlicht als Drucksachennummer 17/6592 am 17.08.2015 (Antworten sind kursiv hervorgehoben)

Aufgrund der sehr umfänglichen Fragestellungen habe ich Ihnen die Antworten in neun einzelne Artikel zu den jeweiligen Kapiteln aufgeteilt. Über die folgende Inhaltsangabe gelangen Sie am Anfang jeden Artikels zu den jeweiligen Kapiteln. Am Ende eines jeden Artikels erfolgt ein Link zum folgenden Kapitel.

1. Allgemeine Fragen zur Alpenkonvention

2. Nachhaltige Entwicklung und Raumplanung

3. Berglandwirtschaft

4. Naturschutz und Landschaftsplanung

5. Bergwald

6. Tourismus

7. Bodenschutz

8. Energie

9. Verkehr

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5. Bergwald

5.1 Waldfläche, Waldaufbau und Waldzustand
a)
Wie viele Rodungsgenehmigungen für welche Flächen wurden seit 2005 in den bayerischen Alpen erteilt? Welchen Anteil daran haben Rodungen für Skipisten in Schutzwäldern und in labilen Gebieten?
zu 5.1 a): Zur Umwandlung von Wald in Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen liegen im Rahmen der jährlichen Waldflächenbilanz erst seit 2006 auswertbare Daten vor. Im Zeitraum von 2006 bis 2012 wurden in den Landkreisen mit Alpenanteil insgesamt rd. 435,2 ha Wald gerodet. Der Anteil für Freizeit, Erholung und Sport lag dabei bei rd. 54,9 ha (vgl. Tab.). Da die Erhebung nach Landkreisen erfolgte, kann keine Abgrenzung zwischen Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Alpenbereichs vorgenommen werden. Eine Auswertung nach labilen Gebieten ist ebenso wenig möglich.

150817 Interpellation Tab zu 5.1a

 

 

 

 

 

5.1 b) Wie haben sich in den letzten 20 Jahren Baumarten- und Altersklassenzusammensetzung des Bergwaldes allgemein und des Schutzwalds im Speziellen in den bayerischen Alpen verändert? Welchen Anteil an der Baumartenzusammensetzung im verbissgefährdeten Jungwuchs hat die Tanne?
zu 5.1 b): Nachstehende Tabelle zeigt die Veränderung der Baumartenanteile im Bergwald zwischen der ersten Bundeswaldinventur aus dem Jahr 1986 (BWI 1) und der aktuellen Bundeswaldinventur aus dem Jahr 2012 (BWI 2012). Angegeben ist zudem der relative Vertrauensbereich bei Berücksichtigung des 95 Prozent Konfidenzintervalls (SE 95 [%]). Auswertungen aus den Daten der Bundeswaldinventur 2012 für den Schutzwald liegen derzeit noch nicht vor.

150817 Interpellation Tab zu 5.1b1

 

Demnach zeigt sich auch für den Alpenraum eine Abnahme des Nadelholzes, insbesondere der Fichte und im Gegenzug eine Zunahme des Laubholzes, insbesondere der Buche.
Nachstehende Abbildung zeigt die Altersklassenzusammensetzung des Bergwalds im bayerischen Alpenraum nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur 2012. Ein Vergleich mit den Werten der BWI 1 zeigt unter Berücksichtigung der Verfahrensunterschiede keine signifikanten Änderungen in der Altersklassenzusammensetzung.

150817 Interpellation Tab zu 5.1b2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach den Ergebnissen der Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung hat die Tanne im Alpenraum einen Anteil von 6 % an der Baumartenzusammensetzung in der Höhenstufe „ab 20 cm bis zur maximalen Verbisshöhe“ (zum Vergleich: 1991: 3 %).

5.1.c) Wie hat sich der Zustand des Bergwalds allgemein und des Schutzwalds im Speziellen seit der Waldzustandserhebung im Jahr 2004 entwickelt?
zu 5.1 c): Im Jahr 2012 wurde das Stichprobenraster für die jährliche Kronenzustandserhebung zur Ermittlung des Gesundheitszustands der Waldbäume von 8 x 8 km auf 16 x 16 km erweitert und damit an den europaweit geltenden Standard im Bereich des forstlichen Umweltmonitorings angepasst. Für Gesamtbayern bietet die Kronenzustandserhebung damit weiterhin zuverlässige Aussagen zum Gesundheitszustand der Waldbäume. Statistisch gesicherte regionale Aussagen zum Waldzustand in Bayern können jedoch seitdem nicht mehr getätigt werden. Dies gilt auch für den Alpenraum. Statistisch gesicherte Aussagen zum Zustand des Bergwalds auf Basis der Kronenzustandserhebung sind daher seitens der Staatsregierung ab 2012 nicht mehr möglich.
2004 lag der mittlere Nadel-/Blattverlust in den Alpen über alle Baumarten bei 27 Prozent. 2011, das letzte Jahr mit erhöhter Stichprobenanzahl, wiesen die Bäume im bayerischen Alpenraum durchschnittlich 25,6 Prozent Nadel-/Blattverlust auf. 2014 wurde mit reduzierter Stichprobenanzahl im Hochgebirge ein mittlerer Nadel-/Blattverlust von 25 Prozent erhoben. Über die letzten 10 Jahre ist damit ein leicht positiver Trend für den Waldzustand im Alpenraum zu verzeichnen.
Differenzierte Aussagen zum Schutzwald sind im Rahmen der Waldzustandserhebung nicht möglich.

5.1 d) Wie hat sich der Gesundheitszustand der für stabile Bergmischwälder unverzichtbaren Tanne in den Bergwäldern der bayerischen Alpen im Vergleich zur gesamtbayerischen Situation in den letzten 20 Jahren entwickelt?
zu 5.1 d): 2012 wurde das Stichprobenraster für die jährliche Kronenzustandserhebung zur Ermittlung des Gesundheitszustands der Waldbäume von 8 x 8 km auf 16 x 16 km erweitert und damit an den europaweit geltenden Standard im Bereich des forstlichen Umweltmonitorings angepasst. Für Gesamtbayern bietet die Kronenzustandserhebung damit weiterhin zuverlässige Aussagen zum Gesundheitszustand der Tanne. Statistisch gesicherte regionale Aussagen zum Zustand der Tanne im Alpenraum können jedoch seit 2012 nicht mehr getätigt werden.
Bei der Tanne ist über die letzten 20 Jahre eine nahezu gleichbleibende Entwicklung des Kronenzustands im Hochgebirge festzustellen. 1994 lag der mittlere Nadelverlust bei 32,1 %, 2004 bei 32,2 % und 2011, im letzten Jahr mit erhöhter Stichprobenanzahl, bei 32, %. Die statistisch nicht gesicherten Daten von 2014 zeigen einen leicht positiven Trend. Bei reduzierter Stichprobenanzahl wurde 2014 für die Tanne im Hochgebirge ein mittlerer Nadelverlust von 29,7 % festgestellt.
Gegenüber dem Flachland weist die Tanne höhere Schäden auf. Eine Ursache für die stärkere Kronenverlichtung der Tanne im Hochgebirge dürfte neben den extremeren Lebensraumbedingungen vor allem im höheren Durchschnittsalter der Bäume liegen.

5.1 e) Wie hat sich die Belastung der Waldböden durch zu hohen Stickstoffeintrag in den bayerischen Alpen in den letzten 10 Jahren entwickelt?
zu 5.1 e): Der Eintrag von Stickstoff in die Waldböden der bayerischen Alpen wird durch Messungen an den drei im Alpenraum gelegenen Waldklimastationen Kreuth, Sonthofen und Berchtesgaden gemessen. Die bis 2013 erhobenen Gesamtstickstoffeinträge der Alpenstationen unterliegen zwar jährlichen Schwankungen, dennoch ist im Mittel ein rückläufiger Trend erkennbar (s. Abbildung).

150817 Interpellation Tab zu 5.1e

 

5.1 f) Wie haben sich die Hiebsätze im Staatswald der bayerischen Alpen – getrennt nach Schutzwald und Nicht-Schutzwald – in den letzten 20 Jahren entwickelt?
zu 5.1 f): Für den Zeitraum vor Gründung der BaySF (01.07.2005) steht für die digitale Auswertung kein ausreichender Datenpool zur Verfügung. Somit bezieht sich die Betrachtung der Hiebsätze im Staatswald auf den Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2014. Die mittel- und langfristige Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung) bezieht sich auf Bestände gleicher waldbaulicher Behandlungseinheiten die oftmals Schutz- und Nicht-Schutzwaldflächen umfassen. Die nachfolgende Aufteilung auf die Bereiche Bergwald und Schutzwald basiert auf sogenannten Waldklassen. Das sind betriebsinterne Planungseinheiten, die im Rahmen der Forsteinrichtung jedem Bestand als Merkmal zugeordnet werden. Der in nachfolgender Tabelle dargestellte Schutzwald ist folglich nicht flächengleich mit dem gesetzlichen Schutzwald nach Art. 10 BayWaldG.

150817 Interpellation Tab zu 5.1f

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Vergleich zum geleisteten Zuwachs liegen die Hiebsätze im Mittel der betrachteten Jahre in der Waldklasse „Bergwald“ bei rd. 75 Prozent und in der Waldklasse „Schutzwald“ bei rd. 30 Prozent des Zuwachses.
Die Steigerung der Hiebsätze in der Waldklasse „Schutzwald“ hat das Ziel, die Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Schutzfunktion unter strikter Wahrung der Nachhaltigkeit zu verstärken, vor allem um mittelalte, fichtendominierte Bestände durch entsprechende Strukturpflege und verjüngungswirksame Eingriffe zu tannen- und buchenreichen Mischbeständen umzubauen.

5.2 Naturwaldreservate
a)
Wie hoch ist der Anteil der Naturwaldreservate am Bergwald?
zu 5.2 a): Derzeit sind rund 1.635 ha Waldfläche im Bergwald im Alpenraum als Naturwaldreservate ausgewiesen. Der Anteil von Naturwaldreservaten an der Bergwaldfläche liegt bei rd. 0,6 Prozent und ist damit deutlich höher als der bayerische Landesdurchschnitt, der sich auf ca. 0,3 Prozent beläuft.

5.2 b) Welche Flächen im Bergwald wurden seit der Unterzeichnung 2005 neu als Naturwaldreservate ausgewiesen?
zu 5.2 b): 2013 wurde das Naturwaldreservat Vogelspitz im Landkreis Traunstein neu als Naturwaldreservat ausgewiesen. Es verbindet die bereits seit 1978 bestehenden Naturwaldreservate Jagerboden und Geisklamm zum drittgrößten Naturwaldreservat Bayerns mit einer Fläche von nun rund 236 ha. Im Rahmen der Zusammenlegung wurde die Fläche des Naturwaldreservats um rund 78 ha erweitert.

5.2 c) Gibt es konkrete Planungen weitere Gebiete in den bayerischen Alpen als Natur- waldreservate auszuweisen? Falls ja, für welche Gebiete ist dies geplant?
zu 5.2 c): Aktuell sind keine weiteren Naturwaldreservate in den bayerischen Alpen vorgesehen. Die wichtigsten Waldgesellschaften und Standorte sind in dem vorhandenen Netz der Naturwaldreservate repräsentiert.

5.3 Schutzwaldsanierung
a)
Auf wie vielen Hektar und Prozent der Schutzwaldsanierungsflächen wurden die Arbeiten abgeschlossen, auf wie vielen laufen die Arbeiten, auf wie vielen stehen sie noch aus?
zu 5.3 a): In der Bayerischen Forstverwaltung sind die drei Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten, Weilheim und Rosenheim mit der Schutzwaldsanierung betraut.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den Stand der Maßnahmen auf den Sanierungsflächen aufgeteilt auf die Bereiche der Fachstellen Schutzwaldmanagement.
Insgesamt werden von den Fachstellen für Schutzwaldsanierung knapp 14.000 ha Sanierungsflächen betreut. Auf knapp der Hälfte der Flächen laufen die Arbeiten und auf jeweils rd. einem Viertel sind die Arbeiten bereits abgeschlossen bzw. haben noch nicht begonnen.
Im Bereich des AELF Kempten wurden die Sanierungsarbeiten nach erfolgreicher und gesicherter Verjüngung auf knapp 29 ha beendet. Die Flächen sind nicht in der o.a. Statistik enthalten.

150817 Interpellation Tab zu 5.3a

5.3 b) Wie haben sich die Sanierungsflächen seit dem Jahr 2005 entwickelt bzw. sind seit 2005 neue Flächen hinzugekommen? Ggf. wann und in welchem Umfang?
zu 5.3 b): Anzahl und Umfang der Sanierungsflächen stiegen gegenüber dem Stand von 2005 um 105 bzw. rund 730 ha (s. Tabelle). Ursächlich hierfür waren insbesondere Sturmwurf (2007, Kyrill), Borkenkäferkalamitäten, Murenabgänge sowie verbesserte Geodaten.

150817 Interpellation Tab zu 5.3b

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 c) Wie hat sich die Erfolgsbilanz auf den Schutzwaldflächen gegenüber 2004 entwickelt? Auf wie vielen Prozent der Sanierungsflächen ist das Sanierungsziel erreicht?
zu 5.3 c): Zur Erfolgskontrolle bei der Schutzwaldsanierung wird eine standardisierte Erhebung als gutachtliche Einschätzung des Zustands der Flächen durchgeführt (Kontrollblattaufnahmen). Bedingt durch die Forstreform wurde eine Umstellung beim Verfahren durchgeführt: seit dem Jahr 2006 erfolgt die Aufnahme durch Revierleiter der Bayerischen Forstverwaltung. Da die Flächen im dreijährigen Turnus aufgenommen werden, werden nachstehend die Mittelwerte der zu Grunde liegenden Aufnahmejahre dargestellt. Die Beurteilung erfolgt dabei nach vier Bewertungsstufen:

150817 Interpellation Tab zu 5.3c1

 

 

 

 

 

Der Vergleich der Mittelwerte der aktuellen Kontrollblattaufnahmen mit den Werten der Jahre 2006 – 2008 zeigt eine Verbesserung des Gesamtzustandes der Sanierungsflächen und der Erfolgsaussichten der Sanierungsmaßnahmen. 56 Prozent der Sanierungsflächen werden als erfolgreich eingestuft („gut“ und „zufriedenstellend“), auch die Anzahl der Flächen, bei denen das Sanierungsziel als stark eingeschränkt erreichbar beurteilt wird, hat auf 41 Prozent abgenommen. Der Anteil der als „Schlecht“ eingewerteten Flächen ist auf 3 Prozent zurückgegangen.

150817 Interpellation Tab zu 5.3c2

 

Aufgrund der überwiegend schwierigen und extremen Standortsbedingungen auf den Sanierungsflächen sind Rückschläge bei den Maßnahmen nicht auszuschließen. Auch darf die Zeitdauer nicht unterschätzt werden, bis die jungen Pflanzen unter den schwierigen Bedingungen im Gebirge in der Lage sind, Schutzfunktionen zu übernehmen. Vorrangiges Ziel der Politik der Staatsregierung ist es deshalb, den Sanierungsfall bereits im Vorfeld durch entsprechende Pflege der Schutzwälder und geeignete Jagdstrategien zu verhindern.

5.3 d) Wie viele Mittel wurden in den letzten 10 Jahren für die Schutzwaldsanierung aufgewendet?
zu 5.3 d): In den Jahren 2005 bis einschließlich 2014 wurden von der Bayerischen Forstverwaltung in allen Waldbesitzarten für die Schutzwaldsanierung rund 27,8 Mio. € investiert.

150817 Interpellation Tab zu 5.3d

 

5.4 Forstwege
a)
Wie viele Projekte zum Forstwegebau sind derzeit mit welcher Länge im bayerischen Alpenraum, differenziert nach Landkreisen, in Bau bzw. in Planung? Welcher Anteil liegt jeweils in Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten oder im Nationalpark Berchtesgaden?
zu 5.4 a): Derzeit sind folgende Wegneubau- sowie Wegeausbauprojekte (Lkw-befahrbare Forststraßen) in allen Waldbesitzarten in Bau bzw. in Planung:

150817 Interpellation Tab zu 5.4a

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4. b) Aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Höhe wurden in den letzten Jahren im bayerischen Alpenraum jeweils Lkw-Wege, Rückewege und alternative Bringtechniken (z.B. Seilkrananlagen) zur Bergwalderschließung gefördert? Wurden hierbei gezielt Erschließungsmaßnahmen mit dem geringstmöglichen Eingriff in den Naturhaushalt verstärkt gefördert?
zu 5.4 b): In den vergangenen drei Jahren wurden die in nachfolgenden Tabellen aufgelisteten Fördermittel ausbezahlt:

150817 Interpellation Tab zu 5.4b

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alternative Bringtechniken (z.B. Seilkrananlagen) werden nicht direkt gefördert. Zum Ausgleich erhöhter Bringungskosten im Schutz- und Bergwald können Waldbesitzer jedoch Zuwendungen erhalten, wenn die Hiebsmaßnahme der Verbesserung und Erhaltung der Schutzfunktion des Waldes dient.
Im Rahmen der Zuwendungen für besondere Gemeinwohlleistungen im Staatswald des Freistaates Bayern (bGWL) an die BaySF kann zur Schutzwaldpflege der Neubau schwerlastfähiger Wege sowie die Instandsetzung solcher Wege auf den jeweiligen Schutzwaldanteil beschränkt bezuschusst werden.

150817 Interpellation Tab zu 5.4b2

 

 

 

 

 

 

 

Bei Wegeneuplanungen wird grundsätzlich versucht, die Auswirkungen für den Naturhaushalt zu minimieren. In der Gemeinsamen Bekanntmachung „Waldwegebau und Naturschutz“ vom 26.09.2011 sind hierzu vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit verbindliche Regelungen getroffen worden.

5.4 c) Wie viel Geld gibt die Staatsregierung für direkte waldbauliche Fördermaßnahmen im Privat- und Körperschaftswald im Verhältnis zur Forstwegebauförderung aus?
zu 5.4 c) In den vergangenen drei Jahren wurden für waldbauliche Fördermaßnahmen (Waldumbau- und Pflegemaßnahmen) und für Maßnahmen der Walderschließung (Neubau) die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Fördermittel ausbezahlt:

150817 Interpellation Tab zu 5.4c

 

 

 

 

 

 

5.4 d) Wurden in den letzten Jahren Forststraßen im Staatswald rückgebaut, bspw. weil keine Erschließungsnotwendigkeit bestand oder der Unterhalt nicht mehr wirtschaftlich war?
zu 5.4. d): Nein.

5.5 Wild
Welche Zahlen liegen der Staatsregierung bezüglich der derzeitigen Verbissbelastung durch Schalenwild vor? Wie entwickelte sich in den letzten 10 Jahren die Verbissbelastung und daraus resultierend die natürliche Waldverjüngung?
zu 5.5: Die Verbissbelastung durch Schalenwild im Bergwald wurde letztmalig 2012 mit der Verjüngungsinventur im Rahmen des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung erhoben. Die Ergebnisse und die Entwicklung der Verbissbelastung sowie die Entwicklung der Verjüngungspflanzen im Bergwald sind nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen:

150817 Interpellation Tab zu 5.5

Im Bergwald hat sich in den letzten 20 Jahren die Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung ähnlich verändert wie im gesamten Bayern. Der Anteil der Fichte in der Höhenstufe „ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe“ hat von 52 Prozent (1991) auf 35 Prozent (2012) abgenommen, gleichzeitig sind die Anteile der Mischbaumarten gestiegen: Tanne auf 6 Prozent (1991: 3 Prozent), Buche auf 23 Prozent (1991: 17 Prozent) und Edellaubbäume auf 26 Prozent (1991: 18 Prozent) (vgl. Abbildung). Insgesamt gesehen können sich damit alle wichtigen Baumarten des Bergmischwalds verjüngen, auch wenn die Tanne noch deutlich unter ihrem natürlichen Anteil liegt.

150817 Interpellation Tab zu 5.5-2

 

5.6 Verpachtung von Forstdiensthütten
Wie viele staatliche Forstdiensthütten im bayerischen Alpenraum sind derzeit verpachtet (Anzahl und %)?
zu 5.6: Die BaySF haben im bayerischen Alpenraum (ohne Saalforste) von 796 Hütten derzeit 229 bzw. 29 Prozent verpachtet (incl. Jagdhütten als Bestandteil von Jagdverträgen).
Ein Verkauf von Forstdiensthütten ist ebenso wenig beabsichtigt wie eine Ausweitung der Verpachtungsquote.

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Hier geht es zum 6. Kapitel der Interpellation: Tourismus.

Hier können Sie die komplette Interpellation mit den Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags herunterladen.

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