17. August 2015

Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 3: Berglandwirtschaft

Unsere Interpellation vom 15.10.2014 mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.05.2015, uns zugegangen am 08.06.2015, veröffentlicht als Drucksachennummer 17/6592 am 17.08.2015 (Antworten sind kursiv hervorgehoben)

Aufgrund der sehr umfänglichen Fragestellungen habe ich Ihnen die Antworten in neun einzelne Artikel zu den jeweiligen Kapiteln aufgeteilt. Über die folgende Inhaltsangabe gelangen Sie am Anfang jeden Artikels zu den jeweiligen Kapiteln. Am Ende eines jeden Artikels erfolgt ein Link zum folgenden Kapitel.

1. Allgemeine Fragen zur Alpenkonvention

2. Nachhaltige Entwicklung und Raumplanung

3. Berglandwirtschaft

4. Naturschutz und Landschaftsplanung

5. Bergwald

6. Tourismus

7. Bodenschutz

8. Energie

9. Verkehr

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3. Berglandwirtschaft

3.1 Förderung naturgemäßer Bewirtschaftungsmethoden
a)
Wie hoch liegt laut den aktuellsten Zahlen der Anteil der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in den bayerischen Alpen durch ökologischen Landbau im Vergleich zu den angrenzenden österreichischen Bundesländern?
zu 3.1 a): Auf der Grundlage der Förderdaten aus dem Mehrfachantrag 2014 werden im bayerischen Berggebiet rund 211.000 ha landwirtschaftlich genutzt (LF). Von diesen Flächen werden 32.550 ha nach den Kriterien des ökologischen Landbaus gemäß der EG-Öko-Verordnung bewirtschaftet. Daraus ergibt sich ein Ökoflächenanteil von 15,4 % im bayerischen Berggebiet.
Vor dem Hintergrund, dass dem Staatsministerium von den angrenzenden österreichischen Bundesländern keine belastbaren Flächendaten vorliegen (in der Flächenförderung gilt ausschließlich das Territorial-Prinzip), ist ein aussagefähiger Flächenvergleich daher nicht möglich.

3.1 b) Welche Maßnahmen (z.B. finanzielle Förderung) werden aktuell zum Erhalt der genetischen Vielfalt der Nutztierrassen, insbesondere traditioneller Haustiere und Kulturpflanzen getroffen (Art. 10 Abs. 3 Protokoll Berglandwirtschaft)?
zu 3.1 b) Der Erhalt tiergenetischer Ressourcen ist unter den Gesichtspunkten der Ernährungssicherung, einer nachhaltigen Landwirtschaft, der Verringerung von Produktionsrisiken und der Einsparung von Betriebsmitteln einschließlich der Absicherung der für diese Ziele erforderlichen künftigen züchterischen Nutzbarkeit von agrarstruktureller Bedeutung. Dies findet in Bayern seit 1975 seinen unmittelbaren Ausdruck in der Förderung der Zucht und Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen. Der Schutz genetischer Ressourcen und deren züchterische Fortentwicklung ist ein wesentlicher Faktor zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Die Maßnahmen für vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen umfassen sechs autochthone Rinder-, acht Schaf- und zwei Pferderassen. Sie werden hinsichtlich ihrer Bedeutung und ihres wirtschaftlichen Nachteils finanziell unterschiedlich gefördert, wobei der Schwerpunkt auf den züchterischen Maßnahmen liegt. Neben der Bewahrung vor dem Aussterben der Bestände ist ein wesentliches Ziel, die Populationen wieder zu vergrößern.
Die Anzahl der geförderten Zuchttiere zeigt eine erfreuliche Entwicklung und belegt die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen.

150817 Interpellation Tab zu 3.1b

 

 

 

 

 

Des Weiteren hat der Freistaat Bayern 1975 ein Genreservedepot eingerichtet, in dem u.a. Sperma und Embryonen von bedrohten Rasen eingelagert sind.
Zum Erhalt der genetischen Vielfalt bei Kulturpflanzen werden im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm verschiedenste Maßnahmen angeboten. In der Regel leisten alle Grünlandmaßnahmen einen Beitrag zur genetischen Vielfalt. Speziell für den Bereich der Berglandwirtschaft sind die Grünlandmaßnahmen B40 “Erhalt artenreicher Grünlandbestände“ sowie B 55 „Mahd von Steilhangwiesen“ besonders hervorzuheben.
Sofern in dieser Region noch Ackerbau vorhanden ist, wird zum Erhalt der genetischen Vielfalt gezielt die Maßnahme B 46 „Vielfältige Fruchtfolge mit alten Kulturen“ angeboten.

3.2 Alm-/Alpwirtschaft
a)
Auf wie vielen nicht mit Alm-/AIpwegen erschlossenen Almen/Alpen wurde in den vergangenen 10 Jahren mit jeweils welcher Fläche die Nutzung aufgegeben? Wird die Entwicklung auf diesen Almen/Alpen dokumentiert? Mit welchen Ergebnissen?
zu 3.2 a): In Bayern gibt es rund 1.400 staatlich anerkannte Almen/Alpen. In den letzten 10 Jahren wurde bei keiner dieser Almen/Alpen die Bewirtschaftung der Alm-/Alpflächen aufgegeben.
Die Entwicklung der staatlich anerkannten Almen/Alpen wird insbesondere durch die jährlichen Förderanträge und Förderbeträge (Agrarumweltprogramme, Ausgleichszulage, Betriebsprämie) dokumentiert. Die anerkannten Alm-/Alpflächen werden seit 2005 digital erfasst, mit einem speziellen Nutzungscode (NC) versehen und im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) jährlich aktualisiert und fortgeführt.

3.2 b) Wie hat sich die Fördersumme für Alm-/ AIpwegebauten in den letzten 10 Jahren entwickelt (differenziert nach Landes- und Bundesmittel)? Kann die Staatsregierung inzwischen Auskunft darüber geben, wie viele Alm-/Alpwege mit welcher Länge – aufgeschlüsselt nach Landkreisen – gebaut wurden?
zu 3.2 b): In den letzten 10 Jahren wurden folgende Fördermittel für den Alm-/Alpwegebau ausgereicht:

150817 Interpellation Tab zu 3.2b1

 

 

 

 

150817 Interpellation Tab zu 3.2b2

 

 

 

 

 

 

 

Im Berichtszeitraum wurden in Oberbayern drei Almwege im Landkreis Miesbach mit einer Gesamtlänge von etwa 3,5 km sowie in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Rosenheim jeweils ein Almweg mit einer Länge von ca. 1,2 bzw. 2,0 km gebaut.
In Schwaben wurden in den letzten 10 Jahren insgesamt 43 Alpwege ausgebaut. Davon entfallen 40 auf den Landkreis Oberallgäu mit einer Gesamtlänge von etwa 75 km, zwei mit einer Gesamtlänge von ca. 6 km auf den Landkreis Ostallgäu und ein weiterer Alpweg mit einer Länge von ca. 2 km auf den Landkreis Lindau (Bodensee).

3.2 c) Wie hat sich die Fördersumme für wegeunabhängige Maßnahmen zur Erleichterung der Alm-/Alpbewirtschaftung (Hubschraubereinsätze, Tragtiere, Materialseilbahnen etc.) in den letzten 10 Jahren entwickelt?
zu 3.2 c): Bei einer Alpe im Landkreis Oberallgäu wurde im Berichtszeitraum die geplante Wegeerschließung durch die Sanierung einer Materialseilbahn naturverträglich ersetzt. Die ausgereichten Fördermittel betrugen etwa 160.000 €.
Daneben wurden für weitere wegeunabhängige Maßnahmen zur Versorgung nicht erschlossener Almen und Alpen in den letzten Jahren in Oberbayern jährlich durchschnittlich 3.000 € und im Allgäu durchschnittlich 6.000 € pro Jahr an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.

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Hier geht es zum 4. Kapitel der Interpellation: Naturschutz und Landschaftsplanung.

Hier können Sie die komplette Interpellation mit den Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags herunterladen.