Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Politik
Thema Kommunales

Regional nachhaltige Entwicklung statt Überhitzung durch übermäßigen Flächenverbrauch

Gerade auch vor dem Hintergrund der faktischen Vollbeschäftigung im Landkreis müssen wir nachhaltig und sorgsam mit unseren endlichen Flächenressourcen umgehen. Ziel muss es sein, unsere Region und damit das freiwerdende Fliegerhorstgelände Penzing mit seinen 270 Hektar behutsam und Schritt für Schritt zu entwickeln, so dass auch die Bereitstellung der notwenigen Infrastruktur und eine gesunde Entwicklung der gesamten Region gewährleistet sind. Kurz gesagt: Denken bevor der Bagger kommt.

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Foto: Ortwin Gentz v.li.: Albert Augustin, Berit Grubert, Ludwig Hartmann und Ortwin Gentz

Kein Klinikneubau auf der grünen Wiese im Lkr Starnberg

In Hechendorf soll eine neue Klinik für den Landkreis Starnberg entstehen. Der Neubau ist umstritten: Er würde eine Fläche von ca. 25.000 m² in einem wertvollen Bachaugebiet, im regionalen Grünzug und Landschaftsschutzgebiet versiegeln. Die Bürgerinitiative Eichenallee und der Grüne Ortsverband Seefeld kämpfen gegen den Neubau auf der Grünen Wiese.

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Förderung kommunaler Hallen- und Freibäder

Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) gibt es seit Juli 2019.
1.1 Wie viele kommunale Schwimmbäder wurden innerhalb der letzten fünf Jahre in Bayern saniert (bitte nach Hallen- und Freibädern und Regierungsbezirken und Gemeinden aufgliedern)?
Der Bau, der Unterhalt und die Sanierung der kommunalen Schwimmbäder gehören zu den freiwilligen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Erforderliche Sanierungsmaßnahmen führen die Kommunen in eigener Zuständigkeit durch. Eine Statistik über solche Maßnahmen wird nicht geführt. Der Staatsregierung liegen deshalb keine Informationen vor, wie viele kommunale Schwimmbäder in den letzten fünf Jahren saniert wurden.

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Prämiensparverträge der bayerischen Sparkassen

Von den 1990er Jahren bis Anfang der 2000er Jahre haben viele – auch bayerische – Sparkassen mit ihren Kundinnen und Kunden Prämiensparpläne mit variablem Zinssatz abgeschlossen. Dabei handelt es sich um langfristige Sparverträge mit variabler Verzinsung, gleichbleibender Sparleistung und jährlich steigenden Bonuszahlungen. In vielen dieser Verträge sind Vereinbarungen enthalten (Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die nach Urteilen des Bundesgerichtshofs rechtswidrig sind.

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