28. September 2018

TV-Duell mit Ludwig Hartmann im Bayerischen Fernsehen

In vielerlei Hinsicht war das TV-Duell des Bayerischen Rundfunks historisch: Noch nie gab es einen TV-Schlagabtausch zwischen den bayerischen Grünen und einem bayerischen Ministerpräsidenten. Nie zuvor erreichte unser Spitzenkandidat Ludwig Hartmann in einer Stunde 930 000 Bürger*innen auf einmal. Und noch nie war die Chance für Bayern größer, eine ökologische, gerechte, menschen- und europafreundliche Wende zu erleben. Es herrschte Anspannung auf beiden Seiten. Markus Söder versuchte, diese mit heroischen Posen zu kaschieren, Ludwig Hartmann hingegen ging in Angriffsposition und war bemüht, Söders Provokationen zu ignorieren, damit Inhalte und nicht die Show im Fokus stehen.

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11. Mai 2018

Dreiste Alibi-Anträge der CSU-Fraktion zum Flächensparen

„Mit der altbekannten CSU-Alibipolitik werden wir dem Problem des ausufernden Flächenfraßes in Bayern nicht Herr werden!“ Ludwig Hartmann, Fraktionschef der Landtags-Grünen und Sprecher des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen!“, wundert sich über die Chuzpe der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag. Die hat zu Beginn der Woche drei Scheinanträge zum Flächensparen eingereicht – jeweils mit großteils gleichlautender Begründung und ohne Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel.

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2. Mai 2018

Bayerns „neuer, starker Umweltschutzverbund“

26 Verbände und Gruppierungen mit weit über einer halbe Millionen Mitgliedern stehen mittlerweile hinter dem Volksbegehren „Betonflut eindämmen. Damit Bayern Heimat bleibt!“. Initiator und Sprecher Ludwig Hartmann sieht darin eine erhebliche Aufwertung des Naturschutzes in Bayern: „Hier wächst eine regelrechte Bewegung heran, ein neues, starkes Netzwerk, das sich für den Erhalt unserer Natur und geerbten Kulturlandschaft einsetzt.“ Das Volksbegehren fordert eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch in Bayern von fünf Hektar pro Tag.

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10. April 2018

Bündnispartner zuversichtlich: „Am Ende entscheiden die Bürger“

Verfassungsgerichtshof prüft Gesetzentwurf zum Volksbegehren „Betonflut eindämmen – Damit Bayern Heimat bleibt!“
„Wir sind darauf vorbereitet.“ Ludwig Hartmann, Sprecher des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt!“ zeigt sich unbeeindruckt, dass die Zulässigkeit des am 7. März von einem breiten Bündnis eingereichten Volksbegehrens durch den bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) geprüft werden soll. „Die CSU-Regierung spielt hier lediglich auf Zeit“, so Hartmann optimistisch. „Mehrere Gutachten haben bereits bestätigt: Eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist verfassungsrechtlich zulässig und sogar geboten, wenn wir unsere schöne Heimat Bayern bewahren wollen. Ich bin zuversichtlich: Am Ende stimmen Bürgerinnen und Bürger ab und zeigen CSU-Flächenvernichtungswahn die rote Karte!“

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9. März 2018

Betonflut eindämmen: Wie geht es weiter mit dem Volksbegehren?

Bis spätestens 17. Juli 2018 muss das Verfassungsgericht nun entscheiden, ob es das Volksbegehren zulässt. Falls das Gericht unserer Einschätzung folgt, kann die Eintragungsfrist im Spätsommer beginnen. Das wird die entscheidende, heiße Phase: Innerhalb von 14 Tagen müssen sich zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern in ihrem Rathaus eintragen. Das sind fast eine Million Menschen, die wir dafür gewinnen müssen. Wir sind optimistisch, dass wir das schaffen – doch dafür brauchen wir noch einmal Ihre Unterstützung!

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8. März 2018

Betonflut eindämmen: Die erste Hürde zum Volksbegehren ist genommen

48.225 Unterschriften wurden am Mittwoch vom Bündnis „Betonflut eindämmen“ mit einer bunten Aktion an das Innenministerium übergeben. So viele Unterschriften wie noch nie zuvor bei einem bayerischen Volksbegehren. Mit ihren Fahnen und Transparenten stellten sich die Aktiven der vielen Unterstützerverbände symbolisch einem Bagger, gesteuert von einem Bündnisvertreter mit Södermaske, vor dem Innenministerium entgegen, um die bayerische Heimat zu schützen.

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27. Februar 2018

Leipziger Urteil jetzt mutig umsetzen!

Danke an die Leipziger Richter für diese klare Ansage. Wir haben ein Recht auf saubere Luft in unseren Städten, weil Deutschland eben nicht nur Autoland ist, sondern vor allem Rechtsstaat. Jetzt müssen die politischen Konsequenzen aus diesem Urteil gezogen werden. Dazu braucht es vor allem Mut: Fahrverbote für Stickoxid-Schleudern sind unerlässlich und müssen durch die blaue Plakette einheitlich geregelt werde. Und wir brauchen eine klare Ansage an VW, Audi & Co: Die Schummel-Industrie muss die unausweichliche technische Nachrüstung ihrer Schummel-Diesel aus eigener Tasche zahlen.

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25. Januar 2018

Gutachten bestätigt: Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ steht rechtlich nichts im Weg

Ludwig Hartmann verweist insbesondere auf einen Satz des Gutachters: „Gerade vor dem Hintergrund des staatlichen Schutzauftrags nach Art. 20a GG und mit Blick auf staatliche Selbstverpflichtungen zur Nachhaltigkeit darf der Landesgesetzgeber zugunsten zukünftiger Generationen dem Schutz von Boden und anderen Umweltmedien einen Vorzug vor der kommunalen Selbstverwaltung einräumen.“ Dem Bündnis gebe diese Einschätzung Rückenwind. „Wir wollen, dass auch künftige Generation noch in den Genuss von Bayerns Schönheit und einer intakte Umwelt kommen“, so Ludwig Hartmann. „Unser Volksbegehren ist der Schlüssel hierzu.“

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