11. August 2020

Sparkassen: Beschäftigungsstruktur und -politik

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 14.07.2020, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Gerhard Eck, vom 11.08.2020 (kursiv dargestellt)

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1.a) Wie viele Fusionen gab es bei den Sparkassen in Bayern in den letzten zehn Jahren?
Antwort: Die Anzahl der Fusionen in den letzten zwanzig Jahren (einzeln aufgeschlüsselt und unter Angabe des jeweiligen Jahres) war Gegenstand der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Tim Pargent vom 27.04.2020. Insoweit wird auf die Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 10.06.2020 (Drs. 18/8265 vom 24.07.2020), die im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration abgegeben wurde, zu Frage 6 verwiesen.

1.b) Welche weiteren Fusionen sind bereits beschlossen bzw. werden aktuell diskutiert?
Antwort: Hierzu liegen keine Informationen vor.

2.a) Wie hat sich der Zahl der Beschäftigten bei den Sparkassen in den letzten zehn Jahren entwickelt (insgesamt und aufgeschlüsselt nach einzelnen Sparkassen)?
Antwort: Diese Frage war – betreffend die Jahre 2006 bis 2016 – Teil der Landtagsanfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol vom 04.12.2017. Insoweit wird auf die Antwort des damaligen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.01.2018 (Drs. 17/19809 vom 22.06.2018) zu Frage 2 a) verwiesen. Die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten bei den bayerischen Sparkassen in den Jahren 2017 bis 2019 ergibt sich aus der in Anlage 1 beigefügten Darstellung des Sparkassenverbands Bayern.
Anmerkung: Die genannte Anlage ist in der verlinkten pdf-Datei am Ende dieses Beitrags zu finden.

2.b) Welcher Anteil entfiel dabei beim Personalrückgang jeweils auf natürliche Fluktuation, auf Aufhebungsverträge, Entlassungen und auf Vorruhstandsregelungen u. ä.?
Antwort: Hierzu liegen keine Erhebungen vor.

2.c) Mit Kosten in welcher Höhe gingen diese Maßnahmen einher?
Antwort: Hierzu liegen keine Erhebungen vor.

3.a) Wie sieht die Altersstruktur der Beschäftigten bayerischer Sparkassen aus?
Antwort: Die Altersstruktur der Beschäftigten der bayerischen Sparkassen ist der in Anlage 2 beigefügten Darstellung des Sparkassenverbands Bayern zu entnehmen.
Anmerkung: Die genannte Anlage ist in der verlinkten pdf-Datei am Ende dieses Beitrags zu finden.

3.b) Wie hoch ist der Anteil der über 60-jährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Antwort: Der Anteil der über 60-jährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aus Anlage 2 ersichtlich.

3.c) Welche Modelle zum Übergang in den Ruhestand existieren bei den bayerischen Sparkassen?
Antwort: Diese Frage war Gegenstand der Landtagsanfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol vom 04.12.2017. Insoweit wird auf die Antwort des damaligen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.01.2018 (Drs. 17/19809 vom 22.06.2018) zu Frage 3 c) verwiesen.

4. Auf welche Höhe beläuft sich die Summe, mit der die Sparkassen in den letzten zehn Jahren Vereine und soziale Initiativen in den Regionen unterstützt haben (aufgeschlüsselt nach Jahr und Sparkassen)?
Antwort: Die Höhe der Sponsoringmaßnahmen, Spenden und Stiftungsausschüttungen der bayerischen Sparkassen wurde für die Jahre 2004 bis 2013 im Rahmen der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 18.07.2014 mitgeteilt (siehe Antwort zu den Nummern 4 und 5, LT-Drs. 17/2963 vom 03.10.2014). Die entsprechenden Angaben für das Jahr 2014 befinden sich in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 05.05.2015 (siehe Antwort zu den Nummern 4 bis 6, LT-Drs. 17/7816 vom 30.09.2015). Die Zahlen für das Jahr 2015 wurden im Rahmen der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Jürgen Mistol, Ludwig Hartmann vom 03.06.2016 erfragt und sind aus den Antworten zu den Nummern 3 bis 5, LT-Drs. 17/12590 vom 30.09.2016 ersichtlich. Die Zahlen für das Jahr 2016 wurden im Rahmen der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol vom 29.05.2017 zur Verfügung gestellt (siehe Antwort zu den Nummern 4, 5 und 7, LT-Drs. 17/17569 vom 16.10.2017). Die Zahlen für das Jahr 2017 wurden im Rahmen der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 07.08.2019 mitgeteilt (siehe Antwort zu den Fragen 4, 5 und 7, LT-Drs. 18/3924 vom 15.11.2019). Die Zahlen für die Jahre 2018 und 2019 werden im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 14.07.2020 („Verwendung des Jahresüberschusses der bayerischen Sparkassen 2019“) bei den Antworten zu Fragen 4, 5 und 7 abgebildet werden.

5. In welchen bayerischen Sparkassen wurde oder wird das sogenannte “Vorruhe-stand-Flex-Modell” oder ein ähnliches Vorruhestandsmodell angewandt?
Antwort: In 2019 wurden in sechs Sparkassen 25 Vorruhestandsverträge geschlossen. Von einer namentlichen Benennung wird mit Rücksicht auf die geschützten Belange der betroffenen Sparkassen und der Mitarbeiter abgesehen.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.