16. September 2020

Verwendung des Jahresüberschusses der bayerischen Sparkassen 2019

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 14.07.2020, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Gerhard Eck, vom 16.09.2020 (kursiv dargestellt)

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1.a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen 2019 jeweils Gewinne für gemeinnützige Zwecke an ihre Träger ausgeschüttet?
b) Wie hoch war 2019 jeweils die gesamte Ausschüttung der einzelnen Sparkassen an ihre Träger?
Antwort: Die Fragen 1.a und 1.b werden zusammen beantwortet. Aus dem Ergebnis des Jahres 2019 nehmen 62 von 64 Sparkassen keine Ausschüttungen vor. Zwei Sparkassen haben die Entscheidung über eine etwaige Ausschüttung aus dem Ergebnis 2019 wegen der Coronapandemie zurückgestellt.

2.a) Welche bayerischen Sparkassen erhielten 2019 Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger?
Antwort: Im Jahr 2019 erhielt keine Sparkasse Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger.

2.b) Gegebenenfalls in jeweils welcher Höhe?
Antwort: Entfällt.

2.c) Wie hoch sind die Eigenkapitalquoten der einzelnen bayerischen Sparkassen gemessen am harten Eigenkapital der einzelnen Sparkasse zum Stichtag 31.12.2019?
3. Wie hoch waren das Kernkapital, das Ergänzungskapital, das Eigenkapital, die risikogewichteten Aktiva, die harte Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote bei jeder bayerischen Sparkassen zum 31.12.2019?
Antwort: Die Fragen 2.c) und 3. werden zusammen beantwortet. Die einzelnen Zahlen können der Anlage 1 entnommen werden. Sie werden im sog. Offenlegungsbericht der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht.
(Anmerkung: Die Anlage können Sie der am Ende dieses Beitrags verlinkten pdf-Datei entnehmen.)

4.a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen 2019 Sponsoring betrieben?
b) In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen 2019 Sponsoring betrieben?
c) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z. B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)?
Antwort: Die Fragen 4.a) bis 4.c) werden gemeinsam beantwortet. Sponsoringmaßnahmen sind nach den allgemeinen bundesrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nicht isoliert auszuweisen und zu publizieren. Die Zahlen zu den Sponsoringmaßnahmen der einzelnen Sparkassen sind daher nicht öffentlich und der Staatsregierung nicht bekannt. Der Sparkassenverband Bayern hat aus seinen statistischen Auswertungen die Gesamthöhe der Sponsoringmaßnahmen der bayerischen Sparkassen in 2019 unterteilt nach Verwendungskategorien ermittelt. Die Aufstellung ist Anlage 2 zu entnehmen. Ergänzend dazu sind die Zahlen des Jahres 2018 abgebildet (vgl. auch die Antwort der Staatsregierung vom 11. August 2020 auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 14. Juli 2020 betreffend „Sparkassen: Beschäftigungsstruktur und -politik“, dort Frage 4 betreffend die Unterstützung von Vereinen und sozialen Initiativen der Sparkassen in der Region).
(Anmerkung: Die Anlage können Sie der am Ende dieses Beitrags verlinkten pdf-Datei entnehmen.)

5.a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen 2019 gemeinnützige Spenden geleistet?
b) In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen 2019 gemeinnützige Spenden geleistet?
c) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z. B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)?
Antwort: Die Fragen 5.a) bis 5.c) werden gemeinsam beantwortet. Zu der Höhe der (gemeinnützigen) Spenden der einzelnen Sparkassen gilt das in der Antwort zu Frage 4. Ausgeführte entsprechend. Der Sparkassenverband Bayern hat die Gesamthöhe der Spenden der bayerischen Sparkassen in 2019 einschließlich der Zuführung an Stiftungen ermittelt. Die Gesamthöhe sowie die Aufschlüsselung in Verwendungskategorien ist der Anlage 2 zu entnehmen. Ergänzend dazu sind die Zahlen des Jahres 2018 abgebildet (vgl. Antwort zu Frage 4).
(Anmerkung: Die Anlage können Sie der am Ende dieses Beitrags verlinkten pdf-Datei entnehmen.)

6.a) Welche bayerischen Sparkassen betrieben 2019 welche Stiftungen?
b) Welchen Stiftungszweck verfolgen diese Stiftungen jeweils?
7.a) Wie hoch waren die Gesamterträge der von den bayerischen Sparkassen betriebenen Stiftungen im Jahr 2019?
b) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z. B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
Antwort: Die Fragen 6.a) bis 7.b) werden gemeinsam beantwortet. Die Stiftungen der Sparkassen sind rechtlich selbständige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Das Vermögen der Stiftungen der Sparkassen ist nicht mehr Teil des Sparkassenvermögens, sondern rechtlich selbständig gewordenes Vermögen in der Rechtsform der Stiftung. Die unabhängigen Organe der Stiftungen entscheiden jeweils in eigener Verantwortung über die Empfänger der Stiftungsmittel und die Höhe der Zuwendungen. Die Entscheidung über die Zuwendungen sowie die Verwaltung der Stiftungen insgesamt liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Die Daten für das Jahr 2019 beruhen auf freiwilligen Meldungen der Sparkassen an den Sparkassenverband Bayern und sind in Anlage 3 beigefügt. Ergänzend dazu sind die Zahlen des Jahres 2018 abgebildet (vgl. Antwort zu Frage 4).
(Anmerkung: Die Anlage können Sie der am Ende dieses Beitrags verlinkten pdf-Datei entnehmen.)

8.a) Existieren bei bayerischen Sparkassen aktuell sogenannte persönliche Verfügungsfonds, aus denen Verwaltungsratsvorsitzende oder andere Vertreter/-innen der Gesellschafter ohne Mitwirkung des gesamten Verwaltungsrates eigenverantwortlich Geld für soziale und kulturelle Zwecke bereitstellen können?
Antwort: Nein.

8.b) Falls ja, um welche Sparkassen handelt es sich hierbei?
Antwort: Entfällt.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.