Keine Zulassungsbeschränkung zum Vorbereitungsdienst in Bayern
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den unmittelbar anschließenden Zugang von Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums (1. Staatsexamen) zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) nicht einzuschränken.