Die Staatsregierung hatte im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 die im EPl. 13 eingestellten Investitionszuschüsse für Einrichtungen und Projekte für Menschen mit Behinderung deutlich gekürzt. Nachdem die von der grünen Landtagsfraktion aufgedeckten Mittelkürzungen zu erheblichen Protesten der betroffenen Menschen mit Behinderung und der Einrichtungsträger der Behindertenhilfe geführt haben, hat die Staatsregierung kurzfristig in einigen Titeln des Landesbehindertenplans nachgebessert. So wurden die „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige zur Schaffung von Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte“ für das Jahr 2013 um 1.500,0 Tsd. Euro auf 5.500,0 Tsd. Euro erhöht. Im Haushaltsjahr 2014 entfallen diese Mittel wieder und der Haushaltsbetrag liegt lediglich bei 4.000,0 Tsd. Euro. Diese Kürzung ist u.E. weder bedarfs- noch sachgerecht und muss deshalb revidiert werden.
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