31. März 2014

Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte

Unser Änderungsantrag vom 31.03.2014 zum 2. Nachtragshaushaltsplan
 für das Haushaltsjahr 2014 
hier: Kap. 10 05 TG 78 – 79 Tit. 893 79

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 10 05 TG78 – 79 wird der Tit. 893 79 „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige zur Schaffung von Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte“ um 1.500,0 Tsd. Euro auf 5.500,0 Tsd. Euro erhöht.

Begründung:

Die Staatsregierung hatte im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 die im EPl. 13 eingestellten Investitionszuschüsse für Einrichtungen und Projekte für Menschen mit Behinderung deutlich gekürzt. Nachdem die von der grünen Landtagsfraktion aufgedeckten Mittelkürzungen zu erheblichen Protesten der betroffenen Menschen mit Behinderung und der Einrichtungsträger der Behindertenhilfe geführt haben, hat die Staatsregierung kurzfristig in einigen Titeln des Landesbehindertenplans nachgebessert. So wurden die „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige zur Schaffung von Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte“ für das Jahr 2013 um 1.500,0 Tsd. Euro auf 5.500,0 Tsd. Euro erhöht. Im Haushaltsjahr 2014 entfallen diese Mittel wieder und der Haushaltsbetrag liegt lediglich bei 4.000,0 Tsd. Euro. Diese Kürzung ist u.E. weder bedarfs- noch sachgerecht und muss deshalb revidiert werden.

Um den in den nächsten Jahren stark steigenden Bedarf an Versorgungsstrukturen für ältere Menschen mit Behinderung decken zu können, sind die zur Verfügung stehenden Mittel des Landesbehindertenplans unzureichend. Um die bayerischen Bezirke bei ihrer Verpflichtung, die erforderlichen Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen, unterstützen zu können, sind zur Deckung des Handlungsbedarfs zusätzliche Haushaltsmittel des Freistaats erforderlich. Der Tit. 893 79 „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige zur Schaffung von Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte“ muss deshalb im Nachtragshaushalt 2014 um 1.500,0 Tsd. Euro aufgestockt werden.

Der „Runde Tisch – Zukunft der Behindertenhilfe“ hat bereits im April 2007 „Eckpunkte zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung“ beschlossen. Um den wachsenden Betreuungs- und Versorgungsbedarf von älteren Menschen mit Behinderung abzudecken, erstellte danach jeder bayerische Bezirk ein Rahmenkonzept für ältere Menschen mit Behinderung, das auf die örtliche Versorgungsstruktur zugeschnitten ist und die weitere Bedarfsentwicklung berücksichtigt. Die sieben bayerischen Bezirke haben zunächst eine Erhebung der bestehenden regionalen Versorgungsstruktur durchgeführt. Auf dieser Basis wurden unter Federführung des Verbands Bayerischen Bezirke regionale Rahmenkonzepte erarbeitet, die nun in der Praxis in konkreten Konzepten und einzelnen Projekten umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung schreitet jedoch nur sehr zögerlich voran.

Inzwischen ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern rechtskräftig, Inklusion unterliegt keiner Altersbeschränkung. Die Staatsregierung ist daher gefordert, die Umsetzung der Rahmenkonzepte für die einzelnen Bezirke zu beschleunigen. Auf Grundlage der vorliegenden Konzepte sollten in den jeweiligen Bezirken zügig erste Maßnahmen für die Schaffung von Plätzen und Angeboten für die Tagesbetreuung und Freizeitgestaltung älterer Menschen mit Behinderung und die Schaffung ausreichender Leistungsangebote zur Hilfe beim Wohnen ergriffen werden. Immer noch werden viele ältere behinderte Menschen nach dem Ausscheiden aus einer Werkstatt oder Förderstätte in Einrichtungen der Altenhilfe untergebracht, die auf ihre speziellen Bedürfnisse nicht vorbereitet sind. Hier müssen dringend ausreichende Wohn- und Betreuungsangebote geschaffen werden, damit behinderte Menschen auch im Alter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider in namentlicher Abstimmung mit 70:92 Stimmen abgelehnt.