31. März 2014

Landeserziehungsgeld abschaffen

Unser Änderungsantrag vom 31.03.2014 zum 2. Nachtragshaushaltsplan 
für das Haushaltsjahr 2014 
hier:  Kap. 10 07 TG 80 Tit. 681 80

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

Im Kap. 10 07 TG 80 „Leistungen nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz“ wird der Tit. 681 80 „Landeserziehungsgeld“ für das Jahr 2014 um 9.803,0 Tsd. EUR auf 67.277,0 Tsd. Euro gekürzt.

Das Landeserziehungsgeldgesetz wird entsprechend geändert.

Begründung:

Die Stärkung der institutionellen Förderung für den erforderlichen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und die Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten sind immer noch die vorrangigen Aufgaben im Bereich der frühkindlichen Bildung, die einen erheblichen finanziellen Aufwand verlangen. Ein gutes frühkindliches Bildungs- und Betreuungsangebot ab dem ersten Lebensjahr ist die nachhaltigste Investition in die Zukunft unseres Landes und hat daher Vorrang vor anderen familienpolitischen Leistungen. Der Rechtsanspruch auf einen Bildungs- und Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr muss auch tatsächlich durch ein entsprechendes Angebot an öffentlich geförderten Betreuungsplätzen erfüllt werden können.

Es ist unumstritten, dass die frühkindliche Bildung prägend für die späteren Bildungschancen der Kinder ist. Kinder haben ein Recht auf Bildung und die Gesellschaft darf kein Kind zurücklassen und kein Talent verschenken, um nicht die eigene Zukunft in Frage zu stellen. Die Ansprüche an die Einrichtungen steigen. Beispielhaft lassen sich Inklusion, Integration, Elternarbeit und zunehmende Verhaltensauffälligkeiten der Kinder anführen.

Dagegen ist das Landeserziehungsgeld nicht das richtige Mittel, in Bayern eine kinder- und damit familienfreundliche Gesellschaft zu fördern. Das Landeserziehungsgeld belohnt Eltern dafür, dass Sie kein öffentlich gefördertes frühkindliches Bildungs- und -betreuungsangebot wahrnehmen. Ähnlich wie beim Betreuungsgeld auf Bundesebene, soll dadurch der Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung künstlich gesenkt werden. Der weitere Ausbau einer inklusiven Kinderbildung und -betreuung wäre hier bei Weitem der bessere Weg.

Ab Juli 2014 wird daher kein Landeserziehungsgeld mehr bewilligt und demzufolge wird ab Mitte 2015 auch kein Landeserziehungsgeld mehr ausgezahlt.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.