Sonderinvestitionsprogramm „Bayern Barrierefrei 2023“
Unser Antrag vom 23.01.2014
Der Landtag unterstützt das Ziel der Staatsregierung, Bayern bis zum Jahr 2023 komplett barrierefrei zu gestalten und hierfür ein Sonderinvestitionsprogramm „Bayern Barrierefrei 2023“ aufzulegen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag
zeitnah schriftlich und mündlich über die geplante Ausgestaltung des von Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung vom November 2013 angekündigten Sonderinvestitionsprogramms zu berichten.
Hierbei ist insbesondere auf die folgenden Aspekte einzugehen:
─ Was versteht die Staatsregierung unter einer umfassenden Barrierefreiheit des gesamten öffentlichen Raums?
─ Gibt es ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept für die Umsetzung der Barrierefreiheit in Bayern?
─ Bei welcher staatlichen Instanz liegt die Federführung für die ressort- und fachbereichsübergreifende Umsetzung der Barrierefreiheit?
─ In welchen Schritten und mit welchen Schwerpunkten soll die Vorgabe einer umfassenden Barrierefreiheit in den verschiedenen Politikfeldern und Fachgebieten umgesetzt werden?
─ Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer landesweiten Fachstelle Barrierefreiheit, die das notwendige fachliche Wissen bündelt und den verschiedenen politischen und administrativen Akteuren beratend zur Verfügung steht?
─ Plant die Staatsregierung eine umfassende Informations- und Aufklärungskampagne zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung aller gesellschaftlichen Akteure für die Umsetzung der Barrierefreiheit?
─ In welcher Form werden die betroffenen Menschen mit Behinderungen, ihre Verbände und Organisationen, sowie alle anderen betroffenen gesellschaftlichen Akteure aktiv an der Umsetzung der Barrierefreiheit in Bayern beteiligt?
─ Was für ein Finanzvolumen wird das Sonderinvestitionsprogramm „Bayern Barrierefrei 2023“ umfassen und in welcher zeitlichen Staffelung werden die Mittel bereitgestellt?
─ Gibt es bereits einen entsprechenden Haushaltstitel und welche Mittel werden im Nachtragshaushalt 2014 für diesen Zweck eingesetzt?
─ In welcher Form und in welchem Umfang können die verschiedenen kommunalen Instanzen an dem Sonderinvestitionsprogramm partizipieren?
─ Ist eine Beteiligung von Bund oder Kommunen an der finanziellen Ausgestaltung des Sonderinvestitionsprogramms vorgesehen?
─ Plant die Staatsregierung eine Überprüfung und Stärkung aller in ihrem Kompetenzbereich liegenden rechtlichen und gesetzlichen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten zur Einhaltung der Barrierefreiheit?
─ Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Vergabe öffentlicher Fördermittel in den Bereichen Städte-, Straßen- und Wohnungsbau sowie im öffentlichen Nahverkehr stärker an die barrierefreie Ausgestaltung der Vorhaben zu binden?
─ Plant die Staatsregierung die Initiierung eigener Forschungsprojekte zur Entwicklung von Standards für die Implementierung der Barrierefreiheit in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, für die Weiterentwicklung assistiver Technologien und neuer Konzepte im Bereich des „universellen Designs“?
─ Wie wird die Umsetzung der Barrierefreiheit im Landesentwicklungsplan und den verschiedenen regionalen Entwicklungsplänen verankert?
─ In welcher Form, mit welchen Mitteln und Instrumenten unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der Umsetzung einer inklusiven Sozialraumplanung?
─ Plant die Staatsregierung die Vergabe eines Zertifikats „Barrierefrei“ für öffentliche Gebäude und Einrichtungen?
─ Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zum Ausbau barrierefreier Informations- und Kommunikationsangebote sowie entsprechender technischer Hilfsmaßnahmen für sinnesbehinderte Menschen?
─ Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Integration des Themas Barrierefreiheit in die Ausbildungsverordnungen und Fortbildungsangebote für die verschiedenen mit der Umsetzung der Barrierefreiheit befassten Berufsgruppen?
─ Welche Konzepte hat die Staatsregierung für die Umsetzung einer barrierefreien öffentlichen Verwaltung?
Begründung:
Die Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit im gesamten öffentlichen Raum und allen gesellschaftlichen Bereichen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen und aller anderen Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen. Die Verwirklichung der Barrierefreiheit ist deshalb auch ein Kernbereich in der politischen Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Zielsetzung eines komplett barrierefreien Bayerns bis zum Jahr 2023 ist sehr ehrgeizig und erfordert einen politischen und finanziellen Kraftakt. Das Sonderinvestitionsprogramm „Bayern Barrierefrei 2023“ muss deshalb mit erheblichen Mitteln ausgestattet werden. Bei der Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans zur schrittweisen Verwirklichung der Barrierefreiheit in Bayern sind die verschiedenen kommunalen Ebenen, alle betroffenen gesellschaftlichen Akteure und die betroffenen Menschen mit Behinderungen aktiv zu beteiligen.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unserem Antrag in der Plenarsitzung am 03.04.2014 mit der Maßgabe, dass das Wort „zeitnah“ durch die Worte „bis zur Sommerpause durch einen ersten Zwischenbericht und im Laufe der zweiten Jahreshälfte abschließend“ ersetzt wird, einstimmig zugestimmt.