15. Juli 2015

Bildungsfinanzierung der Staatsregierung gescheitert

Unser Dringlichkeitsantrag vom 15.07.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unter besonderer Berücksichtigung der vermehrten Zuwanderung, ihre getroffene Annahme (die auf veralteten Bevölkerungsprognosen beruht), dass die Schülerinnen- und Schülerzahlen rückläufig sind und deshalb Lehrkräftestellen frei werden, zu korrigieren.
Deshalb soll die sogenannte „demografische Rendite“ rückwirkend und vorausschauend bis 2018 neu berechnet und dargestellt werden, wie die bereits angekündigten Maßnahmen auf andere Art und Weise finanziert werden können.
Dem Ausschuss für Bildung und Kultus soll vor Beratung des Nachtragshaushalts schriftlich wie mündlich berichtet werden.

Begründung:
Auf der einen Seite werden seit Jahren weniger Kinder geboren, was zu einer rückläufigen Schülerinnen- und Schülerzahl führt. Für die Staatsregierung bedeutet dies, dass durch den Schülerinnen- und Schülerrückgang rein rechnerisch weniger Lehrkräfte gebraucht werden, so dass dieser „Gewinn“ wiederum wichtigen Bildungsaufgaben wie Inklusion, Ganztagsunterricht oder Erhalt von Grundschulen im ländlichen Raum zu Gute kommen kann. Im aktuellen Haushaltsentwurf 2015/2016 steht die Zahl von 2.193 Lehrkräften, die aufgrund sinkender Schülerinnen- und Schülerzahlen an allen Schularten frei werden. Im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr soll es zum Schuljahr 2014/2015 genau 17.289 weniger Kinder und Jugendliche gegeben haben und zum Schuljahr 2015/2016 ist die Zahl von 19.800 weniger Schülerinnen und Schülern prognostiziert.
Andererseits kann aber davon ausgegangen werden, dass in Bayern – wie auch in anderen Bundesländern – die Schülerinnen- und Schülerzahlen aufgrund der Wanderungsbewegungen weniger stark sinken werden als bisher erwartet, bzw. an einigen Schularten, Klassenstufen oder Regionen stagnieren. Denn immer mehr schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus dem In- und Ausland kommen nach Bayern. Die Staatsregierung erkennt nach wie vor nicht an, dass wir in einer Zuwanderungsgesellschaft leben. So wurde dem Faktor „Zuwanderung“ auch in der Modellrechnung nicht hinreichend Gewicht verliehen. Aus Seite 7 der Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose geht hervor, dass für „den Wanderungssaldo gegenüber dem übrigen Bundesgebiet und dem Ausland bis zum Jahr 2032 für Bayern eine Entwicklung unterstellt wird, die sich im Wesentlichen an den Wanderungsüberschüssen in den vergangenen Jahren orientiert.“
Neuere Prognosen aus anderen Bundesländern kommen zu dem Ergebnis, dass der Schülerinnen- und Schülerrückgang geringer ausfällt als vor einigen Jahren angenommen.
Beispiele: Die Bevölkerungsvorausrechnung 2014 des Statistischen Landesamts in Baden-Württemberg bestätigte, dass mehr Schülerinnen und Schüler an den Schulen sind, als die bisher gültige Prognose aus dem Jahr 2010 erwarten ließ. Auch im Saarland musste das Bildungsministerium 2014 die Prognose von 17,9 Prozent Schülerinnen- und Schülerrückgang in den Jahren 2010 bis 2020 auf 12 Prozent korrigieren. Ebenso war für Rheinland- Pfalz festzustellen, dass im aktuellen Schuljahr die Zahl der Schülerinnen und Schüler weniger stark zurückging als vorhergesagt. Bereits 2012 war die Zahl der Mittelschülerinnen und Mitschüler um rund 14.000 in Bayern deutlich höher als erwartet.
Deshalb muss die Bildungsfinanzierung, die auf dieser Annahme aufbaut, grundlegend infrage gestellt werden. Die Zuwanderung bleibt auch für das bayerische Bildungssystem nicht folgenlos und hat somit direkte Auswirkungen auf den Bedarf an Schulen und Personal sowie den Finanzbedarf des Bildungssystems.
Fazit: Allein auf den Schülerinnen- und Schülerrückgang zu setzen, reicht bei weitem nicht aus, um sich den wichtigen Bildungsaufgaben zu stellen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 16.07.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.