31. März 2014

Bayerischer Landesplan für Menschen mit Behinderung

Unser Änderungsantrag vom 31.03.2014 zum 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
 hier Kap. 10 05 TG 78 – 79 Tit. 893 78

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 10 05 TG 78 – 79 wird der Tit. 893 78 „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige“ um 2.000,0 Tsd. Euro auf 10.000,1 Tsd. Euro erhöht.

Begründung:

Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden Sondermittel in Höhe von insgesamt 8.500 Tsd. Euro für Investitionen zur Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Wohnheimen, Förderstätten und sozialpädiatrischen Zentren im EPl. 13 gestrichen. Damit wurden die Mittel für die Investitionskostenförderung im Bereich der Behindertenhilfe empfindlich gekürzt. Die im EPl. 10 vorgenommene Erhöhung der Zuschüsse für Investitionen an Sonstige von 6.500,1 im Jahr 2012 auf 8.000,1 Tsd. Euro in den Jahren 2013 und 2014 reicht bei weitem nicht aus, um die Kürzung der Investitionsmittel im EPl. 13 zu kompensieren. Deshalb wurde im Rahmen einer Nachschubliste der Haushaltsansatz für 2013 noch um 2.000,0 Tsd. Euro auf 10.000,1 Tsd. Euro angehoben. Diese Erhöhung soll nun im Haushaltsjahr 2014 wieder wegfallen.

Der tatsächliche Bedarf an Investitionskostenförderung in der Behindertenhilfe steigt jedoch kontinuierlich weiter an. Dieser erhöhte Investitionsförderbedarf wird von der Staatsregierung durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 16.500,0 Tsd. Euro im Nachtragshaushaltsentwurf auch anerkannt. Deshalb müssen nun auch die verfügbaren Mittel für Investitionskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2014 bedarfsgerecht um 2.000,0 Tsd. Euro aufgestockt werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider in namentlicher Abstimmung mit 71:91 Stimmen, bei einer Enthaltung, abgelehnt.