17. Juni 2015

Bayern barrierefrei 2023 I – Gesamtkonzept zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms vorlegen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 17.06.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zeitnah ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept zur Umsetzung des von Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung vom November 2013 angekündigten Sonderinvestitionsprogramms „Bayern barrierefrei 2023“ vorzulegen und dem Landtag über die bisherigen Arbeitsergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration schriftlich und mündlich zu berichten.

Begründung:

Ministerpräsident Horst Seehofer hat in seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 angekündigt, Bayern bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten ÖPNV komplett barrierefrei zu machen. Zur Umsetzung dieses ehrgeizigen Vorhabens sollte ein Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023“ aufgelegt werden. Zur weiteren Planung wurde im Februar 2014 eine ressortübergreifende interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eingerichtet, die ein Grundkonzept zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms erarbeiten sollte. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde bereits am 20. Juni 2014 unter Federführung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und – für den Bereich „Bau und Verkehr“ – des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr dem Ministerrat zur Beratung vorgelegt. Eine Beschlussfassung über das vorliegende Grundkonzept hat jedoch bisher nicht stattgefunden. Stattdessen wurden lediglich die Bereiche Mobilität (ÖPNV, Bahnhöfe), Bildung (Kinderbetreuung und Schule) und der barrierefreie Ausbau staatlicher Gebäude als prioritäre Handlungsfelder benannt.
Die Umsetzung des von Ministerpräsident Seehofer vorgegebenen Ziels, Bayern in zehn Jahren komplett barrierefrei zu machen, ist ein vielschichtiger und komplexer Prozess, der ein ressortübergreifendes Gesamtprogramm zur Umsetzung erfordert. Das Sonderinvestitionsprogramm darf keinen Bereich des öffentlichen Raums ausklammern. Auf Basis einer detaillierten Bestandsaufnahme in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen Handlungsfelder definiert und ein konkreter Maßnahmenkatalog zur Umsetzung entwickelt und beschlossen werden. Die rechtlichen und fachlichen Zuständigkeiten müssen klar benannt und konkrete zeitliche Vorgaben für die Umsetzung einzelner Maßnahmen und Programmbestandteile festgelegt werden. An der Weiterentwicklung und Umsetzung eines Gesamtprogramms zur schrittweisen Verwirklichung der Barrierefreiheit in Bayern sind der Landtag, die maßgeblichen Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderung, der bayerische Bezirke-, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag sowie die verantwortlichen Träger der Behindertenhilfe aktiv zu beteiligen.
Erst auf Basis einer Bestandsaufnahme und eines Gesamtprogramms zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Bayern, lässt sich das erforderliche Finanzvolumen des Sonderinvestitionsprogramms „Bayern barrierefrei 2023“ seriös ermitteln. Klar ist jedoch schon jetzt, dass die Umsetzung dieses weitreichenden Vorhabens im vorgegebenen zeitlichen Rahmen nicht nur einen politischen, sondern auch einen finanziellen Kraftakt erforderlich macht. Für das Sonderinvestitionsprogramm sind zusätzliche Sondermittel in erheblichem Umfang in den Haushalt des Freistaates Bayern einzustellen, da die bestehenden Investitions- und Fördermittel bei weitem nicht ausreichen, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Da seit der Regierungserklärung von Ministerpräsident Seehofer bereits viel Zeit verloren wurde, muss jetzt der zügigen Erarbeitung eines Gesamtprogramms zur Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2023 die oberste politische Priorität eingeräumt werden. Um die Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms voranzubringen und Bayern tatsächlich noch bis zum Jahr 2023 komplett barrierefrei zu machen, ist jetzt sofort ein kraftvolles politisches Signal erforderlich.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 30.09.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.