19. Oktober 2015

Keine Zulassungsbeschränkung zum Vorbereitungsdienst in Bayern

Unser Dringlichkeitsantrag vom 19.10.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den unmittelbar anschließenden Zugang von Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums (1. Staatsexamen) zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) nicht einzuschränken.

Begründung:

Laut Kabinettsbeschluss vom Juli 2015 soll es Zulassungsbeschränkungen für das Referendariat geben. Demnach dürfen Lehramtsstudenten stark nachgefragter Fächerkombinationen erst nach einer Wartezeit von bis zu drei Jahren ihr Referendariat antreten.

Eine Einschränkung des Zugangs zum Referendariat löst das Problem arbeitsloser Junglehrerinnen und Junglehrer bzw. das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage von Ausbildungskapazitäten an bestimmten Schularten und in bestimmten Fächerverbindungen aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag nicht. Der Hinweis auf Regelungen anderer Bundesländer entkräftet dieses Argument nicht. Eine „bedarfsgerechte Lenkung“ wird durch diese Maßnahme nicht erreicht.

Wir haben einen großen Bedarf nach mehr Lehrkräften: Etwa für Inklusion, für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, für den Aufbau von Ganztagesangeboten, für die individuelle Förderung, für die Absenkung der Klassenstärken, für die Reduzierung des Unterrichtsausfalls und jetzt aktuell für den Unterricht für Flüchtlinge. Diese Erfordernisse werden dabei völlig außer Acht gelassen. Gerade jetzt muss die Chance ergriffen werden, um an jeder Schulart eine Lehrkräftereserve aufzubauen.

Was wir brauchen, ist eine polyvalente Lehrkräfteausbildung, damit es den Studierenden ermöglicht wird, auch einen Beruf außerhalb des Schulwesens zu ergreifen. Zudem soll die Ausbildung derart flexibel gestaltet werden, damit ein bedarfsgerechter Wechsel zwischen Fächern und Schultypen ermöglicht wird.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.10.2015 leider in namentlicher Abstimmung mit 64:82 Stimmen abgelehnt.