Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Politik
Thema Haushalt

Sprachkurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber flächendeckend ermöglichen

Die Kenntnis der deutschen Sprache ist eine der Voraussetzungen zur Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft. Flüchtlingen muss die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben aktiv und selbständig zu gestalten. Je früher Flüchtlinge die deutsche Sprache lernen, desto einfacher ist eine Integration möglich. Deshalb sollen die Sprachkurse bereits nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen flächendeckend angeboten werden.

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Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte

Die Staatsregierung hatte im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 die im EPl. 13 eingestellten Investitionszuschüsse für Einrichtungen und Projekte für Menschen mit Behinderung deutlich gekürzt. Nachdem die von der grünen Landtagsfraktion aufgedeckten Mittelkürzungen zu erheblichen Protesten der betroffenen Menschen mit Behinderung und der Einrichtungsträger der Behindertenhilfe geführt haben, hat die Staatsregierung kurzfristig in einigen Titeln des Landesbehindertenplans nachgebessert. So wurden die „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige zur Schaffung von Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte“ für das Jahr 2013 um 1.500,0 Tsd. Euro auf 5.500,0 Tsd. Euro erhöht. Im Haushaltsjahr 2014 entfallen diese Mittel wieder und der Haushaltsbetrag liegt lediglich bei 4.000,0 Tsd. Euro. Diese Kürzung ist u.E. weder bedarfs- noch sachgerecht und muss deshalb revidiert werden.

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Landeserziehungsgeld abschaffen

Das Landeserziehungsgeld belohnt Eltern dafür, dass Sie kein öffentlich gefördertes frühkindliches Bildungs- und -betreuungsangebot wahrnehmen. Ähnlich wie beim Betreuungsgeld auf Bundesebene, soll dadurch der Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung künstlich gesenkt werden. Der weitere Ausbau einer inklusiven Kinderbildung und -betreuung wäre hier bei Weitem der bessere Weg.
Ab Juli 2014 wird daher kein Landeserziehungsgeld mehr bewilligt und demzufolge wird ab Mitte 2015 auch kein Landeserziehungsgeld mehr ausgezahlt.

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Verbraucherschutz stärken

Der Doppelhaushalt 2013/2014 sieht eine Absenkung der Zuschüsse an die Verbraucherverbände im Jahr 2014 vor. Tatsächlich ist die Verbraucherschutzarbeit in Bayern seit vielen Jahren unterfinanziert. Viele Felder der Verbraucherschutzarbeit – insbesondere in den Bereichen individuelle Beratung und Aufklärungskampagnen – bleiben damit auf der Strecke. Dringend notwendig ist auch der Ausbau der Rechtsdurchsetzung. Das Rechtskostenbudget ist bei weitem nicht auseichend, um Verbraucherrechte auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können.

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Anpassung der Fördersätze für Frauenhäuser und Notrufe an die Kosten- und Gehaltsentwicklung

Mit einer Versorgungsquote von 0,1 Fachberatungsstellen auf 10.000 Frauen liegt Bayern im Bundesvergleich an letzter Stelle. Insgesamt erhalten 21 Notrufe einen staatlichen Personalkostenzuschuss von jährlich 19.650 Euro und 12 Notrufe lediglich einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.320 Euro für Fortbildung, Supervision und Öffentlichkeitsarbeit. Der Gesamtumfang der staatlichen Förderung für Notrufe liegt bei 460 Tsd. Euro pro Jahr. Bei der staatlichen Förderung für Frauenhäuser und Notrufe handelt es sich zudem lediglich um eine freiwillige Leistung des Freistaats.

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Moorrenaturierung: Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die Renaturierung von Mooren ist der preiswerteste Beitrag zur Bindung von Kohlendioxid zum Schutze des Klimas. Mit den zusätzlichen 500.000 Euro lassen sich demnach im günstigsten Fall 100.000 Tonnen CO2 pro Jahr zusätzlich binden. Dies entspricht dem CO2-Ausstoß der Einwohner einer Stadt wie Wolfratshausen oder Holzkirchen.

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Investitionsaufwendungen bei bedarfsgerechten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege

Die Einstellung der staatlichen Investitionskostenförderung hat über die Umlage der Einrichtungsträger zu höheren Pflegesätzen für die Pflegebedürftigen sowie zu höheren Belastungen und Sozialhilfeausgaben (Hilfe zur Pflege) bei den Kommunen geführt. In den bayerischen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten ist zudem in den letzten zehn Jahren als Folge der gestrichenen staatlichen Förderung ein erheblicher Modernisierungs- und Sanierungsstau entstanden. Der Freistaat muss deshalb umgehend die Förderung von betriebsnotwendigen Investitionskosten bei ambulanten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege wieder aufnehmen.

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