31. März 2014

Anpassung der Fördersätze für Frauenhäuser und Notrufe an die Kosten- und Gehaltsentwicklung

Unser Änderungsantrag vom 31.03.2014 zum 2. Nachtragshaushaltsplan 
für das Haushaltsjahr 2014
 hier: Frauenhäuser und -notrufe in Bayern 
(Kap. 10 07 Tit. 684 82)

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 10 07 wird der Tit. 684 82 um 212,3 Tsd. Euro erhöht.

Die Mittel dienen der Anpassung der Fördersätze nach den „Richtlinien zur Förderung von Notrufen und Frauenhäusern für von sexualisierter Gewalt und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern“.

Begründung:

Die staatliche Finanzierung der Frauenhäuser und Frauennotrufe ist in den Richtlinien zur Förderung von Frauenhäusern und Frauennotrufen in Bayern aus dem Jahr 2008 geregelt. Demnach ist die staatliche Förderung an eine kommunale Ko-Finanzierung gebunden. Frauenhäuser erhalten gestaffelt je nach Größe einen staatlichen Personalkostenzuschuss und Notrufe erhalten eine Personalkostenförderung oder einen Sachkostenzuschuss. Die staatliche Förderung ist an weitere qualitative Vorgaben gebunden: Rund um die Uhr Erreichbarkeit; Qualifikation und Anzahl des Fachpersonals; Mindestplatzzahl für Frauen und Kinder; Verpflichtung zur nachgehenden Betreuung, Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit.

Der Anteil der staatlichen Finanzierung entspricht nicht diesen qualitativen Vorgaben und Anforderungen, so dass ein stetig wachsender Teil der Finanzierung von den Landkreisen und kreisfreien Städten geleistet werden muss. So lag der kommunale Förderanteil bei den staatlich geförderten Frauenhäusern im Jahr 2012 bei ca. 7,7 Mio. Euro und im Jahr 2013 bereits bei ca. 7,9 Mio. Euro. Die Notrufe sind noch stärker von der kommunalen Förderung abhängig. Die Richtlinien zur Förderung von Frauenhäusern und Notrufen enthalten keine Regelung zur Dynamisierung der staatlichen Förderung. Zuletzt wurden die staatlichen Fördersätze im Jahr 2009 um 13 Prozent erhöht. Eine Anpassung der Fördersätze an die Preis- und Gehaltsentwicklung der letzten fünf Jahre macht eine Erhöhung um mindestens 15 Prozent erforderlich. Außerdem sollte der staatliche Förderanspruch gesetzlich abgesichert und in den Förderrichtlinien für Frauenhäuser und Notrufe eine automatische Dynamisierung der Förderung aufgenommen werden.

In Bayern existieren derzeit 38 staatlich geförderte Frauenhäuser mit 340 Plätzen für Frauen und über 400 Plätzen für Kinder. Maßgebend für die Förderung der Frauenhäuser ist das „Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern“ aus dem Jahr 1993. Dort ist die Quote der Frauenhausplätze pro 10.000 erwachsener Frauen und der Personalschlüssel der Häuser festgelegt. Nach einer vergleichenden Studie der Bundesregierung hat Bayern mit einer Quote von 1,17 Plätzen pro 10.000 Einwohnerinnen die zweitniedrigste Versorgungsquote von allen Bundesländern. Der Gesamtumfang der Landesförderung liegt für alle 38 Frauenhäuser bei 955 Tsd. Euro pro Jahr.

Daneben existieren in Bayern 33 staatlich geförderte Notrufe und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. Mit einer Versorgungsquote von 0,1 Fachberatungsstellen auf 10.000 Frauen liegt Bayern im Bundesvergleich an letzter Stelle. Insgesamt erhalten 21 Notrufe einen staatlichen Personalkostenzuschuss von jährlich 19.650 Euro und 12 Notrufe lediglich einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.320 Euro für Fortbildung, Supervision und Öffentlichkeitsarbeit. Der Gesamtumfang der staatlichen Förderung für Notrufe liegt bei 460 Tsd. Euro pro Jahr. Bei der staatlichen Förderung für Frauenhäuser und Notrufe handelt es sich zudem lediglich um eine freiwillige Leistung des Freistaats.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.