Bau von Trinkwasserbrunnen
Unser Antrag vom 31.03.2014
2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 hier: Kap. 12 77 Tit. 784 77
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 12 77 wird der Tit. 784 77 „Bau von Wassererschließungs-, Aufbereitungs- und Verteilungsanlagen sowie Messeinrichtungen“ um 1,5 Mio. Euro gekürzt.
Begründung:
Die Erschließung Bayerns mit Trinkwasser ist gewährleistet. Sollten vor Ort aufgrund von Problemen mit bestehenden Trinkwasserfassungen neue Erschließungen erforderliche sein, so sind die über Gebühren zu finanzieren.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit bestehende Trinkwasserfassungen nicht aufgrund zu hoher Nitrat- oder Pestizidwerte aufgegeben werden müssen. Sie muss sicherstellen, dass ein flächendeckender Grundwasserschutz auch Aufgabe der Landwirtschaftsverwaltung ist.
Die Wasserkosten in Bayern sind im Ländervergleich am niedrigsten. Eine zusätzliche staatliche Subventionierung ist deshalb nicht erforderlich. Der Titel wird an den tatsächlichen Bedarf angepasst.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.