Verbraucherschutz stärken
Unser Antrag vom 31.03.2014
2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 hier: Kap. 12 03 Tit. 686 01
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 12 03 wird der Tit. 686 01 „Förderung der Verbraucheraufklärung“ um 300 Tsd. Euro erhöht.
Mit den zusätzlichen Mitteln werden die Zuschüsse an die Verbraucherzentrale Bayern e.V. und den Verbraucherservice Bayern im KDFB e.V. um jeweils 11,75 Prozent erhöht.
Begründung:
Der Doppelhaushalt 2013/2014 sieht eine Absenkung der Zuschüsse an die Verbraucherverbände im Jahr 2014 vor. Tatsächlich ist die Verbraucherschutzarbeit in Bayern seit vielen Jahren unterfinanziert. Viele Felder der Verbraucherschutzarbeit – insbesondere in den Bereichen individuelle Beratung und Aufklärungskampagnen – bleiben damit auf der Strecke. Dringend notwendig ist auch der Ausbau der Rechtsdurchsetzung. Das Rechtskostenbudget ist bei weitem nicht auseichend, um Verbraucherrechte auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.