31. März 2014

Wissenschaftliche Beobachtung und Forschung in den Nationalparken stärken

Unser Antrag vom 31.03.2014

2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
 hier: 
Kap. 12 13 neue TG und Kap. 12 14 neue TG

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Im Kap. 12 13 (Nationalpark Berchtesgaden) wird eine neue TG „Wissenschaftliche Beobachtung und Forschung“ eingeführt.
Die TG wird mit 30.000 Euro ausgestattet.

Im Kap. 12 14 (Nationalpark Bayerischer Wald) wird eine neue TG „Wissenschaftliche Beobachtung und Forschung“ eingeführt.
Die TG wird mit 30.000 Euro ausgestattet.

Die Mittel sind einseitig deckungsfähig zu Lasten der Tit. 428 11, 428 28, 542 11, 542 12, 790 11 und 812 01.

Die Mittel sind übertragbar.

Begründung:

Gemäß den Nationalparkverordnungen sind in den Nationalparken Projekte zur wissenschaftlichen Beobachtung und Forschung durchzuführen. Sie dienen dazu, den Aufbau und die Entwicklung der natürlichen Lebensgemeinschaften zu erkunden, Erkenntnisse zu liefern für die Forstwissenschaft und die forstliche Praxis, Erkenntnisse zu liefern für den Naturschutz, über menschliche Einwirkungen sowie für eine internationale Beobachtung von Umweltveränderungen und die Nationalparkverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Während die Forschung im Nationalpark Bayerischer Wald sehr gut läuft und hoch angesehen ist, sind im Nationalpark Berchtesgaden aufgrund fehlender Mittel derzeit keine Forschungstätigkeiten zu erkennen. Um diese Forschung zu institutionalisieren soll für beide Nationalparke im Haushalt ein eigener Forschungstitel eingeführt werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.