31. März 2014

Sprachkurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber flächendeckend ermöglichen

Unser Antrag vom 31.03.2014

2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
hier: Kap. 10 53 Tit. 684 02

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 10 53 (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern) wird der Tit. 684 02 „Deutschkurse für Asylbewerber und sonstige Ausländer“ um 1,7 Mio. Euro erhöht.

Der Vermerk bleibt unverändert.

Begründung:

Die Kenntnis der deutschen Sprache ist eine der Voraussetzungen zur Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft. Flüchtlingen muss die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben aktiv und selbständig zu gestalten. Je früher Flüchtlinge die deutsche Sprache lernen, desto einfacher ist eine Integration möglich. Deshalb sollen die Sprachkurse bereits nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen flächendeckend angeboten werden. Die im Jahr 2013 erstmals bereitgestellten 1,5 Mio. Euro waren völlig unzureichend, um die Nachfrage nach Deutschkursen abzudecken. Die Ankündigung der ehemaligen bayerischen Sozialministerin, Mittel für ein flächendeckendes Kursangebot zur Verfügung zu stellen, wird im bisherigen Entwurf des Nachtragshaushalts nicht umgesetzt. Auch angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen – das BAMF registrierte für Januar 2014 im Vergleich zu Januar 2013 eine Steigerung um 70 Prozent – müssen für ein flächendeckendes Angebot die Haushaltsmittel jetzt erhöht werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.