9. Dezember 2014

Nachfrage zu den Baumaßnahmen am Sudelfeld

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum am 09.12.2014

Als Nachfrage auf die Antworten zu meiner Schriftlichen Anfrage, datiert durch ein Schreiben des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, auf den 27.11.2014, in Zusammenhang mit der Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage meiner Kollegin Claudia Stamm zum Plenum am 30.09.2014 (Drucksachennummer 17/3182), frage ich die Bayerische Staatsregierung, ob immer noch die Förderung für die gesamte Ausbaumaßnahme am Sudelfeld Gegenstand des Förderantrags ist, wo doch bereits ein beträchtlicher Teil der Investitionsmaßnahmen (nämlich 12 Mio. €) abgeschlossen ist, ob eine Förderung trotz bereits getätigter Investitionen zulässig ist, da von einem “beihilfeunschädlichen Maßnahmebeginn“ (Antwort auf meine o.g. Schriftliche Anfrage, Punkt 2. a-c) gesprochen wird und warum sich offensichtlich eine Diskrepanz in der Bewertung der Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG als Antragstellerin, die “die Kriterien eines kleinen Unternehmens entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission“ erfüllt (Drucksache 17/3182), während bei der Antwort auf meine oben genannte Schriftliche Anfrage, Punkt 5.b noch von weiteren Prüfungen der Beteiligung von Herrn Pletzer an der Bergbahnen Sudelfeld GmbH und Co. KG ausgegangen wird, ergibt.

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Die Antwort zur Anfrage zum Plenum der Frau Abgeordneten Claudia Stamm vom 30. September 2014 war zum Zeitpunkt der Abgabe korrekt. Dort wurde bereits ausgeführt:
„Allerdings ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme von Seiten der Antragstellerin noch nicht abschließend geklärt. Vor diesem Hintergrund ist derzeit eine konkrete Aussage über Zeitpunkt, Umfang und Förderhöhe einer Entscheidung nicht möglich.“
Im Rahmen der nachfolgenden Darstellung der Gesamtfinanzierung durch die Antragstellerin wurden der Bewilligungsstelle bei der Regierung von Oberbayern neue Sachverhalte bekannt, die zu der Antwort vom 27. November 2014 auf die vom Abgeordneten Ludwig Hartmann gestellte Schriftliche Anfrage „Vergabe der staatlichen Fördermittel für den Ausbau des Skigebiets am Sudelfeld“ vom 29. September 2014 geführt haben. In der Zwischenzeit wird die Gesamtfinanzierung durch die Antragstellerin weiter überarbeitet.
Die Gesamtförderung ist weiterhin Gegenstand des Antrages.
Zu den in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 29. September 2014 unter 2a) gemachten Angaben haben sich keine Änderungen ergeben.
Der aktuelle Umsetzungsstand der Investitionsmaßnahme hat in diesem Punkt daher unverändert keine beihilfeschädlichen Auswirkungen.