12. November 2014

Meine Rede zur Dritten Lesung des CSU-Gesetzentwurfs zur 10H-Regelung

Hier geht es zu einem Videomitschnitt meines Redebeitrags.
Über die dortige Playlist können Sie sich auch die gesamte Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt anschauen.

Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn man hier die Energiedebatten der letzten zweieinhalb oder drei Jahre verfolgt hat, hörte man nur etwas von Problemen. Wir wissen, dass die Staatsregierung bei der Flexibilisierung der Biomasse nicht weiterkommt, beim Thema Energiesparen und Effizienz nicht weiterkommt – die Stromleitungen mal ganz weggelassen. Das Einzige, was in Bayern bei der Energiewende funktioniert, ist der Ausbau der Windkraft. Dem Einzigen, was wirklich funktioniert, wollen Sie heute den Garaus machen mit der Regelung zu 10-H.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN – Markus Blume (CSU): Leben Sie in Bayern?)

– Ich lebe in Bayern, und ich weiß, welche Ausbauzahlen wir in Bayern haben; die sind beeindruckend. Das funktioniert – mit den Menschen in diesem Land, mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

(Widerspruch bei der CSU)

Erwin Huber hat vorhin davon gesprochen: Die Kommunen brauchen den Mut. Herr Huber, dass Sie den Mut haben, den Ministerpräsidenten öffentlich zu kritisieren, wissen wir alle. Aber wirklich Mut bei der Energiewende haben nicht Sie, hat nicht diese Staatsregierung. Den Mut haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Sie haben Flächennutzungspläne ausgewiesen. Sie haben den Ausbau der Windkraft möglich gemacht. Was wir jetzt mit 10-H machen, wird die Dinge zum Erliegen bringen. Das ist ein gutes Beispiel für Ihre sinnbefreite Energiepolitik.
Einen Erfolg haben wir; wir haben eine Baustelle, die funktioniert. Man kann regelnd eingreifen. Das geschieht durch Flächennutzungspläne, das geschieht durch Regionalpläne zum jetzigen Zeitpunkt.
Mit dem, was Sie jetzt einführen, verstoßen Sie gegen die kommunale Selbstverwaltung, indem eine Nachbarkommune bei einem bestehenden, bereits beschlossenen Flächennutzungsplan auf dem Gebiet einer Gemeinde ein Widerspruchsrecht geltend machen kann, wodurch Windkraft nicht zum Zuge kommt. Ich spreche nicht von Regionalplänen und nicht von Flächennutzungsplänen, die noch kommen, sondern von den bestehenden.
Eine weitere Frage ist: Warum eigentlich die Abstandsregelung 10-H? Wir haben eine Reihe von Urteilen mit einer bedrückenden Wirkung, die von 3-H sprechen, nicht von 10-H. Sie wissen doch ganz genauso gut wie ich, wie die Dinge sind. Sie können sich eine Bayernkarte auf den Schreibtisch legen. Hoffentlich hängt auch in Ihrem Büro eine solche. Darauf werden Sie ganz leicht sehen: Bei zwei Kilometern Abstand zur Wohnbebauung wird die Fläche auf 0,05 % reduziert. Dann gibt es keinen Platz mehr für die Windkraft in Bayern.
Damit wird etwas Erfolgreiches in Bayern beendet. Das Gravierende dabei ist die Tatsache: Die Windkraft ist die günstigste Form der erneuerbaren Energien. Die Technik ist ausgereift. In Bayern haben wir dafür noch ausreichend Standorte. Bereits zum heutigen Zeitpunkt produzieren einige Windkraftanlagen günstiger als ein neues Gaskraftwerk. Aber der Windkraft wollen Sie in Bayern keine Zukunft geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dass die Windkraft Bayern zum Land der Energiegewinner machen kann, haben viele Kommunen und ganze Regionen bewiesen. Lassen Sie uns doch diesen Weg fortsetzen, die Windkraft in Bayern ausbauen und nicht bremsen! Sonst werden Sie keine Ruhe in die Kommunen bringen, es sei denn, Ihre Ruhe heißt: keine Windkraft mehr in Bayern. Eine solche Ruhe wäre keine Energiewende.
Herr Ministerpräsident, Sie müssen sich schon fragen lassen: Wie wollen Sie Bayern bei der Energiewende eigentlich gestalten, wenn Sie Nein zu Pumpspeichern, Nein zu Stromleitungen, Nein zu Windkraftanlagen sagen? Wie wollen Sie die Energiewende in Bayern gestalten? Sie haben vor zweieinhalb Jahren hier eine Rede gehalten. Aber die hätten Sie sich wirklich sparen können, wenn man sieht, an welchem Punkt Sie heute stehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich weise noch auf ein paar Punkte hin, die zeigen, warum das Gesetz, das Sie heute verabschieden möchten, auch juristisch wirklich Murks ist. Ich fordere Sie auf, das Gesetz heute nicht zu verabschieden.
Einmal frage ich: Wieso soll es die Stichtagsregelung geben? Man kann zwar von einem vorgezogenen Text sprechen, aber bei Windkraftanlagen wird das nicht funktionieren. Als Stichtag haben Sie damals zwei bis drei Jahre in die Welt gesetzt. Das war am 4. Februar. Das war zeitgleich mit der Kabinettssitzung. Sie haben den Stichtag rückwirkend damit begründet, Bestehendes, im Verfahren Befindliches zu schützen. Sie haben aber bereits am 30. August ein Schreiben seitens der Ministerien an die Landratsämter geschickt, in dem stand, es mögen keine Fakten mehr geschaffen werden, bis das Gesetz geändert ist. Das ist Ihre Stichtagsregelung.
Nach unserer Ansicht muss das juristisch geprüft werden. Es verstößt nämlich gegen die kommunale Selbstverwaltung; siehe Artikel 11 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Auch die Stichtagsregelung verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip; siehe Artikel 3 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung. Für die Unverhältnismäßigkeit bei der Abstandsregelung gibt es im Gesetz keinerlei Begründung. Dass man so etwas gemacht hat, ist nach unserer Auffassung definitiv nicht haltbar. Wir werden alles in die Wege leiten, damit die Windkraft in Bayern eine Heimat und eine Zukunft findet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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Hier können Sie den gesamten Diskussionsverlauf, den Antragstext und das Abstimmungsergebnis nachlesen.

Da in dieser automatisch generierten pdf-Datei die Plenarprotokolle der zweiten und der hier vermerkten dritten Lesung nicht enthalten sind, habe ich sie Ihnen als Einzel-pdfs hinterlegt.

Abschließend finden Sie hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf in dritter Lesung.