8. Februar 2017

Innen- vor Außenentwicklung – Keine Aufweichung im Bauplanungsrecht

Unser Dringlichkeitsantrag vom 08.02.2017

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt der neu vorgesehene § 13b im Baugesetzbuch (BauGB), der befristet bis 31. Dezember 2019 bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglichen soll, ersatzlos gestrichen wird.

Begründung:

Die Nachfrage nach günstigem Wohnraum vor allem in Ballungsräumen ist groß. Die im Zuge der Novelle des Bauplanungsrechts vorgesehene Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ ist zur Stärkung der Innenentwicklung deshalb unerlässlich, damit Kommunen künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen bauen und Gebäude als Wohnraum nutzen können. Das „Urbane Gebiet“ ermöglicht ein Nebeneinander von Wohn-, Gewerbenutzung und Kultureinrichtungen und prägt damit das Leitbild einer Stadt bzw. Region mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung. Gleichzeitig sieht das Gesetzesvorhaben jedoch vor, das beschleunigte Bebauungsplanverfahren für die Innenentwicklung auf Ortsränder auszuweiten. So wäre beispielsweise auf Gebieten im Außenbereich mit einer Grundfläche unterhalb einem Hektar künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig. Für die kurzfristige Schaffung von Wohnbaurechten ist das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ein sinnvolles Instrument, eine Ausweitung des Verfahrens auf Bebauungspläne in Stadt- und Ortsrandlagen hingegen ist nicht zielführend und obendrein nicht notwendig. Denn die bundesweiten Innenentwicklungspotenziale sind mit einem Umfang von ca. 120.000 bis 165.000 Hektar ohnehin beträchtlich. Stattdessen würde das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne am Ortsrand die eigentliche Zielsetzung der Gesetzesinitiative, die Innenentwicklung zu stärken, konterkarieren. Das unkontrollierte Ausweisen von Bauflächen an Ortsrändern und in Umland- gemeinden wird im Gegenteil letztendlich nur den Flächenverbrauch erhöhen und noch mehr Menschen in die Ballungsräume ziehen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag. Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 09.02.2017 leider in namentlicher Abstimmung mit 54:101 Stimmen abgelehnt.