8. April 2011

Geheimhaltung um Isar I

Nach Aussage des österreichischen Umweltministers Berlakovich haben deutsche Stellen einer zur Veröffentlichung geeigneten Zusammenfassung einer Studie über die Gefahren des Atomkraftwerks Isar 1 die Freigabe zur Veröffentlichung nicht erteilt.
Vorausgegangen waren bilaterale Konsultationen zwischen Österreich und Deutschland, in denen ein Informationsaustausch vereinbart war um der österreichischen Seite ein eigenständiges Urteil über die Sicherheit des Atomkraftwerks Isar 1 zu ermöglichen. Dabei wurden unter der Voraussetzung, dass vertrauliche Informationen nicht veröffentlicht werden, der österreichischen Seite Unterlagen übergeben. Nach Abschluss der österreichischen Begutachtung wollte die österreichische Bundesregierung eine zusammenfassende Bewertung der Sicherheit des Atomkraftwerks Isar 1 veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung:

1. a) Ist es richtig, dass die Veröffentlichung der Kurzfassung einer Studie der österreichischen Bundesregierung durch deutsche Stellen verhindert wurde und wer ist dafür verantwortlich?
b) Welche Gründe gibt es – nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung – eine Veröffentlichung über die Sicherheit des Atomkraftwerks Isar 1 zu unterbinden, obwohl sie weder vertrauliche Informationen, noch sensible Daten, sondern ausschließlich zusammenfassende Bewertungen enthält?

Zu 1. a) und b):
Bei dieser Studie handelt es sich um eine Zusammenfassung und Bewertung von Aussagen, die bei zwei Sondertreffen der deutsch-österreichischen Nuklearkommission im Juni 2004 und im Juni 2005 getroffen wurden. Ausweislich der Protokolle dieser beiden Sondertreffen hat ein Vertreter des Bundesumweltministeriums betont, dass die vorgetragenen Ergebnisse als „vertraulich einzustufen sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen“.
Die Verantwortung für diese Einschätzung trug der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Jürgen Trittin. 

2. a) Wurde die Bitte um Freigabe einer Veröffentlichung von österreichischer Seite auch an die Bayerische Staatsregierung herangetragen?
b) wenn ja: Durch wen und wann wurde diese Bitte geäußert?

Zu 2. a) und b):
Die Bayerische Staatsregierung und das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit war in die Entscheidung des BMU über eine Veröffentlichung der Studie nicht eingebunden. Im März 2011 ist Herr Anschober, Landesrat für Umwelt, Energie, Wasser und Konsument(inn)enschutz des Landes Oberösterreich mit der Bitte an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit herangetreten, die Veröffentlichung der Studie freizugeben. 

3. Durch wen und wann wurde die Bayerische Staatsregierung von der deutschen Bundesregierung bezüglich der geplanten Veröffentlichung informiert?

Zu 3.:
Auf Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  

4. a) Wann und von welchem Gremium der Bayerischen Staatsregierung wurde die Entscheidung, die Freigabe zur Veröffentlichung zu verweigern, getroffen?
b) Falls dies nicht zutrifft: Wer und wann hat nach Kenntnis der Staatsregierung ansonsten diese Entscheidung getroffen?

Zu 4. a) und b):
Auf Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 

5) a) Welche bayerischen Ministerien waren in welcher Form an der Vorbereitung der Entscheidung über die Zustimmung bzw. Verhinderung der Veröffentlichung beteiligt?
b) Welche inhaltliche Position haben die VertreterInnen der bayerischen Ministerien dabei vertreten?

Zu 5. a) und b):
Auf Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  

6) a) Liegt der Staatsregierung das im Auftrag der österreichischen Bundesregierung erstellte Gutachten vor?
b) Liegt der Staatsregierung die von der österreichischen Bundesregierung geplante Zusammenfassung vor?

Zu 6. a) und b):
Einem vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit entsandten Delegationsmitglied wurde ein als vertraulich gekennzeichneter „Entwurf“ einer im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Wien, erstellten Studie „FLAB-DID II – Zusammenfassung der Ergebnisse – Fachexpertise zur Vorbereitung thematischer Sondertreffen im Rahmen des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ mit Deutschland – Follow-up des Projektes FLAB-DID“ übermittelt. 

7) a) Welche Personen waren als VertreterInnen der Bayerischen Staatsregierung bei welchen der regelmäßig stattfindenden deutsch-österreichischen Konsultationen über die Atomanlagen in Deutschland in den letzten 10 Jahren anwesend?

Zu 7. a):
In den letzten 10 Jahren waren ein bis zwei Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit im Rahmen der deutschen Delegation und bei den regulär stattfindenden jährlichen Sitzungen des deutsch-österreichischen Nuklearexpertentreffens anwesend. 

b) Bei welchen der genannten Konsultationen war keinE VertreterIn der Bayerischen Staatsregierung anwesend, und warum nicht?

Zu 7. b):
Bei den beiden Sondersitzungen im Juni 2004 und Juni 2005 waren keine Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit anwesend.

c) Welche Informationen über das Atomkraftwerk Isar 1 hält die Staatsregierung für nicht geheimhaltungsbedürftig?

Zu 7. c):
Für die Einstufung der Geheimhaltungsbedürftigkeit ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als Vertragspartner des bilateralen „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Strahlenschutzes vom 01.12.1994“ zuständig. 

8) a) Nach welchen Kriterien sollen nach Ansicht der Staatsregierung Informationen über den Sicherheitszustand des Atomkraftwerks Isar 1 veröffentlicht werden?

Zu 8. a):
Auf Antwort zu Frage 7c wird verwiesen. 

b) Aufgrund welcher Erkenntnisse kommt der Bayerische Umweltminister zu der in der BR-Rundschau vom 01.03.2011 gesendeten Aussage, wonach die Österreicher „keine Ahnung haben was in Bayern in den Kernkraftwerken stattfindet“?

Zu 8. b):
Die österreichische Seite ist nicht mit der Aufsicht und den technischen Details der bayerischen Kernkraftwerke befasst.

c) Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bayerische Staatsregierung dann für den Informationsaustausch innerhalb des deutsch-österreichischen Nuklearinformationsabkommens angesichts der unter 8b) zitierten Bewertung des Bayerischen Umweltministers?

Zu 8. c):
Im Rahmen der deutsch-österreichischen Nuklearexpertentreffen erfolgt ein transparenter und offener Erfahrungsaustausch.

Um getrennte Beantwortung der einzelnen Fragen und Unterfragen gemäß Geschäftsordnung und um Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen die schriftliche Anfrage und die Antwort des Bayerischen Umweltministers als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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