17. Juli 2018

Ein schwarzer Tag für die direkte Demokratie und die Natur in Bayern

Ludwig Hartmann zum Urteil des Verfassungsgerichts

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat heute seine Entscheidung verkündet: Das Volksbegehren gegen den Flächenfraß wird nicht zugelassen. Dazu erklärt der grüne Spitzenkandidat und Sprecher des Bündnisses „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ Ludwig Hartmann:

„Die Nichtzulassung des Volksbegehrens macht den heutigen Tag zu einem schwarzen Tag für die direkte Demokratie und die Natur in Bayern. Das Urteil wird uns im Kampf gegen die fortschreitende Zerstörung unserer Natur und geerbten Kulturlandschaft nicht aufhalten. Der als erstes von uns eingeschlagene Weg ist für den Moment verbaut. Es gibt aber keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine bayernweite Höchstgrenze für den Flächenverbrauch. Damit haben wir zum einen die Möglichkeit, gemeinsam mit unseren Bündnispartnern ein neuerliches Volksbegehren vorzubereiten, das die Rahmenbedingungen für die Einführung einer Höchstgrenze konkretisiert. Die Bürgerinnen und Bürger haben uns durch ihren immensen Zustrom an unseren Infoständen in der Unterschriftenphase gezeigt, dass sie dem ungebremsten Flächenfraß in Bayern nicht länger zusehen wollen. Diesen Auftrag der Menschen nehmen wir an. Für die Landtagswahl heißt das zum anderen auch: Wer Heimat bewahren und die Betonflut in Bayern stoppen will, hat mit uns Grünen im Landtag einen verlässlichen Fürsprecher. Wir sind die Lobby für unsere Natur- und Kulturlandschaft!“

 

Ludwig Hartmann am Verfassungsgericht

 

Die ausführlichen Stellungnahmen des Bündnisses „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“ finden sie hier als PDF.

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Kommentar von Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung