28. Februar 2013

Bessere Unterstützung bei Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,

dafür Sorge zu tragen, dass der Freistaat Bayern seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nachkommt, indem unverzüglich konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die bei der Dienstausübung geschädigt bzw. verletzt wurden, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber ihren Schädigerinnen und Schädigern wirksam zu unterstützen.
Dies sollte unter anderem erfolgen durch:
-die Gewährung von Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen dieser Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, unabhängig davon, ob anderweitiger Anspruch auf Rechtsschutz besteht und durch
-die Schaffung von Grundlagen dafür, dass der Freistaat bei rechtskräftigen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen dieser Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Vorleistung tritt und diese übernimmt, wenn die Forderungen nicht beigetrieben werden können.