18. Juni 2013

Ausbau der Windenergie in Bayern (5): Windenergie und Naturschutz

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 17.05.2013, mit den Antworten des Leiters der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, vom 18.06.2013 (kursiv dargestellt)

Vor dem Hintergrund der Aussage von Staatsminister Dr. Marcel Huber, die Energiewende dürfe nicht zu einer Beeinträchtigung des Naturschutzes führen, frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. a) Wie groß sind insgesamt die Flächen der jeweiligen Gebiete, die in den Kapiteln 9.2.2 – 9.2.3 der „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) – Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20. Dezember 2011“ (Winderlass) aufgeführt sind (bitte einzeln nach Gebietskategorie auflisten und bitte zusätzlich jeweils den prozentualen Anteil an der Gesamtfläche Bayerns angeben)?
zu 1. a): Nachfolgend sind die verschiedenen Gebietskategorien aus Kapitel 9.2.2 und 9.2.3 aufgeführt, soweit auswertbare Daten vorlagen. Hierbei ist zu beachten, dass Überlagerungen (z. B. mit anderen Kategorien) nicht berücksichtigt sind, so dass die Gesamtfläche aus 9.2.2 und 9.2.3 deutlich geringer ist.
Kategorie                                     Fläche gesamt                  Anteil Landesfläche (7.055.425 ha)
FFH-Gebiete                                              644.956 ha                                       9,1 %
Landschaftsschutzgebiete               2.111.321 ha                                   29,9 %
Alpenplan Zone A                                    158.575 ha                                       2,3 %
Alpenplan Zone B                                    101.724 ha                                       1,4 %
Pflegezone Biosphärenreservate      31.027 ha                                       0,4 %
Für die übrigen Gebietskategorien liegen keine digitalen Daten für die Bestimmung der Flächengröße vor.

1. b) Wie viele Windkraftanlagen befinden sich jeweils in diesen Gebieten (bitte einzeln nach Gebietskategorie und mit Datum der Inbetriebnahme auflisten)?
zu 1. b): Die Ergebnisse auf Grundlage der verfügbaren Daten sind in Anlage 1 dargestellt.

1. c) Wie viele Bauvorhaben in diesen Gebieten befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren (bitte einzeln nach Gebietskategorie auflisten)?
zu 1. c): Hierzu liegen derzeit keine landesweit auswertbaren Daten vor.

2. a) Zu welchen Ergebnissen kommt das Pilotprojekt zur Zonierung von Landschaftsschutzgebieten im Naturpark Altmühltal?
zu 2. a): Mit Hilfe des Zonierungskonzept konnten für den Naturpark Altmühltal 3 Zonen ermittelt werden:
Tabuzone:  
Diese Bereiche sollte von Windkraftnutzung frei gehalten werden (79,5 % der Naturparkschutzzone)
Entscheidungszone:  
Die Möglichkeit der Windkraftnutzung muss im Einzelfall geprüft werden  (7,2 % der Naturparkschutzzone)
Ausnahmezone:  
Hier wäre eine Windkraftnutzung ohne Verlust der Schutzwirkung des Landschaftsschutzgebiets möglich (13,3 % der Naturparkschutzzone).

2. b) Wann und wo werden die im Pilotprojekt erarbeiteten Kriterien veröffentlicht?
zu 2. b): Die Ergebnisse sind auf der Internetseite des Naturparks Altmühltal veröffentlicht
(http://www.naturpark-altmuehltal.de/windenergie/).

2. c) Wann werden diese Kriterien auch auf andere Naturparks übertragen?
zu 2. c): Die für das Zonierungskonzept im Naturpark Altmühltal angewandten Kriterien können als Hilfe bei anderen Zonierungsvorhaben dienen und sind nicht verbindlich. Die Anwendung der Kriterien obliegt jedoch den jeweiligen Verordnungsgebern.

3. a) Sind der Staatsregierung Zahlen zum Vogelschlag durch Windkraftanlagen in Bayern bekannt?
zu 3. a): Die Schlagopferzahlen werden in der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg für ganz Deutschland gesammelt und sind der Staatsregierung bekannt (http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.312579.de).

3. b) Wenn ja, wie werden diese gewertet?
zu 3. b): In Bayern werden die Vogelverluste durch Windkraftanlagen nicht systematisch untersucht. Dennoch wurden die Ergebnisse aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewertet und sind in den  Hinweisen zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen berücksichtigt.

4. Wie viele Anträge für Windkraftanlagen wurden aus Gründen des Naturschutzes in den vergangenen fünf Jahren abgelehnt (bitte einzeln mit der jeweiligen Begründung aufführen)?
zu 4.: Aufgrund des hohen Rechercheaufwands bei einem engen zeitlichen Rahmen wurde auf die dem StMUG aktuell vorliegenden Angaben zurückgegriffen. Die vorhandenen Daten sind in Anlage 2 dargestellt.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.