31. Mai 2016

Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH – abschließende Bilanz

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 14.04.2016, mit den Antworten des Staatsministers der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dr. Markus Söder, vom 31.05.2016 (kursiv dargestellt)

Angesichts der meines Erachtens unzureichend beantworteten Schriftlichen Anfrage „Liquidationsabschluss der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH“ (Drs. 17/10284), durch den Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dr. Markus Söder, fordere ich die Staatsregierung erneut dazu auf, angemessen zu den Fragen Stellung zu nehmen. Die zitierte Anfrageantwort enthält größtenteils Verweise auf vorangegangene Anfrageantworten, deren Informationsgehalt und/oder Aktualität bezweifelt werden muss. Zudem rekurrieren die Verweise partiell auf diffuse Auskünfte oder (Internet-)Quellen, die nicht mehr verfügbar sind.

Hiermit frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 14.04.2016 betreffend abschließende Bilanz der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH wird wie folgt beantwortet:

1. a) Welchen finanziellen Anteil am Budget der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH trugen jeweils die drei Gesellschafter (prozentual und absolut)?
zu 1. a): Die Bewerbungsgesellschaft hatte fünf Gesellschafter: DOSB, Freistaat Bayern, Landeshauptstadt München, Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und Landkreis Berchtesgadener Land. Die Gesellschafter mit Ausnahme des DOSB haben Kosten in Höhe von 6,6 Mio. Euro übernommen. Dies entspricht einem Anteil von rd. 20 Prozent des Gesamtbudgets. Die Finanzierungsanteile der einzelnen Gesellschafter wurden bereits in der Schriftlichen Anfrage vom 28.03.2011, Drs. 16/8507 (Frage 1) benannt: “Ein etwaiger, nicht durch private Mittel gedeckter Finanzbedarf der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH wird gemäß Gesellschaftervereinbarung von den Gesellschaftern (mit Ausnahme des DOSB) nach folgen- den, vom jeweiligen Stammkapitalanteil abgeleiteten Verteilungsschlüssel ausgeglichen: Landeshauptstadt München 61,22%, Freistaat Bayern 18,37 %, Markt Garmisch-Partenkirchen 16,33%, Landkreis Berchtesgadener Land 4,08 %.“

1. b) Welchen finanziellen Anteil am Budget trugen jeweils die drei Sponsoren Deutsche Bahn AG, Stadtwerke München, Deutsche Sparkassen- und Giroverband (prozentual und absolut)?
zu 1. b) Hierzu wird die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 28.03.2011, Drs. 16/8507 (Frage 2) verwiesen: „Eine Nennung der Sponsorenleistungen einzelner Unternehmen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf schutzwürdige Interessen der Förderer nicht erfolgen.“

1. c) Haben sich hinsichtlich der in Drs. 16/6436 genannten Geldleistungen der drei Sponsoren Flughafen München GmbH, Messe München GmbH und Lotto Bayern (insg. rund 6 Mio. Euro) seit 2010 noch Änderungen ergeben?
zu 1. c): Nein.

2. a) Wie hoch ist jeweils die Beteiligung des Freistaats an den drei unter 1. c genannten Unternehmen?
zu 2. a): Es wird auf die Fragestellung Nr. 2 bis 4 in der Schriftlichen Anfrage vom 20.10.2010, Drs. 16/6436 verwiesen. Dort wird richtig ausgeführt, dass der Freistaat Bayern am Flughafen München GmbH mit 51 %, an der Messe München GmbH mit 49,9% beteiligt ist bzw. es sich bei Lotto Bayern um einen Staatsbetrieb handelt.

2. b) Welche Sponsoring- bzw. Förderaufwendungen abseits der Geldleistungen erbrachten die sechs unter 1. b und c genannten Unternehmen?
zu 2. b): Flughafen München GmbH, Messe München GmbH und Lotto Bayern haben die in der Schriftlichen Anfrage Drs. 16/6436 genannten Geldleistungen erbracht. Hinsichtlich Deutsche Bahn AG, Stadtwerke München, Deutscher Sparkassen- und Giroverband wird auf die Antwort zu Frage 1 b) verwiesen.

2. c) Welchen finanziellen Umfang hatte jeweils das Sponsoring weiterer Unternehmen (bitte einzeln inklusive Fördervolumina aufführen)?
zu 2. c): Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 28.03.2011, Drs. 16/8507 (Frage 2) verwiesen: „[Die gesamten Sponsorenmittel belaufen sich auf] 26,2 Mio. €, davon 22,8 Mio. € Barleistungen und 3,4 Mio. € kostenreduzierende Sachleistungen. Sämtliche Förderer der Bewerbungsgesellschaft München 2018 sind im Internetangebot der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH (www.muenchen2018.org) aufgeführt. Eine Nennung der Sponsorenleistungen einzelner Unternehmen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf schutzwürdige Interessen der Förderer nicht erfolgen.“
Im Zeitpunkt der Beantwortung war die vorgenannte Webseite aktiv. Dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat liegt keine Kopie der Seite vor. Es ist zum heutigen Zeitpunkt nach vollständiger Liquidation der Gesellschaft nicht mehr nachvollziehbar, welche Sponsoren einer öffentlichen Benennung zugestimmt hatten. Benannt werden können lediglich noch die auf dem offiziellen Briefkopf abgedruckten Sponsoren (vgl. Anlage Nationale Förderer).

3. a) Welchen Inhalt hat der Liquidationssteuerbescheid?
zu 3. a): Der Liquidationssteuerbescheid vom 9. April 2015 legt einen Steuerbilanz- gewinn/-verlust von 0 € zugrunde und setzt eine Körperschaftsteuer von 0 € fest.

3. b) Welche konkreten Ergebnisse der Liquidationsbesteuerung durch die Finanzbehörden liegen vor?
zu 3. b): Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 25.01.2016, Drs. 17/10284 (Frage 3 b) hingewiesen: „Die Bewerbungsgesellschaft wurde in Bezug auf die eingereichte Liquidationssteuererklärung vom Finanzamt erklärungsgemäß veranlagt.“ Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 a) verwiesen.

3. c) Welche konkreten Ergebnisse der externen Prüfung der Liquidationsschlussbilanz liegen der Staatsregierung vor?
zu 3. c): Es wird auf die Antwort zu Frage 4) verwiesen.

4. Welche konkreten Ergebnisse erzielte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers AG bei der Prüfung der Liquidationsschlussbilanz?
zu 4.): PricewaterhouseCoopers AG hat die Liquidationsschlussbilanz mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (vgl. Beantwortung von Frage 2 der Schriftlichen Anfrage vom 25.01.2016, Drs. 17/10284). Dieser lautet wie folgt: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Liquidationsjahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Liquidationsjahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Pflichtgemäß weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt I des Schlussanhangs hin, dass sich die Gesellschaft mit Wirkung zum 1. September 2011 in Liquidation befindet und der Jahresabschluss unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt wurde.“

5. a) Hat der ORH die Prüfung der Geschäftsjahre 2008 bis 2013 mittlerweile abgeschlossen?
b) Falls nein, wann ist mit einem Abschluss der Prüfung zu rechnen?
c) Falls nein, wie ist es zu begründen, dass der ORH trotz anderslautender Ankündigungen seitens der Staatsregierung (vgl. Drs. 17/6033, Antworten 6. a bis c) die Prüfung noch nicht abgeschlossen hat?
6. a) Falls ja, welches Ergebnis hatte die Prüfung? Ich bitte um detailgenaueste Beantwortung.
zu 5. a) bis c) und 6. a): Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist eine der Staatsregierung gegenüber selbständige, nur dem Gesetz über den Bayerischen Obersten Rechnungshof unterworfene oberste Staatsbehörde (Art. 1 Abs. 1 RHG). Der Bayerische Oberste Rechnungshof bestimmt selbständig und unabhängig von der Staatsregierung über Zeit und Art der Prüfung (Art. 94 Abs. 1 BayHO). Dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ist bislang keine Abschlussverfügung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zugegangen. Es liegen keine Erkenntnisse vor, wann mit Abschluss der Prüfung zu rechnen ist.

6. b) Ist vorgesehen, der Öffentlichkeit den Prüfbericht des ORH nach dessen Vorliegen zugänglich zu machen?
zu 6. b): Der Bayerische Oberste Rechnungshof entscheidet in eigener Zuständigkeit über eine Veröffentlichung von Prüfberichten. Dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

7. a) Sind der Staatsregierung bereits Anregungen oder Forderungen des ORH aus dem Prüfverfahren bekannt?
b) Falls ja, um welche konkreten Anregungen oder Forderungen handelt es sich hierbei?
c) Falls ja, welche Konsequenzen haben die Bayerische Staatsregierung bzw. die Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft daraus gezogen?
zu 7. a) bis c): Dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ist nicht bekannt, ob die Meinungsbildung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zur Prüfung der Bewerbungsgesellschaft bereits abgeschlossen ist (vgl. auch Antwort zu Fragen 5 bis 6a).

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.