9. Mai 2011

Sponsoren der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH benötigt nach eigenen Angaben ein Budget von rund 33 Millionen Euro. Diese Summe muss die Bewerbergesellschaft aus verschiedenen Quellen aufbringen. Eine wichtige Geldquelle sind dabei die finanziellen Mittel von Sponsoren der Bewerbung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, 
die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt:
 

1. Wie hoch ist die mittlerweile kalkulierte Summe an Sponsorengeldern?
Zu Frage 1:  
Zielsetzung der Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH war und ist es, den Bewerbungsetat möglichst weitgehend durch Sponsorenleistungen zu finanzieren. Der Bewerbungsetat wurde von den Gesellschaftern im Juli 2010 auf 33 Mio. € gedeckelt. Ein etwaiger, nicht durch private Mittel gedeckter Finanzbedarf der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH wird gemäß Gesellschaftervereinbarung von den Gesellschaftern (mit Ausnahme des DOSB) nach folgendem, vom jeweiligen Stammkapitalanteil abgeleiteten Verteilungsschlüssel ausgeglichen: Landeshauptstadt München 61,22 %, Freistaat Bayern 18,37 %, Markt Garmisch-Partenkirchen 16,33 %, Landkreis Berchtesgadener Land 4,08 %.

2. Wie hoch ist aktuell die Summe an bereits gesammelten Sponsorengeldern und wie hoch ist dabei der Anteil an a) Geldmitteln b) Sachleistungen (bitte Firmennamen mit zugeordneter Summe in Euro)?
Zu Frage 2:  
26,2 Mio. €, davon 22,8 Mio. € Barleistungen und 3,4 Mio. € kostenreduzierende Sachleistungen. Sämtliche Förderer der Bewerbungsgesellschaft München 2018 sind im Internetangebot der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH (www.muenchen2018.org) aufgeführt. Eine Nennung der Sponsorenleistungen einzelner Unternehmen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf schutzwürdige Interessen der Förderer nicht erfolgen. Zu den Förderleistungen von staatlichen Beteiligungsunternehmen wird auf die Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei zur schriftlichen Anfrage von MdL Ludwig Hartmann vom 25.10.2010 verwiesen.
 

3. Welche Sponsoren haben des Weiteren verbindlich zugesagt, die Bewerbung finanziell zu unterstützen (bitte Firmennamen mit zugeordneter Summe in Euro)?
Zu Frage 3: 
Vgl. Antwort zu Frage 2. 

4.a) Kann nach jetzigem Kenntnisstand der Staatsregierung  das Budget der Bewerbungsgesellschaft allein durch Sponsorengelder erzielt werden? 
b) Falls nein, in welcher Höhe müssen die beteiligten Ebenen der Öffentlichen Hand mit Steuergeldern aushelfen?
c) Wird diese Hilfe in Form von Zuschüssen oder als Kredit/e gewährt?
Zu Frage 4: 
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH führt Gespräche mit weiteren potenziellen Sponsoren. Mit zunehmender zeitlicher Nähe der Entscheidung des IOC über die Gastgeberstadt 2018 sinkt jedoch die Wahrscheinlichkeit für den Abschluss weiterer Sponsoringverträge. Abhängig von der verbleibenden Finanzierungslücke sind die öffentlichen Gesellschafter gemäß Gesellschaftervereinbarung mit den in der Antwort zu Frage 1 genannten Anteilen verpflichtet, ein etwaiges Defizit auszugleichen. Hieraus eventuell resultierende Verpflichtungen des Freistaats sind im Doppelhaushalt 2011/12 (Kapitel 1305) berücksichtigt. Die Form eines entsprechenden Defizitausgleichs wäre im Bedarfsfall  von den Gesellschaftern gemeinsam festzulegen. 

5.Falls Kredite gewährt werden/wurden: Zu welchen Konditionen (Laufzeit, Verzinsung, Kreditgeber, etc.) wurden/werden Diese gewährt?
Zu Frage 5: 
Vgl. Antwort zu Frage 3 zur schriftlichen Anfrage von MdL Hartmann vom 20.01.2011 betreffend „Aktuelle Finanzsituation der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018“.

6.a)Wie viele Kreditverbindlichkeiten hat die Bewerbungsgesellschaft und wo genau existieren diese?b) Zu welchen Konditionen sind diese Kreditverbindlichkeiten verzinst?
Zu Frage 6: 
Vgl. Antwort zu Frage 5. Weitere Darlehensverbindlichkeiten hat die Bewerbungsgesellschaft München GmbH nicht.

7.a) Welche Kosten sind der Bewerbungsgesellschaft durch den Besuch der IOC-Evaluierungskommission entstanden? b) Wurden die Kosten komplett aus dem Budget der Bewerbungsgesellschaft beglichen? c) Welche Kosten wurden durch die Öffentliche Hand getragen (z.B. beim Empfang in der Münchner Residenz am 03. März 2011)?
Zu Frage 7: 
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH kann die exakte Höhe der ihr anlässlich des Besuchs des IOC-Evaluierungskommission entstandenen Kosten derzeit noch nicht beziffern, da noch nicht alle Eingangsrechnungen vorliegen. Die Kosten werden aus dem Budget der Bewerbungsgesellschaft beglichen.  
Die Kosten für den Empfang in der Münchner Residenz am 03. März 2011 wurden zur Hälfte aus den Mitteln der Protokollabteilung der Bayerischen Staatskanzlei bestritten, die für Repräsentationsveranstaltungen zur Verfügung stehen. Die zweite Hälfte wurde von der Landeshauptstadt München getragen.

8.a) Kann die Staatsregierung die Kosten und den Bedarf an Arbeitszeit beziffern, der durch die Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 in den Verwaltungen der jeweiligen staatlichen Ebenen entstanden ist? b) Waren zur Erbringung dieser Arbeitsleistung Neueinstellungen notwendig, oder wird diese durch bestehendes Personal bewältigt?
Zu Frage 8: 
Leistungen der Staatsverwaltung im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung München 2018 wurden durch vorhandenes Personal erbracht; Neueinstellungen sind hierfür nicht erfolgt. Der Umfang der im Kontext der Olympiabewerbung angefallenen Arbeitszeiten wird nicht gesondert erhoben und kann daher nicht quantifiziert werden.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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