25. November 2015

Zukunft von Biogas in Bayern

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Plenum am 24.11.2015

Bezugnehmend auf meine Anfrage zum Plenum vom 28.09.2015 und den Kabinettsbericht Nr. 340 vom 17.11.2015 frage ich die Staatsregierung, mit welchen konkreten Maßnahmen aus der angekündigte Bundesratsinitiative will sie den Bestand von Biogasanlagen sichern, mit welchen Bundesländern hat sie die genannten „Eckpunkte für ein mögliches Ausschreibungsdesign“ entwickelt und wie verhält sie sich inhaltlich soweit im konkreten Abstimmungsverhalten zu der Bundesrats-Drucksache 511/15 „Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land“?

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

In seiner Stellungnahme vom 30. September 2015 im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum künftigen Ausschreibungsdesign hat die Bayerische Staatsregierung vom BMWi gefordert, dass sowohl Neu-, als auch Bestandsanlagen im Bereich Bioenergie möglichst zeitnah eine wirtschaftliche Perspektiven aufgezeigt werden muss. Ausschreibungen bieten hierfür eine Chance, um bereits bei der EEG-Reform 2016 ein entsprechendes Marktdesign umzusetzen. Der Stellungnahme waren Eckpunkte für ein mögliches Ausschreibungsdesign angefügt, die in einem allen Ländern offenstehenden, von Bayern angestoßenen Arbeitskreis diskutiert und entwickelt wurden. Dieser grundsätzlichen Forderung soll eine gemeinsame Bundesratsentschließung der Freistaaten Bayern und Thüringen sowie des Landes Rheinland-Pfalz Nach- druck verleihen. Davon unabhängig ist der Entschließungsantrag BR-Drucks. 511/15 zur Windkraft. Dieser wird erst am 27.11.2015 im Bundesratsplenum beraten. Daher kann derzeit zum konkreten Abstimmungsverhalten noch keine Aussage getroffen werden.