5. Mai 2009

Windkraft in Bayern

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Thomas Gehring, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 20.03.2009 mit den Antworten des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 05.05.2009 (kursiv dargestellt)

1. a) Wie viel Strom wurde im Jahr 2008 in Bayern erzeugt?
In Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit beantworte ich die Schriftliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. a):
Zahlen der amtlichen Statistik zur Stromerzeugung 2008 liegen noch nicht vor
.

b) Wie stellt sich die Entwicklung der Erzeugung von Strom aus Windkraft seit dem Jahr 2000 in Bayern dar?
Zu 1. b):
Nach Angaben des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (LfStaD) betrug der Anteil der Windkraft an der Brutto-Stromerzeugung in Bayern im Jahr 2000 0,14 % und im Jahr 2007 (letzter verfügbarer Datenbestand) 0,6 %.

c) Wie stellt sich die Entwicklung in anderen Bundesländern, insbesondere auch in anderen Binnenländern dar?
Zu 1. c):
Die Entwicklung der Windenergie in anderen Bundesländern ergibt sich aus der folgenden Tabelle (Quellen: LfStaD und Länderarbeitskreis Energiebilanzen):
Anmerkung: Entnehmen Sie die Tabelle bitte der unten verlinkten pdf-Datei.

2) Wie beurteilt die Staatsregierung die unterschiedliche Entwicklung insbesondere bei den Binnenländern?
Zu 2.:
Die energiewirtschaftlich relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen der Windkraftnutzung sind bundeseinheitlich gleich. Im Einzelfall hängen Investitionsentscheidungen für Windkraftanlagen von einer Reihe weiterer, insbesondere standortspezifischer Faktoren ab, wie Windhöffigkeit, infrastrukturelle Standorteigenschaften oder auch der jeweiligen örtlichen Akzeptanz der Anlagen. Umfassende Analysen, die eine Beurteilung der unterschiedlichen Entwicklung der Windkraftnutzung in den Ländern zuließen, liegen hier nicht vor. 

3) a) Wie groß sind die in den Regionalplänen ausgewiesenen Vorranggebiete für Standorte regional bedeutsamer Windkraftanlagen? (Angaben bitte in ha und % je Regionalplan und bayernweit)?
Zu 3. a):
Gemäß Grundsatz B V 3.2.3 Abs. 2 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP) können in den Regionalplänen für die Errichtung von Windkraftanlagen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festgelegt werden. Der Vollständigkeit halber werden in nachfolgender Tabelle neben den ausgewiesenen Vorranggebieten auch ausgewiesene Vorbehaltsgebiete aufgelistet.
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen in Bayern (Quelle: Abfrage bei den Regierungen)

Anmerkung: Entnehmen Sie die Tabelle bitte der unten verlinkten pdf-Datei.

Nur in den oben genannten sechs Regionen wurden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. In weiteren Regionen werden z. Zt. regionale Windkraftkonzepte erarbeitet. Der festgelegte Anteil von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftanlagen beträgt derzeit bayernweit 0,05 %.

b) Mit welchen Begründungen wurden die Flächengrößen festgelegt und begründet?
Zu 3. b):
Die Festlegung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen erfolgt anhand bestimmter Positivkriterien wie ausreichende Windhöffigkeit, geeignete Netzeinspeisemöglichkeit der gewonnenen Energie sowie von Restriktionskriterien wie Nähe zu Siedlungsgebieten oder Lage in Naturschutzgebieten. Der Umfang der ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen ergibt sich dann im Wesentlichen durch die räumliche Verteilung der Kriterien in der Region. 

Anmerkung: Entnehmen Sie die Tabelle bitte der unten verlinkten pdf-Datei.

c) Wie groß ist der Anteil solcher Vorranggebiete in anderen Bundesländern?
Zu 3. c):
Der Anteil von Vorranggebieten in anderen Bundesländern ist hier nicht bekannt.  

4) a) Wie groß sind die in den Regionalplänen ausgewiesenen Ausschlussgebiete für Standorte regional bedeutsamer Windkraftanlagen? (Angaben bitte in ha und % je Regionalplan)?
Zu 4. a):
Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in Bayern (Quelle: Abfrage bei den Regierungen): 

Anmerkung: Entnehmen Sie die Tabelle bitte der unten verlinkten pdf-Datei.

b) Mit welchen Begründungen wurden die Flächegrößen festgelegt und begründet?
Zu 4. b):
Die Festlegung der Ausschlussgebiete erfolgt anhand von Ausschlusskriterien wie Naturschutzgebiete, Bauschutzbereiche oder Abstandsflächen zu Siedlungen und Verkehrswegen. Der Umfang der Ausschlussgebiete ergibt sich dann durch die räumliche Verteilung der Ausschlusskriterien. Die wesentlichen Ausschlusskriterien in den Regionen ergeben sich aus nachfolgender Übersicht (Quelle: Abfrage bei den Regierungen): 

Anmerkung: Entnehmen Sie die Tabelle bitte der unten verlinkten pdf-Datei.

c) Wie groß ist der Anteil solcher Ausschlussgebiete in anderen Bundesländern?
Zu 4. c):
Der Anteil von Ausschlussgebieten in anderen Bundesländern ist hier nicht bekannt
.

5) a) Welche Auswirkungen haben die Regionalpläne auf die Entwicklung der Windkraft in Bayern?
Zu 5. a): 
Windenergieanlagen sind im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert, sodass ihre Errichtung baurechtlich nur dann versagt werden kann, wenn ihnen öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen. Die Regionalplanung hat die Möglichkeit, durch entsprechende Gebietsausweisungen die Zulässigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen räumlich zu steuern. Mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten einerseits und Ausschlussgebieten andererseits erreicht sie eine Konzentration von Windkraftanlagen auf geeignete Standorte, an denen dann die Errichtung der Anlagen aus überörtlicher Sicht unproblematisch ist. Gleichzeitig werden sensible Gebiete, z. B. hinsichtlich Natur und Landschaft oder Besiedelung, möglichst frei gehalten. Die regionalplanerische Steuerung trägt so zu einer nachhaltigen Raumentwicklung bei, die ausreichend Platz für die Nutzung der Windenergie lässt.

b) Wie beurteilen nach Kenntnis der Staatsregierung potenzielle Investoren die existierende Regionalplanung im Hinblick auf einen umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Windkraft?
Zu 5. b):
Eine generelle und abschließende Beurteilung ist schwer möglich, da die Belange und Interessen der potenziellen Investoren sehr heterogen sind (unterschiedliche Betreiber und Betreibermodelle, z. B. Bürger als Windkraftanlagenbetreiber, externe Investoren). Nach Einschätzung der Regionsbeauftragten bei den Regierungen werden die regionalplanerischen Konzeptionen weitgehend akzeptiert. Grundsätzlich werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete von Investoren gut angenommen; teilweise werden ausgewiesene Flächen systematisch gesucht, da hierfür eine gewisse Planungssicherheit besteht.

c) Wie beurteilen nach Kenntnis der Staatsregierung die Umweltverbände die existierende Regionalplanung im Hinblick auf einen umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Windkraft?
Zu 5. c):
Die Umweltverbände werden als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung der regionalplanerischen Windkraftkonzepte im Beteiligungsverfahren eingebunden. Nach Auffassung der Regionsbeauftragten bei den Regierungen stehen die Umweltverbände der Steuerung auf Regionalplanungsebene und der damit verbundenen Koordinierungsfunktion insgesamt positiv gegenüber. Die Regelung über Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete wird auch aufgrund der Nachvollziehbarkeit und Ausarbeitung einheitlicher Kriterien allgemein begrüßt.

6) a) Teilt die Staatsregierung die Ansicht der „Energieprognose 2030“ der Staatsregierung, wonach die Stromerzeugung aus Windkraft in allen Szenarien bis zum Jahr 2030 nie einen Wert von 0,4 TWh pro Jahr überschreiten wird?
Zu 6. a):
Nein. 

b) Wie beurteilen anderen Beratungsgremien der Staatsregierung, wie etwa der Wissenschaftlich-Technische Beirat, die Internationale Länderkommission Kernenergie oder der Klimarat die Möglichkeiten der Stromerzeugung aus Windkraft?
Zu 6. b):
Der WTB hat sich nach hiesiger Kenntnis in letzter Zeit nicht mit dem Thema Windkraft befasst. Die Internationale Länderkommission Kerntechnik (ILK) hat zuletzt im November 2005 in ihrer „Stellungnahme zur Nutzung der Kernenergie in Deutschland“ (ILK 24 D) zusammenfassend ausgeführt: „Bei einer oft favorisierten verstärkten Nutzung der Windenergie sind ihre stochastische Natur, die Kosten für notwendige Reservekapazitäten („Schattenkraftwerke“ mit CO2-Emissionen) und der Erhalt der Netzstabilität zu berücksichtigen.“ Der Klimarat hat die Staatsregierung bei der Erstellung des Klimaprogramms Bayern 2020 beraten. Eine eigene Empfehlung zur Windkraft hat der Klimarat dabei nicht gegeben.

7) a) Hält die Bayerische Staatsregierung den Ausbau der Windenergie für ein energie- und klimapolitisch sinnvolles Ziel?
Zu 7. a): 
Ja. 

b) Wurde die Frage des Ausbaus der Windenergie im Bayerischen Klimabündnis diskutiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Betrachtet die Staatsregierung es für sinnvoll, dies zu einem Schwerpunkt des Bayerischen Klimabündnisses zu machen?
Zu 7. b) und c):
Es gibt kein Forum „Bayerisches Klimabündnis“, in dem Fragen diskutiert werden könnten. Vielmehr hat die Staatsregierung im Rahmen der „Bayerischen Klimaallianz“ mehrere Klimabündnisse mit verschiedenen Partnern geschlossen. Mit jedem Partner eines Klimabündnisses gibt es individuelle Vereinbarungen. Die Schwerpunkte dieser Vereinbarungen legen jeweils die Partner mit der Staatsregierung fest. Die Windkraft ist in keinem bisher abgeschlossenen Klimabündnis zum Gegenstand einer Vereinbarung geworden, sie wurde bislang auch von keinem Partner als Schwerpunktthema für ein Bündnis thematisiert. Es ist beabsichtigt, künftig mit den Partnern der Klimaallianz auch fachliche Themen in Form von Workshops zu diskutieren. Es wäre durchaus vorstellbar, hierbei auch das Thema Windkraft in Bayern auf die Agenda zu setzen.

8) a) Welches wirtschaftlich realisierbare Potenzial sieht die Staatsregierung für die Windkraft in Bayern?
b) Was sind nach Ansicht der Staatsregierung die wesentlichen Ursachen dafür, dass dieses Potenzial bisher noch nicht realisiert wurde?
Zu 8. a) und b):
Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Windkraft aufgrund technischer Optimierungen in den letzten Jahren auch in Bayern zukünftig deutlich mehr zum ausgewogenen Energiemix beitragen kann als bisher. Im Übrigen liegt die tatsächliche Nutzung des Windkraftpotenzials in Bayern nicht in der Hand der Staatsregierung. Sie ist Ergebnis konkreter Investitionsentscheidungen, die nicht vom Staat, sondern von den privaten Investoren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen sind.

c) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode um den Ausbau der Windkraft zu unterstützen?
Zu 8. c):
Im Rahmen der Landesplanung wird weiterhin am bewährten System der Ausweisung von Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten in den Regionalplänen festgehalten. In allen Regionen wird die Notwendigkeit einer Neuaufstellung bzw. Fortschreibung von regionalplanerischen Konzeptionen auch aufgrund weiterer technischer Fortschritte (z. B. durch den Einsatz höherer Windkraftanlagen) geprüft und bei Bedarf umgesetzt.

Um fristgemäße Beantwortung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei haben wir Ihnen unsere Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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