Verpachtung des früheren Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck an die BMW AG
Anfrage zum Plenum am 23.03.2009
Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu welchem Zeitpunkt haben welche Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bayerischen Wirtschaftsministeriums mit Verantwortlichen der BMW AG abgestimmt bzw. darüber verhandelt, dass BMW das Gelände auf dem früheren Fliegerhorst Fürstenfeldbruck, das das Unternehmen für Fahrsicherheits-Training nutzen will, zuerst einmal nicht erwirbt, sondern nur pachtet?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Das Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Es wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) verwaltet. Nach der Entscheidung des Ministerrats am 9. Dezember 2008, dass die ursprünglich vorgesehene zivilfliegerische Nachnutzung des Geländes nun nicht mehr erfolgen soll, verfolgt das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie keine verkehrspolitischen Interessen auf dem Gelände mehr. Die Rechtsform weiterer Nutzungen ist daher weder mit ihm abzustimmen, noch ist es seine Aufgabe, darüber zu verhandeln, von wem und in welcher rechtlichen Ausgestaltung die weitere Nutzung des Geländes erfolgen soll.Die Verkehrsabteilung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wurde am 27. Dezember 2007 von der BMW AG darüber informiert, dass die BMW AG mit der BIMA über eine Pacht des Geländes bis zur Klärung der FFH-Verträglichkeit der Alternativnutzung verhandelt.
Anbei die Anfrage samt Antwort im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags: