26. August 2011

Subventionen durch Energiekonzerne

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 22.06.2011 mit den Antworten des Staatsministers des Inneren, Joachim Herrmann, vom 26.08.2011 (kursiv dargestellt). Die erwähnte Tabelle finden Sie im am Ende des Artikels in der pdf-Datei.

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung:

In welcher Höhe und für welchen Anlass haben die Energiekonzerne E.ON und/oder RWE in den letzten fünf Jahren bei Institutionen des Landes, insbesondere den Staatsministerien, konkret Sponsoring betrieben (bitte tabellarische Auflistung nach Jahr, Unternehmen, Landes-Institution, Höhe des Sponsorings, Anlass)?
Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatskanzlei, den übrigen Ressorts und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Gewährung von Zuwendungen Privater an die Obersten Staatsbehörden im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 01.01.2010 war bereits Gegenstand der Schriftlichen Anfrage der Frau Vizepräsidentin MdL Christine Stahl vom 21.04.2010, die das Staatsministerium des Innern am 16.06.2010 beantwortet hat (vgl. LT-Drs. 16/5231).
Die Antwort des Staatsministeriums des Innern (insbesondere Tabelle 3) beinhaltet Informationen, die die Schriftliche Anfrage vom 22.06.2011 für die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009 beantwortet.
Auf der Grundlage dieser Informationen und einer Datenerhebung bei der Staatskanzlei, allen Ministerien und dem Obersten Rechnungshof für das Jahr 2010 hat nur der Energiekonzern E.ON die in der beigefügten Tabelle aufgelisteten Sponsoringleistungen erbracht.
Schlussbemerkung:
Die Staatsregierung hat am 14.09.2010 für den staatlichen Bereich für den Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen eine Richtlinie (Sponsoringrichtlinie – SponsR) erlassen (s. AllMBl S. 239). Für alle wesentlichen Formen der geldwerten Unterstützung wurden Regelungen zur Zulässigkeit der Aktivitäten, zum Verfahren (z.B. Dokumentation) und zur Offenlegung der durchgeführten Maßnahmen (Sponsoringbericht) getroffen, die vollständige Transparenz bei der Annahme von Mitteln und Leistungen schaffen werden. In einem zweijährlichen, im Internet zu veröffentlichenden Bericht des Staatsministeriums des Innern an den Bayerischen Landtag sind für die gesamte Staatsverwaltung alle Leistungen ab einem Wert von über 1.000 € im Einzelfall darzustellen. Der erste Bericht wird spätestens bis zum 01.05.2012 veröffentlicht werden.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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