19. Oktober 2009

Lagerung und Verwendung von wiederaufbereitetem Uran

Meine Anfrage zum Plenum am 19.10.2009

Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen): Wo lagert das bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen abgetrennte Uran aus den bayerischen Atomkraftwerken und kann die Staatsregierung definitiv ausschließen, dass Teilmengen davon nach Russland zur Herstellung neuer Brennelemente geliefert wurden und Abfälle aus dieser Brennelementherstellung in Russland unsachgemäß lagern?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit 

Gemäß Atomgesetz haben die Energieversorgungsunternehmen den sicheren Verbleib des aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen gewonnenen Urans nachzuweisen. Dies geschieht jährlich in Form sogenannter Entsorgungsvorsorgenachweise, die in Bayern dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird regelmäßig über diese Nachweise vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit unterrichtet.

Aus diesen Nachweisen geht hervor, dass wiederaufgearbeitetes Uran in Lagern der Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien aufgrund von bestehenden Verträgen zwischengelagert bzw. an diese als Wertstoff übertragen wurde.

Während die radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in Form von Glaskokillen nach Deutschland zurückgehen, wird teilweise das wiederaufgearbeitete Uran als Wertstoff nach Russland geliefert. Der weitere Umgang mit diesem Wertstoff in Russland liegt nicht im Geltungsbereich des deutschen Atomgesetzes. Weitere Einzelheiten sind deshalb nicht bekannt. Im Übrigen ist für die auswärtigen Beziehungen auf dem Gebiet der Kernenergie der Bund zuständig.

Anbei als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags:

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