2. Juli 2010

Kontaminierter Atomtransportbehälter in Gundremmingen

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Christine Kamm vom 28.05.2010 mit Antworten der Staatsregierung durch den Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, vom 02.07.2010 (kursiv dargestellt)

Im Zusammenhang mit dem meldepflichtigen Ereignis vom 12. Mai 2010, dem kontaminierten Brennstabtransportbehälter vom Typ BG 18 in Gundremmingen, fragen wir die Staatsregierung:

1. Wie hoch waren die Messwerte an den vier Stellen, bei denen Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt wurden?

Zu 1. Die aufgefundenen Überschreitungen des Grenzwerts von 4 Bq/cm2  betrugen 4,4 Bq/cm2,  6,1 Bq/cm2 , 6,8 Bq/cmund 17,0 Bq/cm2 .

2. Woher kam dieser Transportbehälter?

Zu 2. Der Behälter kam von der Firma Transnubel N.V. aus Dessel in Belgien. 

3. a) Wurde der Transportbehälter bei der Abfahrt oder beim Grenzübergang auf Kontaminationen hin untersucht? Wenn ja, durch wen?

Zu 3. a) Gemäß Transportdokumentation führte die Fa. Transnubel N.V. vor der Abfahrt in Belgien Kontaminationsmessungen am Behälter durch. Eine Überschreitung der Kontaminationsgrenzwerte wurde dabei nicht festgestellt. Grenzübergänge (EU-Außengrenzen) wurden beim Transport nicht passiert. 

b) Welche Institutionen / Behörden sind auf den vorgesehenen Transportstrecken und bei der Beladung für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich?

Zu 3. b) Die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte ergibt sich aus den europaweit geltenden Gefahrgutvorschriften. Danach ist der Absender gefährlicher Güter verpflichtet, „eine den Vorschriften des ADR entsprechende Sendung zur Beförderung zu übergeben“. (ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Der Behälter wurde von der Firma Transnubel N.V. in Dessel, Belgien abgesandt.

4. Wie kam es zur Kontamination des Behälters?

Zu 4. Die Ursachen für die Überschreitung des Kontaminationsgrenzwerts werden noch untersucht.

5. Warum sollte der Transportbehälter, nachdem er dekontaminiert war, wieder leer zurückgeschickt werden?

Zu 5. Da die Ursache der Kontamination nicht unmittelbar geklärt werden konnte und eine Zwischenlagerung im Kernkraftwerk Gundremmingen bis zur Klärung nicht angezeigt war, wurde der Behälter nach der Dekontamination leer zurückgeschickt.

6. Was sind das Ziel, der Auftraggeber und der Inhalt des Forschungsprojekts, in dessen Zusammenhang die Brennstäbe nach Schweden transportiert werden sollen?

Zu 6. Dieses Forschungsprojekt erfolgt nicht im Zusammenhang mit bayerischen atomrechtlichen Aufsichts- oder Genehmigungsverfahren. Dem StMUG liegen daher auch keine detaillierten Informationen vor. Laut Betreiberauskunft ist die Japan Atomic Energy Agency Initiator des Forschungsprojektes, bei dem weitere Erkenntnisse über die Eigenschaften von bestrahltem Kernbrennstoff gewonnen werden sollen.

7 a) Über welchen Zeitraum erstreckt sich das Forschungsprojekt?

Zu 7.a) Die Planungen für das Projekt reichen laut Betreiberauskunft bis ins Jahr 2016.

b) Sind in diesem Zusammenhang bereits Transporte aus bayerischen Atomkraftwerken nach Schweden durchgeführt worden? Wenn ja, wann und wo?

Zu 7.b) Für das Forschungsprojekt wurden in 2008 aus dem Kernkraftwerk Gundremmingen 7 Brennstäbe abtransportiert.

c) Sind in diesem Zusammenhang weitere Transporte aus bayerischen Atomkraftwerken nach Schweden geplant? Wenn ja, wann und wo?

Zu 7.c) Laut Betreiberauskunft sind mit Ausnahme des noch zu tätigenden Transports der hier betroffenen fünf Brennstäbe keine weiteren Transporte aus Gundremmingen für dieses Forschungsprojekt geplant.

8.  a) Handelt es sich bei den zum Abtransport geplanten Brennstäben um MOX-Brennelemente, oder auch um reine Uran-Brennelemente?

Zu 8. a) Die für den Transport vorgesehenen Brennstäbe stammen ausschließlich aus Uran- Brennelementen.

b) Werden die für das Forschungsprojekt in Schweden bestimmten Brennstäbe anschließend wieder zurückgenommen?

Zu 8. b) Laut Betreiberauskunft werden die Brennstäbe nach Abschluss des Forschungsprojekts nicht zurücktransportiert. Die Abwicklung erfolgt gemäß den national und international festgelegten Vorgehensweisen, Genehmigungs- und Überwachungsverfahren.

Anbei finden Sie meine Anfrage samt den Antworten des Staatsregierung im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

Related Files