20. Oktober 2015

Keine Dobrindt’sche Straßenbaugesellschaft – Keine Schattenverschuldung durch ÖPP-Projekte

Unser Dringlichkeitsantrag vom 20.10.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag lehnt die von der Fratzscher-Kommission gemachten Vorschläge zur Nutzung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten beim Bau von Bundesfernstraßen entschieden ab.

Die Staatregierung wird daher aufgefordert, sich auf allen Ebenen gegen weitere ÖPP-Projekte und für den Fortbestand der Auftragsverwaltungen für Bundesfernstraßen einzusetzen.

Begründung:

Mit der von der sogenannten Fratzscher-Kommission der Bundesregierung geforderten Verkehrsinfrastrukturgesellschaft für die Bundesfernstraßen würde eine zusätzliche Verwaltungsebene geschaffen. Abstimmungsprozesse mit den Belangen der Landesplanung und die Berücksichtigung lokaler Belange würden dadurch erschwert. Darüber hinaus soll diese Infrastrukturgesellschaft in erster Linie nur dazu dienen, privaten Investoren neue, ertragreiche Investitionsmöglichkeiten über ÖPP-Modelle (öffentlich-private Partnerschaften) zu eröffnen. Dies würde aber dem Steuerzahler am Ende teuer zu stehen kommen.

Das größte Problem bei der Infrastrukturbereitstellung der zurückliegenden Jahrzehnte – die Vernachlässigung der Erhaltungsinvestitionen im Bestand – wird durch eine Infrastrukturgesellschaft für die Bundesfernstraßen nicht angegangen. Um den Instandhaltungsrückstand zu beseitigen, müsste der Neubau drastisch hinter die in den Bedarfsplänen formulierten Vorgaben reduziert werden.

Die Wahrung der öffentlichen Kontrolle über eine Infrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen dürfte schwierig werden. Das zeigt der geringe Einfluss des Bundes auf seine ihm gehörende privatrechtlich organisierte Deutschen Bahn AG.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.10.2015 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der SPD, abgelehnt.