3. März 2011

Haushaltsplan 2011/2012; hier: Maßnahmen auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes (Kap. 12 04 Tit. 547 74)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 12 04 wird der Tit. 547 74 in 2011 und 2012 um jeweils 400.000
Euro gekürzt.

Begründung:
Der Haushaltsansatz wurde in den vergangenen Jahren nur geringfügig ausgeschöpft.
Die realen Ausgaben lagen zwischen zwei und 20 Prozent der eingestellten Mittel.
Planungen der Staatsregierung, die Maßnahmen auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes zu erhöhen, sind nicht bekannt. Daher kann der Haushaltsansatz um 400.000 Euro gekürzt werden und liegt damit immer noch um ein Vielfaches über dem Durchschnitt der letzten Jahre.

Der Antrag wurde am 6.4.2011 im Plenum abgelehnt.