3. Dezember 2012

Geplante AsylbewerberInnen-Unterkunft in der Hans-Guggemoos-Straße, Weilheim i. OB

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 24.10.2012, mit den Antworten der Bayerischen Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Frau Christine Haderthauer, vom 03.12.2012 (kursiv dargestellt)

Die Regierung von Oberbayern beabsichtigt laut Presseberichten zum Jahresende 2012 ca. 150 AsylbewerberInnen in die geplante AsylbewerberInnen-Unterkunft in Weilheim an der Hans-Guggemoos-Straße  unterzubringen. Das Gebäude diente vor ca. 20 Jahren schon einmal als AsylbewerberInnenunterkunft und wurde von 2000 bis 2007 als Übergangswohnheim für Spätaussiedler aus Russland benutzt. Das Gebäude stammt aus den 1970er Jahren. Eigentümer des Gebäudes ist die „PRO Wohnen Weilheim GmbH“ mit Sitz in Grünwald. Das Gebäude wurde im jetzigen Zustand laut Pressemitteilungen im Anschluss an eine Besichtigung durch den Weilheimer Stadtrat als abbruchreif und vollkommen unzureichend für die menschenwürdige Unterbringung von AsylbewerberInnen begutachtet. Weitere AsylbewerberInnen sollen in Büroräumen in unmittelbarer Nachbarschaft zum o.g. Gebäude untergebracht werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Oktober 2012 beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung:
Es besteht kein Mietvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Gebäudeeigentümer. Der Mietvertrag vom 21. Oktober 2011 ist nichtig, da der Vermieter den bezugsfertigen Zustand nicht innerhalb von elf Monaten hergestellt und dies auch zu vertreten hat. Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern steht das Gebäude nicht mehr zur Verfügung.

1. a) Zu welchem Termin  sollen in die Gebäude AsylbewerberInnen einziehen (Bitte getrennt für die einzelnen Unterkünfte angeben)?
b) Wie viele AsylbewerberInnen sollen dort jeweils einziehen (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Familienstatus)?
c) Welche zeitlichen Befristungen als Asylbewerberunterkunft sind jeweils vorgesehen?
Zu a) bis c): Es liegen keine Planungen hierzu vor (sh. Vorbemerkung).

2. a) Auf welche Weise berücksichtigen die geplanten Unterbringungen jeweils die Vorgaben nach den „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ des Sozialministeriums von 2010 (bitte getrennt jeweils für die beiden Gebäude angeben, für die entsprechende Personenzahl, für die Bereiche: „Grundsätze der Unterbringung“, „Individueller Wohnbereich“ , „Sanitäreinrichtungen“, „Gemeinschaftsküchen“, „Gemeinschaftsräume und Außenanlagen zur Freizeitgestaltung“, „Funktionsräume für die Bewohner“, „Weiterer Raumbedarf“ und „Sicherheitstechnische Ausstattung“)?
zu 2. a) Jede neue Unterkunft muss den Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber entsprechen. Die Einhaltung der Leitlinien ist Bestandteil der Prüfung, ob das Objekt als Gemeinschaftsunterkunft geeignet ist.

2. b) Wie viele Räume stehen in den Gebäuden jeweils zur Verfügung (Art der Räume, Aufteilung nach Stockwerken, etc.)?
zu 2. b) Es liegen keine Planungen hierzu vor (sh. Vorbemerkung).

2. c) Welche Wohn-/Schlafraumfläche steht jeweils pro vorgehaltenem Platz zur Verfügung?
zu 2. c) Jede neue Unterkunft muss den Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber entsprechen. Eine Planung liegt nicht vor.

3. a) Welche Gemeinschaftsräume sind jeweils in den Unterbringungen vorhanden, z.B. Gemeinschaftsküchen, Fernseh-, Sport-, Spiel- oder Gebetszimmer, Funktionsräume, wie Wasch- und Trockenräume, Hausaufgabenzimmer?
b) Wie viele abgeschlossene Wohnungen gibt es in den Gebäuden, z.B. für Familien und Paare?
c) Wie werden die Räume jeweils ausgestattet?
zu 3. a) bis c): Es liegen keine Planungen hierzu vor (sh. Vorbemerkung).

4. a) Welche Ergebnisse in Hinblick auf Schadstoffuntersuchungen ergaben sich für die Räume der beiden Gebäude?
b) Welche Sanierungsmaßnahmen wurden daraufhin jeweils entsprechend eingeleitet?
c) Welche weiteren Sanierungsmaßnahmen werden vor der Belegung in den Gebäuden vorgenommen werden (z.B. Brandschutzmaßnahmen, etc.)?
zu 4. a) bis c): Es liegen keine Planungen hierzu vor (sh. Vorbemerkung).

5. a) Wie wird die Asylsozialbetreuung in den Gebäuden jeweils aussehen?
zu 5. a): Es liegen keine Planungen hierzu vor (sh. Vorbemerkung).

5. b) Wie wird die medizinische Betreuung der BewohnerInnen gewährleistet?
zu 5. b): Das allgemeine medizinische Versorgungssystem steht Asylbewerbern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Verfügung.

5. c) Welche Verhältnisse bestehen in den Gebäuden jeweils von Bewohnerzahl zu sanitären Einrichtungen?
zu 5. c) Jede neue Unterkunft muss den Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber entsprechen. Die Leitlinien geben die Mindestausstattung an sanitären Einrichtungen bezogen auf die Bewohnerzahl vor.

6. a) Inwieweit entspricht der energetische Zustand der beiden Gebäude jeweils den Richtlinien für Neuvermietung?
zu 6. a) Es liegen keine Planungen hierzu vor (sh. Vorbemerkung).

6. b) Wie viel Mietzins werden die Eigentümergesellschaften der beiden Gebäudekomplexe je erhalten?
zu 6. b) Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen.

7. a) Wer ist Eigentümer der Büroräume-Immobilie?
zu 7. a) Eigentümer beider Objekte war die PRO Wohnen Weilheim GmBH. Es handelt sich um eine Liegenschaft mit bisher unterschiedlicher Nutzung.

7. b) Wie werden die Büroräume vor Belegung entsprechend den einzelnen Vorgaben in den oben erwähnten Leitlinien baulich angepasst werden?
zu 7. b) Es liegen keine Planungen hierzu vor (sh. Vorbemerkung).

7. c) Wie soll der Brandschutz gewährleistet werden?
zu 7. c) Es liegen keine Planungen hierzu vor (sh. Vorbemerkung).

8. a) Welche Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip übernommen?
zu 8. a) Der notwendige Bedarf wird über die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gedeckt.

8. b) Werden über die Unterbringung hinausgehende Leistungen so weit wie möglich in Bargeldleistungen erbracht werden?
zu 8. b) Über die Grundleistungen hinaus, werden Geldleistungen für das sog. „soziokulturelle Existenzminimum“ erbracht. Diese betragen im Jahr 2012 z.B. für die Regelbedarfsstufe I monatlich 134 €.

8. c) Wie werden Personen mit besonderen Bedürfnissen behandelt und untergebracht werden (Schwangere, behinderte oder traumatisierte Personen, unbegleitete Minderjährige, etc.)?
zu 8. c) Es liegen keine Planungen hierzu vor (sh. Vorbemerkung).

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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