Flächeninanspruchnahme in Bayern
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 15.03.2016 mit den Antworten der Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, vom 10.05.2016 (kursiv gestellt)
In Anknüpfung an die Schriftliche Anfrage „Flächenverbrauch und -nutzung in den bayerischen Landkreisen“, die mit Schreiben vom 23.02.2016 beantwortet wurde, ergeben sich weitere Fragen:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt:
1. a) Wie schätzt das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vor dem Hintergrund des postulierten Flächensparens und -schutzes sowie dem Ziel, Ortskerne lebendig zu halten, die seitens des Heimatministeriums geplante Lockerung des Anbindegebots ein?
Das Anbindegebot, wonach neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen sind, ist ein wichtiges Ziel des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Von dieser Festlegung soll auch weiterhin nur in begründeten und abschließend im Ziel benannten Ausnahmefällen abgewichen werden.
b) Wie will die bayerische Staatsregierung den in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2020 implizierten, von der Kommission für Bodenschutz des Umweltbundesamtes erarbeiteten Richtwert für Bayern (Flächenverbrauch von 4,7 ha pro Tag) bis zum Zieljahr erreichen?
Bei dem von der Kommission Bodenschutz im Umweltbundesamt vorgeschlagenen Wert für Bayern handelt es sich nicht um einen Richtwert, sondern um eine unverbindliche Empfehlung. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist die deutliche Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen durch verstärkte Innenentwicklung, interkommunale Zusammenarbeit und erneute Nutzung bereits vorhandener Flächen. Langfristig ist eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne weiteren Flächenneuver- brauch anzustreben (Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie).
2. a) Warum wird von staatlichen Stellen nicht dokumentiert, inwieweit Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) entsiegelt bzw. renaturiert wurden?
Die Daten zur Entsiegelung von Verkehrsflächen des staatlichen Straßenbaus werden bei der Planung dahingehend erfasst, als sie bei der projektspezifischen Ermittlung des Kompensationsbedarfs nach der Bayerischen Kompensationsverordnung berücksichtigt werden. Eine darüber hinausgehende summarische Erfassung über alle Verkehrsflächen zum Zeitpunkt der Entsiegelung würde ein bayernweites Meldesystem vergleichbar mit dem Bayerischen Ökoflächenkataster mit einen hohem Meldeaufwand erfordern.
Die Entsiegelung von Siedlungsflächen erfolgt projektbezogen z. B. im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durch die jeweilige Gemeinde. Eine summarische Erfassung auf Basis von Gemeindedaten liegt nicht vor.
b) Gibt es zumindest Schätzungen, auf welche Größenordnung sich Entsiegelungsmaßnahmen in den letzten 15 Jahren belaufen?
Für den Bereich des staatlichen Straßenbaus als auch für den Bereich der Siedlungsflächen gibt es keine Schätzungen über die Größe der Entsiegelungsmaßnahmen in den letzten 15 Jahren. Es wird jedoch angenommen, dass Entsiegelungsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit hoher Verbindungsfunktion nur im geringen Umfang realisiert werden konnten.
c) Ist eine Dokumentation derartiger Maßnahmen zukünftig geplant?
Eine Dokumentation für den Bereich des staatlichen Straßenbaus als auch für den Bereich der Siedlungsflächen ist nicht geplant.
3. a) Welche Anreize, Instrumente, Modell- und Forschungsvorhaben plant oder unternimmt die Staatsregierung im Bereich Entsiegelung sowie zum Thema Umwidmung von Brachflächen und anderen nicht benötigten SuV?
b) Welche Förderungen oder ähnliche Anreize setzt der Freistaat ein, um Flächenrecycling zu unterstützen?
Die Fragen 3.a) und b) werden zusammen beantwortet:
Verkehrsfläche
Zum Thema Entsiegelung sowie Umwidmung von Verkehrsflächen des staatlichen Straßenbaus sind keine Modell- und Forschungsvorhaben bekannt. Die mindernde Berücksichtigung von entsiegelten Flächen bei der Ermittlung des Umfangs des Kompensationsbedarfs stellt einen Anreiz dar, alle umsetzbaren Möglichkeiten für Entsiegelungen zu ergreifen. Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der Kompensationsverpflichtung werden mit Eingriffsvorhaben gegengerechnet. Förderungen oder ähnliche Anreize für Entsiegelung oder Umwidmung sind im Bereich des Straßenbaus nicht bekannt.
Siedlungsfläche
Ein sparsamer und effizienter Umgang mit Fläche und Energie sind wesentliche Merkmale einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen schonen die natürlichen Ressourcen, indem sie das Vorhandene nutzen, statt Neues zu beanspruchen. Zu den Schwerpunkten der Städtebauförderung zählen folgerichtig die Wiedernutzung brachliegender und brachfallender Flächen ebenso wie die Stabilisierung und Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten. Neben den Bund-Länder-Programmen und der EU-Strukturförderung verfügt die Städtebauförderung mit den Sonderprogrammen für die Militärkonversion und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebranchen seit dem Jahr 2011 über zusätzliche Instrumente zur Wiedernutzung von Brachflächen und zum Flächenrecycling:
• Militärkonversion
Mit jährlich rund 3 Millionen Euro Finanzmitteln aus dem Bayerischen Städtebauförderprogramm unterstützt der Freistaat Bayern die von der aktuellen Bundeswehrreform sowie der geplanten Schließung der US-Standorte betroffenen Städte und Gemeinden. Finanziert werden Vorbereitungsmaßnahmen wie Standortentwicklungskonzepte, städtebauliche Untersuchungen und städtebauliche Managementaufgaben. Die Flächenmanagement- und Finanzierungsinstrumente der Städtebauförderung haben sich zur Bewältigung der militärischen Standortschließungen bewährt und können Kommunen auch bei künftigen Konversionsaufgaben wichtige Hilfestellungen bieten.
• Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen
Langjährige Industrie- und Gewerbebrachen signalisieren Nutzungsverluste und Verfall. Sie stellen oft einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar und behindern die kommunale Entwicklung. Der Überplanung, Aufbereitung und Umnutzung insbesondere von zentral gelegenen Industrie- und Gewerbebrachen wird deshalb bei der Städtebauförderung aus strukturellen Gründen eine zentrale Bedeutung beigemessen. Vor allem mit den rund 15 Millionen Euro Sondermitteln im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm zur „Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen“, mit den Maßnahmen im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“ sowie dem Maßnahmenschwerpunkt „Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen“ in der aktuellen EU-Förderperiode setzt Bayern sichtbar wirksame Förderschwerpunkte. Die Mittel kommen überwiegend den Regionen zugute, die vom wirtschaftsstrukturellen und demografischen Wandel am stärksten betroffen sind.
Revitalisierung kontaminierter Flächen
Dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
stehen in der aktuellen EU-Förderperiode Mittel in Höhe von insgesamt 6
Millionen Euro für kommunale Flächenrecycling- und
Altlastensanierungsmaßnahmen zur Revitalisierung kontaminierter Flächen
zur Verfügung.
Dorferneuerung
Im Rahmen der Dorferneuerung können die Entsiegelung von Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie die Umwidmung von Brachflächen gefördert werden, beispielsweise zur Förderung der biologischen Vielfalt durch Erhaltung, Verbesserung und Schaffung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt, von dorfgerechten Grünflächen und Grünzügen sowie zur Schaffung und Entwicklung von dorfgerechten Freiflächen und Plätzen.
4. a) Wie hat sich die Ausweisung von Gebieten zur Wohnbebauung in den letzten 25 Jahren absolut und prozentual entwickelt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)?
Vorbemerkung: Zu beachten ist, dass noch unbebaute Baugrundstücke seit der Umstellung auf ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) im Jahr 2011 nicht mehr in dieser Position enthalten sind. Ab dem Berichtsjahr 2011 stehen aktualisierte Daten auf der Grundlage von ALKIS zur Verfügung. Es ersetzt das bis- her als Datenbasis verwendete Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB). Im Rahmen der ALKIS-Umstellung wurde in Bayern der gesamte Flächendatenbestand komplett neu erfasst. Während dem ALB teils veraltete Flurstücksdaten zu Grunde liegen, basiert ALKIS auf digital ermittelten geometrischen Flächen, bei denen überwiegend Luftaufnahmen genutzt wurden. Da bei der ALKIS-Umstellung nicht nur der Datenbestand aktualisiert, sondern auch die Nutzungsartenzuordnung teilweise geändert wurde, ist der Vergleich der ALKIS-Daten ab 2011 mit den ALB-Daten der vorangegangenen Jahre erheblich eingeschränkt.
Zu Frage 4.a) wird auf die Tabelle „Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung (GF Wohnen 1996 – 2014)“ (Anhang 1) verwiesen. Die Nutzungsart Gebäude- und Freifläche, Unterposition Wohnen (GF Wohnen), wird erst ab 1996 ausgewiesen. Die GF Wohnen hat sich von 1996 bis 2014 bayernweit von 152.966 ha auf 210.470 ha erhöht. Dies entspricht prozentual einer Veränderung von 2,17 % auf 2,98 %. Bezogen auf die Regierungsbezirke entwickelte sich die GF Wohnen in der Zeitspanne von 1996 bis 2014 folgendermaßen:

Die entsprechenden Daten für die Landkreise und kreisfreien Städte können der Tabelle im Anhang 1 „Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung (GF Wohnen 1996 – 2014)“ entnommen werden.
b) Wie hat sich das Verhältnis „Wohnraumfläche pro Person“ in Bayern in den letzten 25 Jahren entwickelt?
Die Wohnfläche je Einwohner ist von 37,6 m2 in 1989 auf 47,7 m2 in 2014 gestiegen (vgl. Anhang 2: Statistischer Bericht „Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen in Bayern – Stand 31. Dezember 2014“, Tabelle 2).
c) Wie hat sich der Zuwachs des Wohnungsbestandes – aufgeteilt in Mehr-, Zwei- und Einfamilienhäuser – in Bayern in den letzten 25 Jahren entwickelt (aufgeschlüs- selt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)?
Die Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden ist in Bayern von 4.589.620 in 1989 auf 5.985.309 in 2014 und damit um 1.395.689 oder 30,4 % gestiegen. Die Entwicklung auf Regierungsbezirks- und Kreisebene kann mittels Vergleich der Daten aus dem Anhang 2 mit dem beiliegenden Statistischen Bericht zum Stand 31.12.1989 (Anhang 3) entnommen werden.
5. a) Wie viel Fläche (in ha und prozentual zum gesamten Wohnungsbau) wurde in den letzten 25 Jahren jährlich mit Einfamilienhäusern bebaut (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)?
b) Wie viel Fläche (in ha und prozentual zum gesamten Wohnungsbau) wurde in den letzten 25 Jahren jährlich mit Zweifamilien- bzw. Reihenhäusern bebaut (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)?
c) Wie viel Fläche (in ha und prozentual zum gesamten Wohnungsbau) wurde in den letzten 25 Jahren jährlich mit Mehrfamilienhäusern („Geschossbau“) bebaut (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)?
Zu 5.a, b, und c können keine Aussagen gemacht werden, da keine Daten vorliegen. Grundstücksflächen bezogen auf spezifische Haustypen werden im Statistischen Landesamt nicht nachgewiesen.
6. a) Wie hoch prognostiziert die Staatsregierung den Zubau von Wohnfläche in Bayern – wenn möglich aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen – in den nächsten 15 Jahren („Wohnungsbauprognose“)?
Die Bayerische Staatsregierung geht von einem hohen Bedarf an Wohnungsneubauten aus. Im Wohnungsmarktbericht der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt „Wohnungsmarkt Bayern 2014 – Beobachtung und Ausblick“ (Anhang 4) prognostiziert das Forschungsinstitut Empirica für die Jahre 2012 bis 2032 einen Neubaubedarf von 919.000 Wohnungen in Bayern. Im Tabellenteil ist in Tabelle 12 der prognostizierte Neubaubedarf auf Regierungsbezirks- und Kreisebene dargestellt.
Aufgrund der seit 2015 unerwartet hohen Zuwanderung wird der tatsächliche Neubaubedarf noch deutlich höher ausfallen.
b) Wie hoch ist der prognostizierte Flächenverbrauch, der daraus resultiert?
Die unter 6. a) zitierte Studie enthält keine Prognose des „Flächenverbrauchs“.
c) Welche Fördermöglichkeiten seitens des Freistaats gibt es für Kommunen, die regionale freiwillige Kooperationen (interkommunale Zusammenschlüsse) hinsichtlich des Flächenangebots (z. B. Ausweisung von Gewerbegebieten, Wohngebieten) eingehen?
Modellhafte städtebauliche Untersuchungen, Planungen und Forschungen von Kommunen, an denen ein besonderes staatliches Interesse besteht, werden mit Planungszuschüssen der Obersten Baubehörde gefördert. Zur Reduktion des Flächenverbrauchs können Kommunen u. a. bei folgenden Förderschwerpunkten unterstützt werden:
- Unterstützung fachübergreifender kommunaler und interkommunaler Entwicklungsstrategien für die Siedlungsentwicklung vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftlicher Veränderungen.
- Beförderung regionaler und lokaler Konzeptionen zu Erhaltung und Ausbau kompakter Siedlungsstrukturen, Förderung flächensparender Siedlungsformen und Erschließungssysteme, Aktivierung innerörtlicher Brachflächen zur Sicherung der Infrastrukturauslastung.
- Aktivierung lokaler Handlungsansätze zur Bewahrung und Weiterentwicklung funktionsfähiger und nutzungsgemischter Stadt- und Ortszentren.
- Förderung gemeindeübergreifender Konzeptionen bei Gewerbegebietsausweisungen.
- Initiativen zum Aufbau eines systematischen kommunalen und interkommunalen Flächenmanagements.
Mit interkommunalen Innenentwicklungskonzepten können die Aktivitäten über Gemeindegrenzen hinweg koordiniert und gemeinsame Gewerbegebiete mehrerer Kommunen oder der Aufbau und die Vermarktung eines Gewerbeflächenpools konzipiert und umgesetzt werden. Die Ländliche Entwicklung unterstützt diese inter- kommunale Zusammenarbeit durch die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE). Zu- dem beschließen Gemeinden auf der Grundlage der in der ILE oder auch von Dorferneuerungen durchgeführten Erhebungen (beispielsweise mit dem von der Ländlichen Entwicklung bereitgestellten Vitalitäts-Check VC 2.0) immer wieder auch eine Rücknahme ausgewiesener oder einen Verzicht auf konkret geplante Baugebiete. Eine Statistik zur Rücknahme wird zwar nicht geführt. Nachstehende Beispiele zeigen jedoch die Größenordnungen von Flächenreduzierungen, die in einer Gemeinde möglich sind und die im Rahmen der Projekte der Ländlichen Entwicklung erfolgt sind:
- Stadt Bischofsheim, ILE Kreuzbergallianz: Änderung des Flächennutzungs- plans mit Rücknahme von fünf Baugebieten mit insgesamt ca. 13,4 ha Wohnbaufläche.
- Gemeinde Gaukönigshofen, ILE Fränkischer Süden zwischen Main und Tauber: Änderung des Flächennutzungsplans mit Rücknahme eines Baugebietes mit ca. 4,2 ha Wohnbaufläche.
7. a) Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung hinsichtlich eines flächensparenden Wohnungsbaus?
Eine wichtige Rolle bei der Vermittlung der Ziele einer flächensparenden Siedlungsentwicklung spielen die Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus der Obersten Baubehörde.
Aktuell entsteht an elf Standorten im Rahmen des Modellvorhabens “IQ Innerstädtische Wohnquartiere“ Wohnungsbau in zentralen städtischen Lagen vor allem für Familien mit Kindern. Qualitäten des „Wohnens im Grünen“ sollen in den städtischen Kontext übertragen werden und damit der Abwanderung vor allem junger Familien ins Umland mit einer weiteren Flächeninanspruchnahme am Rande der Städte sowie demografischen Verschiebungen entgegenwirken.
In dem Modellvorhaben „effizient bauen, leistbar wohnen“, das die Oberste Baubehörde im April 2015 ins Leben gerufen hat, werden am Beispiel von 12 Pilotprojekten innovative Strategien zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums entwickelt. Erfolgversprechende Lösungsansätze lassen sich bspw. durch den Einsatz kostenbewusster und effizienter Bauweisen sowie das Ausschöpfen möglicher Flächenreserven realisieren. Neben einer verträglichen städtebaulichen Verdichtung liegt ein Hauptaspekt auf der Optimierung der Grundrissflächen.
b) Welche Haltung vertritt die Staatsregierung hinsichtlich eines analog zum Emissionshandel im Klimaschutz organisierten Handels mit Flächenzertifikaten, der in den Koalitionsverträgen der Bundesregierung von 2009 und 2013 enthalten ist?
Bayern unterstützt die handelbaren Flächenausweisungsrechte nicht, da das Instrument sowohl bei der inhaltlichen Ausgestaltung, als auch bei der Operationalisierung extrem aufwändig ist.
Unabhängig von dem Modellversuch des Bundes wurde das Thema „Flächenausweisungsrechte“ in den letzten Jahren im Zusammenhang mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme in allen Fachministerkonferenzen diskutiert. Dabei wurde das Thema wegen des in § 1 Abs. 3 BauGB verankerten Gebotes der städtebaulichen Erforderlichkeit, wegen der Verletzung der im Grundgesetz geschützten Planungshoheit der Gemeinden und der Benachteiligung finanzschwacher Kommunen, die damit keine Möglichkeit haben, Flächenhandelszertifikate zu erwerben, überwiegend abgelehnt.
8. a) Wie hat sich die Flächenproduktivität (Verhältnis des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts zur SuV) in Bayern in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Bis zum Jahr 2000 liegen die Daten nur in vierjährigem Abstand vor. Als Vergleichsbasis wurde das Jahr 1992 herangezogen.
Produktivität* der Siedlungs- und Verkehrsfläche seit 1992 in Bayern

* Bruttoinlandsprodukt je km2 Siedlungs- und Verkehrsfläche; Berechnungsstand für das Bruttoinlandsprodukt: August 2015/Februar 2016
b) Inwieweit sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen dem Flächenverbrauch und dem Wirtschaftswachstum in Bayern?
Bayern strebt eine Entkoppelung von Flächenverbrauch und Wirtschaftswachstum an. Langfristig geht es darum, eine Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen, also Wirtschaftswachstum ohne weiteren Flächenneuverbrauch (Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie). Allerdings besteht nach wie vor ein starker Zusammenhang zwischen wachsender Bauwirtschaft, Flächenverbrauch und Wirtschaftswachstum.
++++++++++++