28. November 2012

Die Energiekommission am Scheideweg

Gemeinsame Antragsinitiativen der Energiekommission

Im Rahmen der umfangreichen Beratungen zum Zwischenbericht der Kommission im Juli 2012 wurde versucht, ein gemeinsames Fazit aus den vorangegangenen Expertenanhörungen zu ziehen. Diese Verhandlungen führten zwar zum Dissens in einigen Punkten, es konnten jedoch auch zahlreiche Formulierungen einstimmig als Fazit der Kommission verabschiedet werden. Ende September 2012 wurde der Zwischenbericht von der Energiekommission dann offiziell verabschiedet, wiederum einstimmig.

Aus dem Konsens-Teil des Zwischenberichts wurden in Arbeitssitzungen ein gutes Dutzend Anträge formuliert, darunter auch vier haushaltsrelevante Anträge. In den Sitzungen wurde auch thematisiert, dass es wünschenswert wäre, die vier haushaltsrelevanten Anträge noch vor der Schlussberatung des Haushaltsausschusses am 27. November einzubringen.

Verzögerungstaktik von CSU und FDP

In der offiziellen Energiekommissionssitzung am 15. November sollte dann über diese gemeinsamen Initiativen beraten werden. Leider verlief diese Sitzung für uns in hohem Maße unbefriedigend. Zunächst legte die CSU-Fraktion unangekündigt eine Tischvorlage mit neuen, eigenen Formulierungsvorschlägen vor. Als wir über die vorgelegten Formulierungen als Meinungsbildung der Energiekommission abstimmen lassen wollten, verhinderten CSU/FDP mit ihrer Mehrheit, dass es überhaupt zu einer Abstimmung kam.

Die Verweigerung von konkreten Beschlüssen in der Energiekommission zu den von allen Fraktionen vorgelegten Anträgen werten wir als Versuch einer Verzögerungstaktik. Insbesondere die vier Haushaltsanträge müssen unseres Erachtens unbedingt noch in die Beratungen zum Doppelhaushalt 2013/2014 eingebracht werden. Anderenfalls droht in den von den Anträgen betroffenen Bereichen (kommunale Gebäudesanierung, kleine KWK-Anlagen, Elektrochemie, fischfreundlichere Kleinwasserkrafte) ein weiterer Stillstand.

Der Verweis auf die angeblich zu kurze Frist bis zur Verabschiedung des Doppelhaushaltsplans ist abstrus, da die grundsätzlichen Formulierungen der Antragstexte (z.B. „gesondertes bayerisches Fördermittelprogramm für energetische Sanierung“, „Fördermittelprogramm für kleine Wasserkraftanlagen im kommenden Haushalt“, etc.) bereits im Juli einstimmig – also auch mit den Stimmen von CSU und FDP – beschlossen wurden.

Ablehnung durch FDP, Ignoranz der CSU

Angesichts der Schlussberatung des Haushaltsausschusses am 27. November haben wir daher die beiden Fraktionsvorsitzenden von CSU und FDP gebeten, uns bis zum 26. November verbindlich mitzuteilen, ob ihre Fraktionen die haushaltsrelevanten Anträge mittragen.

Die FDP-Fraktion war selbst in ihrer Antwort am 26. November noch nicht in der Lage, eine Aussage über die Höhe der geforderten Haushaltsmittel für die Förderung der Elektrochemie an bayerischen Universitäten zu treffen. Bayerische Förderprogramme für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude, aber auch für kleine KWK-Anlagen lehnt die FDP ab. Bei der Förderung fischfreundlicherer Kleinwasserkraftanlagen ist die FDP lediglich bereit, ein bereits bestehendes Förderprogramm aufzustocken, das aber ausschließlich einem einzigen Unternehmen zu Gute kommt. Die CSU-Fraktion hielt es offenbar nicht für nötig, den Mitgliedern der Energiekommission aus den Reihen von SPD, Freien Wählern und Grünen zu antworten.

Zustimmung zu Haushaltsanträgen ist Nagelprobe für Energiekommission

Obwohl im Rahmen der Expertenanhörungen in der Energiekommission noch viele weitere Handlungsempfehlungen ausgesprochen wurden, haben wir uns bei den vier Haushaltsanträgen auf Themengebiete beschränkt, bei denen Konsens zwischen sämtlichen Fraktionen herrschte. Es handelt sich dabei also um den kleinsten gemeinsamen Nenner. Die Zustimmung wenigstens zu diesen Anträgen ist für uns daher die Nagelprobe dafür, ob es den Regierungsfraktionen überhaupt ernst ist mit der Energiekommission. Das derzeitige Verhalten von Schwarz-Gelb spricht leider nicht dafür.

Fortgesetzte Ignoranz gegenüber der Energiekommission

Die Energiekommission hat von der ersten Stunde an den Auftrag, die Energiewende in Bayern inhaltlich-konzeptionell zu begleiten. Diese inhaltlich-konzeptionelle Arbeit basiert darauf, dass der Ausstieg aus der Atomenergie und der Umstieg auf Erneuerbare Energien mit dem dafür nötigen Ausbau der Speicher- und Leitungskapazitäten sowie unter Ausnutzung aller Energiespar- und Energieeffizienzreserven so schnell wie möglich erfolgen sollen. Das war der eigentliche Auftrag.

Im Laufe der Arbeit mussten wir jedoch feststellen, dass wir als Energiekommission so gut wie nie in Umsetzungsmaßnahmen der Staatsregierung mit einbezogen wurden, sondern mehr oder weniger ein für uns isoliertes Dasein fristeten.

Diese Isolation der Energiekommission lässt sich an einigen Beispielen manifestieren. Wir haben weder von der Energieagentur „ENERGIE INNOVATIV“ noch von Staatsministerien Informationen erhalten, die nicht auch über Pressemitteilungen oder auf der Homepage der Staatsregierung zu finden gewesen wären. Einzelheiten zu Windenergieerlass, Gebietskulisse Windkraft, Wasserkraftforum oder Bayernplan haben wir grundsätzlich erst aus der Presse erfahren.

Bei der Vorstellung der Bayerischen Energieagentur „ENERGIE INNOVATIV“ im November 2011 mussten wir feststellen, dass in deren gesamter Aufstellung die Energiekommission keine Berücksichtigung fand und somit auch kein politischer Wille zur Zusammenarbeit erkennbar war. Dieser fehlende Wille der Zusammenarbeit bestätigte sich dadurch, dass die Energieagentur zwar allen Mitgliedern der Energiekommission die Teilnahme an den vier Arbeitsforen angeboten hatte, uns jedoch Einladungen zum Informationsaustausch oder zur Synchronisierung der jeweiligen Arbeitsergebnisse, sofern jemals ausgesprochen, niemals erreicht haben.

Der Höhepunkt der Ignoranz zeigt sich darin, dass unser Anschreiben an die Regierungsfraktionen vom 16. November 2012 mit der Bitte, uns mitzuteilen, ob die vier haushaltsrelevanten Anträge nun mitgetragen werden, von der CSU-Fraktion bis heute nicht beantwortet wurde.

Alleine aus diesen Tatbeständen heraus fühlen wir uns in unserer Einschätzung erneut bestätigt, dass mit Einführung der Energiekommission nicht die gemeinsame Zusammenarbeit bei der Energiewende im Vordergrund stand. Stattdessen wurde es eine informative Fortbildungsveranstaltung für eine kleine Gruppe von Abgeordneten, die keine politische Einflussnahme zur Energiewende erlaubte.

Bei der Pressekonferenz im Anschluss der Übergabe des Zwischenberichtes an die Landtagspräsidentin am 10. Oktober 2012 haben wir erneut darauf hingewiesen, dass sich der wahre Wert der Energiekommission nur dadurch zeigen könne, wenn auch eine gemeinsame Umsetzung von Maßnahmen erfolgen würde. Dies ist mehr denn je in weite Ferne gerückt.

Warum sind uns diese vier haushaltsrelevanten Anträge so wichtig?

Am Anfang eine Vorbemerkung:

Energiewende heißt nicht: In erster Linie viel Geld der öffentlichen Haushalte ausgeben. Energiewende bedeutet vor allem, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Erst in zweiter Linie geht es darum, dort auch mit öffentlichen Geldern zu unterstützen, wo die rechtlichen Regelungen nicht ausreichend sind.

Die vier Anträge, die aus der gemeinsamen Erkenntnis der Energiekommission entstanden sind und die wir jetzt zur Nagelprobe für den Sinn und Unsinn der Energiekommission machen, betreffen allesamt zentrale Bereiche des Bayerischen Energiekonzepts:

Förderung der KWK in Bayern

In unserer hochindustrialisierten Gesellschaft ist die Versorgungssicherheit bei der Stromversorgung ein hohes Gut. Bekanntermaßen ist die Stromversorgung in Bayern wie in keinem anderen Bundesland von der Atomkraft abhängig. Daher ist Bayern beim Umbau des Kraftwerksparks besonders gefordert.

Der Bayerische Staatsminister Martin Zeil fordert fünf neue Gaskraftwerke mit insgesamt 4000 MW Leistung. Dies ist unserer Meinung nach deutlich zu viel. Aber davon abgesehen: Tatsächlich findet sich derzeit kein Investor, der auch nur den Bauauftrag für ein einziges großes Gaskraftwerk erteilt. Eine dafür notwendige Änderung der Rahmenbedingungen (Stichwort: Kapazitätsmechanismus) wird zwar ständig gefordert – aber Schwarz-Gelb kann weder in Bayern noch in Berlin mit einem konkreten Diskussionsvorschlag aufwarten.

Daher ist die Förderung der KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung, d.h. Strom- und Wärmeproduktion) ein nahezu idealer Baustein, um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft in Bayern gewährleisten zu können.

Der Verweis auf bestehende, aber unzureichende Bundesprogramme ist wenig hilfreich. Es muss vorrangig darum gehen, dass in Bayern konkret Kapazitäten verstärkt aufgebaut werden.

Förderung der Erprobung fischfreundlicherer Wasserkraft

Der Ausbau der Wasserkraft ist ein wichtiger Teil des Bayerischen Energiekonzepts, da Wasserkraft wesentlich planbarer eingesetzt werden kann, als Sonnen- oder Windenergie. Jedoch gibt es immer wieder Auseinandersetzungen über die negativen ökologischen Folgen der Wasserkraft. Auch hier scheint es so, dass die Ziele des Energiekonzepts der Staatsregierung möglicherweise verfehlt werden.

Verschiedene Institute und Unternehmen arbeiten an der Lösung dieses Problems. Sie brauchen Unterstützung und konkrete Möglichkeiten zur Umsetzung neuer Technologien. Nur die praktische Erprobung kann zeigen, welche Technologien fischfreundlicher sind. Dazu bedarf es relativ geringer finanzieller Mittel. Mit dem sehr bescheidenen Mittelansatz könnte hier ein wesentlicher Beitrag zur ökologischeren Gestaltung der Wasserkraft geleistet werden.

Universitäre Ausbildung und Forschung im Bereich der Elektrochemie stärken

Die Speicherung von Strom ist ohne Zweifel eine der Herausforderungen der nächsten Jahre in der Energiewendepolitik. In den Fachanhörungen der Energiekommission gingen zahlreiche Experten davon aus, dass diese Frage mit Beginn des nächsten Jahrzehnts dringend wird. Weiterhin waren sich die Fachleute einig, dass der Bereich der Elektrochemie in den letzten Jahrzehnten stark vernachlässigt wurde und entsprechend hoher Nachholbedarf besteht.

Sowohl im Bereich der Batteriespeicherung als auch in der von vielen propagierten „power-to-gas“-Speicherung sind noch erhebliche technische Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Effizienz und der Kostenreduktion, zu meistern.

Unterstützung der Kommunen bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude

Der Sanierungsstau bei der energetischen Ertüchtigung kommunaler Gebäude ist gewaltig. Zwar haben die Maßnahmen im Rahmen der Konjunkturpakete der letzten Jahre zahlreiche Projekte erfolgreich vorangebracht, aber die Mängelliste ist weiterhin lang. Nach wie vor sind viele Kommunen – trotz der gestiegenen Steuereinnahmen – auf Grund ihrer Finanzsituation nicht in der Lage, diese Herausforderungen anzupacken. Damit bleiben sie in einer fatalen Finanzspirale stecken: Es fehlt das Geld für die Sanierung der eigenen Gebäude und die weiterhin hohen laufenden Energiekosten der Kommune sorgen dafür, dass der Investitionsrahmen der Kommunen weiter eingeschränkt bleibt.

Es ist nötig, dass nicht nur der Freistaat, sondern auch die Kommunen aus diesem Kreislauf ausbrechen. Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, die zum Gespräch in der Energiekommission eingeladen waren, haben dies als dringend dargestellt und daher hat sich die Energiekommission geschlossen hinter die Forderung nach einem „gesonderten bayerischen Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude“ gestellt.

Fazit

Unsere vier Anträge betreffen zentrale Elemente der Energiewende: die Versor-gungssicherheit, den ökologisch verträglichen Ausbau der Wasserkraft, die Entwicklung der Stromspeicherung und die Energieeinsparung im öffentlichen Bereich. Der Gesamtbetrag unserer Forderungen (57,5 Mio. € jährlich) ist angesichts der aktuellen Steuermehreinnahmen eher bescheiden. Die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Vorschläge sind absurd. Sie haben mit der Debatte in der Energiekommission nichts mehr zu tun und bringen die Energiewende nicht weiter.

Für uns stellt sich die Frage, welchen Wert einstimmig beschlossene Formulierungen der Energiekommission noch haben, wenn diese nicht mehr mitgetragen werden, sobald es konkret wird.

Es stellt sich aber auch die Frage, welchen Nutzen die Energiekommission dann grundsätzlich noch für die Energiewende hat. Aus der Sicht der Fraktionen von SPD, Freien Wählern und Bündnis 90/Die Grünen ist die Verabschiedung des nächsten Doppelhaushalts der Punkt, an dem sich entscheidet, ob das Ziel der Energiekommission, gemeinsam die Energiewende zu begleiten, erreicht werden kann. Wenn sich CSU und FDP in diesen Punkten verweigern, halten wir die weitere Arbeit der Energiekommission für wertlos.

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