19. März 2013

Bezahlbaren Wohnraum sichern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. umgehend zu berichten, mit welchen vertraglichen Voraussetzungen bei der Vergabe der GBW sichergestellt werden soll, dass der GBW-Wohnungsbestand weiterhin sozialverträglich bewirtschaftet wird, und die GBW weiterhin Akteur bei der Schaffung von Sozialwohnraum bleibt;
2. umgehend zu berichten, mit welchen vertraglichen Voraussetzungen erreicht werden soll, dass die Mieterinnen und Mieter nicht für die Verluste der Landesbank bluten müssen, sondern weiterhin in ihren Wohnungen zu angemessenen Bedingungen wohnen können;
3. Kündigungsschutzrechte und Schutz vor Mieterhöhungen vertraglich und grundbuchmäßig zu sichern, damit die Mieterinnen und Mieter sich im Ernstfall darauf berufen können;
4. sich am kommunalen Konsortium in einem spürbaren Umfang zu beteiligen und in dieser Beteiligung daran mitzuwirken, dass nach dem Verkauf der GBW der GBW-Wohnungsbestand weiterhin sozialverträglich bewirtschaftet wird und
5. für eine sachgerechte Evaluierung zu sorgen, die überprüft, welche Auswirkungen die Vergabe des GBW-Wohnungsbestands auf die Mieterinnen und Mieter hat.

Begründung:
Nicht nur in München, sondern in vielen Städten Bayerns, insbesondere in vielen Universitätsstädten, droht bezahlbarer Wohnraum immer mehr zur Mangelware zu werden. Gerade ursprünglich preisgünstiger Wohnraum, Sozialwohnungen mit ausgelaufenen Bindungen oder Werkswohnungen, von deren Bewohnerinnen und Bewohnern mittlerweile viele Rentnerinnen und Rentner wurden, geraten zu erhöhten Kaufpreisen in die Hände von Kapitalanlegern, die die Mieten erhöhen, oft ohne angemessene Instandhaltung zu leisten. Das derzeitige Mietrecht schützt in diesen Fällen die Mieterinnen und Mieter nur unzureichend.
Da die Wohnungsmärkte äußerst angespannt sind, wäre der Verlust des GBW-Wohnungsbestands im preisgünstigen Wohnungs-segment nicht nur für die betroffenen Mieterinnen und Mieter fatal. Dies hätte Auswirkungen für den gesamten Wohnungsmarkt. Der GBW-Wohnungsbestand ist der größte weitgehend nachhaltig und nach gemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten bewirtschaftete Wohnungsbestand Bayerns. Bei einer Vergabe muss daher das wohnungswirtschaftliche Konzept mit einem erheblichen Gewicht in die Bewertung einfließen.
Das Land Bayern kann sich seiner Verantwortung für die Mieterinnen und Mieter der GBW-Wohnungen nicht entziehen. Eine angemessene Versorgung auch einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen mit angemessenem Wohnraum ist Aufgabe der Kommunen und des Landes gleichermaßen.
Sollte ein Investor den Landesbankanteil an der GBW für 2 Mrd. Euro oder mehr erwerben, sind die Weichen für eine Abkehr der bisherigen mieterinnen- und mieterverträglichen Bewirtschaftung gestellt. GBW-Sozialchartas, die in das Belieben des Käufers gestellt werden, nutzen den Mieterinnen und Mietern nicht. Bei einer Klausel, die im bayernweiten Durchschnitt eine jährliche Mieterhöhung von 2 oder 3 Prozent ermöglicht, sind wesentlich höhere Mieterhöhungen in den angespannten Wohnungsmärkten zu befürchten und eine Vernachlässigung der Instandhaltung in den anderen.