7. März 2018

Betonflut ade! – Bündnis reicht 48.225 Unterschriften für Volksbegehren ein

Die erste Hürde zum Volksbegehren ist genommen: 48.225 Unterschriften wurden am Mittwoch vom Bündnis „Betonflut eindämmen“ an das Innenministerium übergeben. So viele wie bei keinem anderen Volksbegehren in der jüngsten bayerischen Geschichte.


Mit ihren Fahnen und Transparenten stellten sich die Aktiven der vielen Unterstützerverbände vor dem Innenministerium symbolisch einem Bagger entgegen, um die bayerische Heimat zu schützen. Begleitet von Pauken und Trompeten betonten die Bündnisvertreterinnen und -vertreter vor der Übergabe die Dringlichkeit, endlich eine verbindliche gesetzliche Höchstgrenze für den Flächenverbrauch zu schaffen.


Der Bündnissprecher und Spitzenkandidat der Grünen Ludwig Hartmann bedankte sich stellvertretend bei allen Unterzeichnenden: „Gemeinsam haben wir dieses wichtige Volksbegehren über die erste Hürde gehoben. Knapp 50.000 gültige Unterschriften sind ein starkes Signal, wie wichtig den Menschen in Bayern der Schutz unserer Natur und Kulturlandschaft – unserer Heimat – ist. Bayern droht sein Gesicht zu verlieren. Die klare Begrenzung des Flächenverbrauchs ist die einzige Möglichkeit, die Betonflut wirksam einzudämmen.“


Für die Grünen ist das Volksbegehren eine Notbremse, die den ungezügelten Flächenfraß aufhalten muss. Grüne Landesvorsitzende Sigi Hagl: „Die CSU-Regierung hat gerade erst die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans beschlossen. Das hört sich harmlos an, ist aber gravierend. Denn dadurch wird es künftig viel leichter möglich sein, auch außerhalb von Ortschaften zu bauen, etwa entlang von Autobahnen, Schnellstraßen oder Schienenwegen. Die große Beteiligung am Volksbegehren in der Bevölkerung hat gezeigt, dass die Menschen das nicht länger mitmachen wollen. Lebensqualität und Naturschutz müssen in Bayern an erster Stelle stehen.“


Das Innenministerium prüft nun den Zulassungsantrag. Ist das Gesetz aus seiner Sicht zulässig, muss es einen zweiwöchigen Eintragungstermin benennen. Der beginnt frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe. Kommt das Innenministerium zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf gegen die Verfassung verstößt, kommt der Bayerische Verfassungsgerichtshof ins Spiel. Dort wird binnen drei Monaten eine Entscheidung getroffen. Gibt es dort grünes Licht, muss vier Wochen nach der Entscheidung der Eintragungstermin festgelegt werden.

Bündnissprecher Ludwig Hartmann: „Dann heißt es volle Kraft voraus. Rund eine Million Menschen müssen innerhalb von zwei Wochen in den Rathäusern unterschreiben. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir es gemeinsam schaffen, unsere Heimat zu bewahren.“


Weitere Infos zum Volksbegehren und dem Trägerkreis: www.betonflut-eindaemmen.de