21. April 2015

Bessere Finanzierung der Kindertagesstätten umsetzen – Basiswert sofort erhöhen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 21.04.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort die durch die Aussetzung des „Qualitätsbonus plus“ frei werdenden Mittel in eine Erhöhung des gesetzlichen Basiswerts zur Förderung der Kindertagestätten zu investieren.

Für eine flächendeckende und dauerhafte Qualitätsverbesserung brauchen die bayerischen Kindertagesstätten eine verlässliche und gesetzlich abgesicherte Finanzierung.

Begründung:

Nur durch eine verlässliche und dauerhafte Erhöhung des gesetzlich abgesicherten Basiswerts erhalten die bayerischen Kindertagesstätten die notwendige Planungssicherheit für tatsächliche Verbesserungen des Anstellungsschlüssels und der Betreuungsqualität in ihren Einrichtungen. Die zur Verbesserung der Qualität neu eingeführte freiwillige Leistung des „Qualitätsbonus plus“ hat sich als nicht praxistauglich erwiesen. Erst durch die dauerhafte Erhöhung des Basiswerts zur Förderung der Kindertagesstätten nach dem BayKiBiG ist eine verbindliche und einheitliche Förderung der Kitas ebenso gesichert, wie die obligatorische paritätische Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung. Die kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben bereits anlässlich der Einführung des „Qualitätsbonus plus“ ihre Bereitschaft erklärt, sich an einer Erhöhung des Basiswerts für die Qualitätsverbesserung bei der Kinderbetreuung zu beteiligen. Zu den 63 Mio. Euro des Freistaats würden die Kommunen also weitere 63 Mio. Euro hinzufügen, so dass insgesamt 126 Mio. Euro zur Verfügung stünden. Damit ließe sich der bisherige Basiswert zur Finanzierung der Kitas von derzeit 930 auf 990 Euro pro Kind und Jahr erhöhen. Die Erhöhung des Basiswerts ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Träger von Kindertageseinrichtungen tatsächlich in die Qualität der Betreuung investieren können.

Im Sommer 2014 haben die CSU-Landtagsfraktion und die Staatsregierung beschlossen, die vorgesehene zweite Stufe der Beitragsentlastung von Eltern bei den Kitagebühren nicht umzusetzen und die frei werdenden Mittel stattdessen in die Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung zu investieren.

Damit haben sie der einhelligen Forderung „Qualitätsverbesserung vor Beitragsfreiheit“ der Fachverbände, Kitaträger und der Landtagsopposition nachgegeben und die bereits im Haushalt fest eingeplanten 63 Mio. Euro für eine Verbesserung der Kitaförderung freigegeben. Erst im Februar 2015 hat das Sozialministerium die nötige Ausführungsverordnung zur Umsetzung des Beschlusses erlassen. Dort wird die Auszahlung der Fördermittel für Kindertagesstätten als freiwillige Leistung des Freistaats unter dem Titel „Qualitätsbonus plus“ an komplizierte und bürokratische Bedingungen geknüpft.

Mittlerweile ist klar, dass die Umsetzung der neuen Qualitätsförderung genau an diesen Bedingungen gescheitert ist. Die Auszahlung des „Qualitätsbonus plus“ ist an Verpflichtungserklärungen der Gemeinden zu Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen und an entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse zur kommunalen Kofinanzierung gekoppelt. Dies hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Der Qualitätsbonus führt zu einer unnötigen Bürokratisierung des Förderverfahrens – 2.000 Verpflichtungserklärungen bayerischer Bürgermeister und 2.000 Gemeinderatsbeschlüsse sind jedes Jahr erforderlich – und verunsichert insbesondere finanzschwache Gemeinden. Nun hat offensichtlich nur eine sehr geringe Anzahl an Gemeinden die für die Mittelauszahlung notwendigen Beschlüsse gefasst. Sie sind sich über die rechtlichen Folgen einer Verpflichtungserklärung unklar, weigern sich bereits versandte Förderbescheide und Abschlagszahlungen zu korrigieren oder sehen sich aufgrund einer Haushaltssicherung nicht dazu in der Lage, neue freiwillige Leistungen zu beschließen. Auf diese absehbaren Probleme haben die kommunalen Spitzenverbände und die Kitaträger bereits bei der Einführung des „Qualitätsbonus plus“ eindringlich hingewiesen und als Alternative eine Erhöhung des Basiswerts vorgeschlagen. Leider blieben ihre Vorschläge damals ungehört.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.07.2015 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der SPD, abgelehnt.