4. Dezember 2013

Fahrtkosten für Asylbewerberinnen und -bewerber, die in dezentralen Unterkünften und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind

Unser Antrag vom 04.12.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, für Flüchtlinge, die in dezentralen Unterkünften oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, in gewissen Umfang Fahrtkosten zu übernehmen, um eine angemessene Teilhabe auch dezentral untergebrachter Flüchtlinge zu ermöglichen.
Hierbei sind insbesondere folgende Fahrtzwecke zu berücksichtigen:

─  Sprach- und Integrationskurse,

─  Arbeit, gemeinnütziger Tätigkeit,

─  Gesundheitseinrichtungen,

─  Beratungsangebote,

─  Einkauf, wenn vor Ort Einkaufsmöglichkeiten fehlen,

─  Fahrt der Kinder und Jugendlichen zur Schule,

─  Fahrt der Kinder zu Kindertagesstätten dort, wo vor Ort keine Einrichtungen oder keine Kapazitäten innerhalb bestehender Einrichtungen vorhanden sind,

─  Begleitung der Eltern an diesen Fahrten ihrer Kinder, wenn dies erforderlich ist,

─  Teilnahme an Kulturarbeit oder Sport.

Begründung:
Mittlerweile werden immer mehr Flüchtlinge – auch mit Kindern – an Orten untergebracht, an denen kein Zugang zu Sprachkursen, auch nicht von Ehrenamtlichen gegebenen Sprach- oder Integrationskursen, vorhanden ist. Auch die Fahrtkosten bei einem Arztbesuch oder eine berufliche oder gemeinnützige Arbeitsaufnahme können nicht von dem schmalen Taschengeldbudget, das Flüchtlingen zusteht, getragen werden. Vielfach behelfen sich Flüchtlinge mit einem Fahrrad, es gibt jedoch eine Vielzahl von Fällen, wo dies nicht möglich ist.
Da dezentrale Wohnungen ohnehin günstiger sind als zentral gelegene, Flüchtlingen aber dennoch eine Mindestteilhabe ermöglicht werden soll, ist die Übernahme von Fahrtkosten erforderlich. Nicht zuletzt verbessert diese auch die Akzeptanz dezentral gelegener Einrichtungen bei den Flüchtlingen. Da die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern staatliche und nicht kommunale Aufgabe ist, ist auch die Ermöglichung angemessener Teilhabe staatliche Aufgabe. Eine Verlagerung dieser Kosten auf die Kommunen könnte deren Bereitschaft, entsprechende Immobilien zur Verfügung zu stellen, mindern.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.03.2014 leider durch die Stimmen der CSU und SPD abgelehnt.