25. Januar 2011

Finanzierung der Schneekanonen und Skilifte in Bayern

Wie in der Münchner Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 09.12.2010 nachzulesen ist, planen die Skigebiete in ganz Bayern enorme Investitionen in neue Skilifte und Beschneiungsanlagen. Allein die Gemeinde Bayrisch Zell will über 45 Millionen Euro in ihr Skigebiet am Sudelfeld investieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, 
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit sowie für Unterricht und Kultus wie folgt: 

1.    Ab welcher Höhe über den Meeresspiegel werden der Bau und die Erneuerung von Skiliften und Beschneiungsanlagen in Bayern vom Freistaat finanziell unterstützt?
Zu Frage 1.: 
In dem vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie aufgelegten Seilbahnförderprogramm („Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“ vom 06.03.2009) ist ein bestimmtes Höhenniveau als Förderkriterium nicht festgelegt. 
Auch bei einer staatlichen Förderung von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen gibt es eine solche Festlegung nicht.

2.    Aus welchen Töpfen wurden die jeweiligen Maßnahmen gefördert?
Zu Frage 2.: 
Das Seilbahnprogramm wird aus Mitteln der Regionalförderung (Kapitel 07 04 Titel 892 78) finanziert. 
Die Förderung leistungssportlicher Trainingseinrichtungen erfolgt aus Mitteln zur Förderung des außerschulischen Sports (Kapitel 0504 Titel 883 91). 

3.    Anhand welcher Kriterien wird über eine Förderung entschieden? Inwieweit spielt der Klimawandel dabei eine Rolle?
Zu Frage 3.: 
Im Rahmen des Seilbahnprogramms werden technische Erneuerungen und Modernisierungsmaßnahmen von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen, wie z.B. Beschneiungsanlagen, gefördert. 
Bei der Auswahl der Fördermaßnahmen kommen nur Vorhaben zum Zuge, die u.a. 
• von tourismuspolitischer Bedeutung sind und zur Qualitätsverbesserung des Tourismusangebotes beitragen, 
• eine ganzjährige Nutzung der Liftanlagen gewährleisten; d.h. auch für den Sommertourismus ausgerichtet sind und 
• in Einklang mit den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung und Landesplanung stehen. 
Bei der Prüfung, ob neue Beschneiungsanlagen im Rahmen des Seilbahnförder-Programms förderfähig sind, werden selbstverständlich die voraussichtlichen klimatischen Verhältnisse der kommenden Jahre einbezogen. Im Rahmen der Förderung leistungssportlicher Trainingseinrichtungen ist die sportfachliche Bewertung hinsichtlich des Bedarfs und der Eignung des Standortes für das leistungssportliche Training entscheidend. Die Eignung hängt dabei wegen der zwingenden Notwendigkeit der Sicherstellung von zeitlichen Trainingsumfängen auch maßgeblich von entsprechenden Prognosen der Schneesicherheit auf Grundlage klimatischer Prognosen ab.

4.    Wird auch der Betrieb von Skiliften und Beschneiungsanlagen von Seiten der öffentlichen Hand subventioniert? Falls ja, in jeweils welcher Höhe und von welcher Ebene?
Zu Frage 4: 
Im Rahmen des Seilbahnprogramms wird der Betrieb von Skiliften und Beschneiungsanlagen nicht aus Mitteln der öffentlichen Hand subventioniert. Auch die Leistungssportförderung des Freistaat Bayern sieht eine Förderung von Betriebskosten bei alpinen Beschneiungsanlagen nicht vor.
 

5.    Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung die Zukunftsfähigkeit der jeweiligen bayerischen Skigebiete vor dem Hintergrund der von ihr getätigten Subventionen?

6.    Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung den Mehrwert der vorher abgefragten staatlichen Investitionen vor dem Hintergrund des rasch voranschreitenden Klimawandels? Hält die Bayerische Staatsregierung vor diesem Hintergrund alle bezuschussten bayerischen Skigebiete für zukunftsfähig, oder plant sie die Förderungen ab einem gewissen Zeitpunkt zu streichen oder zu kürzen? Falls Streichungen beabsichtigt sind: Für welche bayerischen Skigebiete gelten diese und warum?
Zu den Fragen 5 und 6: 
Eine Förderung von Seilbahnen und Beschneiungsanlagen ist in erster Linie tourismuspolitisch motiviert: In Bayern lebt insbesondere der Gürtel entlang der Alpenkette vom (Winter-) Tourismus. Für diese Region ist der Tourismus ein überlebenswichtiger Wirtschaftszweig. Um Touristen dauerhaft anzuziehen, müssen Urlaubsdestinationen in ihren Kernleistungen ein wettbewerbsfähiges Angebot vorhalten.  
Dabei verlangen die veränderten klimatischen Verhältnisse nach Lösungen, die die Schneeabhängigkeit unserer Wintersportorte verringern. Das bedeutet, dass zum einen alternative Angebote für den Wintertourismus entwickelt und zum anderen Maßnahmen für den Sommertourismus ergriffen werden müssen.  
Nachdem das Vorhandensein von Seilbahnen unabhängig von der Jahreszeit von großer Bedeutung für die Entscheidung eines Urlaubsortes in der Alpenregion ist, jedoch Komfort und Beförderungsleistung der bayerischen Seilbahnen vielfach nicht mehr dem Standard entsprechen, der an außerbayerischen Standorten  – wie z.B. in Österreich – angeboten wird, hat die Bayerische Staatsregierung vor drei Jahren die Auflage eines Seilbahnförderprogramms beschlossen. 
Wie bereits in der Beantwortung zur Frage 2 dargestellt, zielt das Bayerische Seilbahnförderprogramm gleichzeitig auf die Stärkung des Sommertourismus. Allerdings ist eine Unabhängigkeit der bayerischen Wintersportorte vom Schnee nicht von „heute auf morgen“ erreichbar. Insofern ist für die Wintersportgebiete eine ausreichende Beschneiung mittelfristig (noch) wichtig.  
Vor diesem Hintergrund ist das Seilbahnförderprogramm ein wichtiges Instrument, die Zukunftsfähigkeit der bayerischen Ski- und Tourismusgebiete zu sichern. Die im Rahmen des Förderprogramms bereits erfolgten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zeigen gleichzeitig positive Auswirkungen auf die Hotellerie, die parallel in den Ausbau und in die Renovierung von Gästewohnungen und -zimmern investiert. Als zusätzlicher Effekt kommt hinzu, dass diese Investitionstätigkeiten auch die Arbeitsplätze bei den regionalen Handwerkern und sonstigen Dienstleistungsbetrieben sichern.  
Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, werden bei der Errichtung neuer Beschneiungsanlagen die voraussichtlichen Klimaveränderungen berücksichtigt. Zum Beispiel ist Grundlage für das Beschneiungskonzept Sudelfeld eine an der LMU in Auftrag gegebene Klimasimulation, die die voraussichtlichen klimatischen Verhältnisse der kommenden 20 bis 30 Jahre einbezieht.  Das Bayerische Seilbahnförderungsprogramm ist bis zum 31.12.2013 befristet.
 

7.    Gibt es bereits Vereinbarungen mit den Betreibern des Skigebiets am Sudelfeld, die die im Zeitungsbericht angesprochene Finanzierung des Freistaats in Höhe  von einem Drittel der Gesamtinvestitionen von bis zu 45 Millionen Euro bestätigen? Aus welchen Töpfen soll dieser Betrag finanziert werden? Werden zur Refinanzierung Förderungen in andere bayerische Skigebiete entsprechend zurückgefahren oder wird die Förderung in die bayerischen Skigebiete insgesamt erhöht?
Zu Frage 7
Ziel der geplanten Modernisierung des Skigebietes Sudelfeld ist es, die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Sudelfeld-Gebietes sowohl für den Wintertourismus als auch für den Sommertourismus zu steigern. Nachdem das Sudelfeld nicht nur eines der größten Skigebiete Deutschlands, sondern in der schneefreien Zeit auch ein ideales Wander- und Ausflugsgebiet ist, hat die Modernisierung des Sudelfelds für die Bayerische Staatsregierung hohe Priorität und ist für eine Förderung im Rahmen des Seilbahnförderprogramms vorgesehen.  
In der Vergangenheit stagnierte jedoch das Projekt wiederholt, da weder ein mit allen Beteiligten abgestimmtes belastbares Gesamtkonzept noch ein konkreter Förderantrag vorgelegt wurden. Eine Förderzusage oder Aussagen zur Höhe einer etwaigen Förderung konnten und können deshalb nach wie vor nicht getroffen werden.  Fördermaßnahmen in anderen bayerischen Skigebieten  werden durch eine Förderung des Skigebiets Sudelfeld nicht berührt.
 

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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