8. Februar 2010

Äußerung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen zur Zukunft der Kernenergie

Meine Anfrage zum Plenum vom 08.02.2010

Ludwig Hartmann (Bündnis 90/ Die Grünen):
Mit Bezugnahme auf das Interview des „General-Anzeigers Bonn“ vom 5. Februar 2010 mit Herrn Bundesumweltminister Norbert Röttgen und dem Interview der Süddeutschen Zeitung vom 6. Februar 2010, frage ich die Staatsregierung, ob sie die Ansicht von Bundesumweltminister Norbert Röttgen teilt, wonach es keine Notwendigkeit für Kernenergie gibt, wenn in Deutschland der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bei 40 Prozent liegt, und welche Konsequenz hat dies für die schrittweise Stilllegung der Atomreaktoren, insbesondere auch für den ältesten der bayerischen Reaktoren?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Im Interview hat Herr Bundesumweltminister Röttgen nur mathematisch berechnet, dass beim derzeitigen Anteil der erneuerbaren Energien von 16 Prozent und einem Anteil der Kernenergie von 23 Prozent theoretisch die Kernenergie bei einem Anteil der erneuerbaren Energien von 40 Prozent abgelöst werden könnte. Zum einen ist dieser Anteil noch lange nicht erreicht und damit die Frage hinfällig, zum anderen bleibt die Frage der Versorgungssicherheit offen:
Alle erneuerbaren Energien, insbesondere Strom aus Windkraft und Fotovoltaik, sind extremen Leistungsschwankungen unterworfen. Die Fragen der Speicherung sind und werden bis auf Weiteres trotz größter Forschungsanstrengungen offen bleiben. Der Einsatz konventioneller Kraftwerke wie der Kernkraftwerke ist dagegen planbar, sodass eine rein mathematische Betrachtung hier nicht zielführend ist. Zudem würden damit – theoretisch – nur die CO2-freien Kernkraftwerke ersetzt. Der Ersatzbedarf z.B. für die alten Kohlekraftwerke ist hier noch nicht berücksichtigt.
Für eine Abschaltung eines Kernkraftwerks gibt es keinen Grund. Auch das älteste Kernkraftwerk Isar 1 ist sicher, andernfalls hätte es das Bundesumweltministerium als oberste Aufsichtsbehörde bereits abschalten müssen.
Diese Fragen werden auch Teil des im Herbst vorzulegenden Energiekonzepts der Bundesregierung sein.

Die Anfrage zum Plenum finden Sie hier im Drucksachenformat:

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