20. Februar 2014

Umgang mit Zwangsmaßnahmen in bayerischen Psychiatrieeinrichtungen

Unser gemeinsam mit der Fraktion der Freien Wähler am 20.02.2014 gestellter Antrag

Der Landtag wolle beschließen:

1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, noch vor der Sommerpause 2014 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration sowie dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen über ihre Kenntnisse zu Zwangsmaßnahmen in bayerischen Einrichtungen der Forensik und der stationären Psychiatrie zu berichten.

2. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration sowie der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen führen eine gemeinsame Expertenanhörung zur Praxis im Umgang mit Zwangsmaßnahmen in bayerischen Einrichtungen der Forensik und der stationären Psychiatrie durch.

Begründung:

Der aktuelle Fall einer Dauerfixierung von über 60 Tagen in der forensischen Abteilung des Isar-Amper-Klinikums Taufkirchen zeigt auf, dass erhebliche Handlungsbedarfe in Bezug auf den durch den Bundesgerichtshof angemahnten verfassungskonformen Einsatz von Zwangsbehandlungen in Bayern bestehen.

Zusätzlich gibt es Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die Versorgung psychisch Kranker, die weit über die geschlossene Unterbringung hinausgehen und sich in gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensführung ausdrücken. In der Anhörung soll auch thematisiert werden, inwieweit die Weiterentwicklung und Vernetzung der Versorgungsangebote für Menschen mit seelischen Erkrankungen in Bayern Einfluss auf die Zahl und Art der Zwangsbehandlungen nehmen können.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.04.2014 einstimmig angenommen.