Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften – Stand 2020
1. a) Wie viele Förderanträge im Rahmen des Seilbahnprogramms, des Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden seit 2009 bis heute gestellt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, bitte konkrete Gebiete benennen)?
b) Wie hoch waren jeweils die Investitionssummen (aufgeschlüsselt nach Seilbahn/Liftanlagen, Beschneiungsanlagen, Schneiteiche und sonstige Investitionen, nach Fördersatz und Fördersumme)?
c) In welcher Höhe wurden die unter a angeführten Förderanträge jeweils genehmigt?
2. a) Wie viele der unter 1 a genannten Anträge befinden sich noch in der Genehmigungsphase?
Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und Modernisierung bestehender Seilbahnanlagen im Rahmen der (2009 erstmalig in Kraft getretenen) Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten vom 29. November 2019 (BayMBI. Nr. 535) sowie des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Seit 2009 wurden 103 Anträge gestellt.
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