4. Januar 2021

Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften – Stand 2020

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Christian Hierneis, Patrick Friedl, Christian Zwanziger, Maximilian Deisenhofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.11.2020 mit Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie durch Staatssekretär Roland Weigert im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 04.01.2021

Vorbemerkung:
Die beigefügte Anlage „Übersicht Seilbahnförderung“ enthält Geschäftsgeheimnisse. Wir bitten deshalb darum, diese vertraulich zu behandeln und von einer Drucklegung
aus Datenschutzgründen abzusehen. Die Fragen 3 a bis c, 5 a bis c, 6 a und b, 7 a und 8 a und b waren bereits Gegenstand der Schriftlichen Anfrage vom 23. Oktober 2019 durch die Abgeordneten Christian Zwanziger, Ludwig Hartmann, Maximilian Deisenhofer, Christian Hierneis, Patrick Friedl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und der Schriftlichen Anfrage vom 3. September 2020 durch die Abgeordneten Christian Hierneis, Patrick Friedl, Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die durch die Drs. 18/5306 vom 24. Januar 2020 und die Drs. 18/11061 beantwortet wurden. Grundlage für die ausführliche Beantwortung der beiden Schriftlichen Anfragen waren umfangreiche und sehr zeitaufwendige Abfragen bei den Kreisverwaltungsbehörden und den Bezirksregierungen, die den Stand der vergangenen zehn Jahre bis zum Jahr 2019 wiedergeben. Evidente Änderungen, die eine erneute Abfrage rechtfertigen würden, haben sich innerhalb eines Jahres nicht ergeben. Zur Beantwortung der vorliegenden Schriftlichen Anfrage wird insofern auf die Ausführungen in den entsprechenden Landtagsdrucksachen verwiesen.
1. a) Wie viele Förderanträge im Rahmen des Seilbahnprogramms, des Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden seit 2009 bis heute gestellt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, bitte konkrete Gebiete benennen)?
b) Wie hoch waren jeweils die Investitionssummen (aufgeschlüsselt nach Seilbahn/Liftanlagen, Beschneiungsanlagen, Schneiteiche und sonstige Investitionen, nach Fördersatz und Fördersumme)?
c) In welcher Höhe wurden die unter a angeführten Förderanträge jeweils genehmigt?
2. a) Wie viele der unter 1 a genannten Anträge befinden sich noch in der Genehmigungsphase?
Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und Modernisierung bestehender Seilbahnanlagen im Rahmen der (2009 erstmalig in Kraft getretenen) Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten vom 29. November 2019 (BayMBI. Nr. 535) sowie des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Seit 2009 wurden 103 Anträge gestellt. Die erbetenen Daten hinsichtlich der Seilbahnförderrichtlinien, der BRF sowie der GRW sind der Anlage A zu entnehmen. Da die Daten Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation des Fördermittelempfängers zulassen, sind die in dieser Anlage genannten Daten als Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht zur Drucklegung geeignet. Seit 2009 wurden 86 Förderanträge im Rahmen der Förderprogramme BRF, GRW und den Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten bewilligt, wovon einer nach der Bewilligung durch den Antragsteller zurückgezogen wurde. Bezüglich der Daten im Einzelnen darf ebenfalls auf die vertrauliche Übersicht Seilbahnförderung verwiesen werden. Hinweis des Landtagsamts: Von einer Veröffentlichung der Anlage wird aus den o.g.
Gründen abgesehen.

Die vollständige Anfrage finden Sie hier.